Hallo!
Wir rechnen einen Haushaltsscheckteilnehmer mit der PGS 900 (keine Meldepflicht) ab, da er für die Abrechnung seiner Pflegeassistentinnen mit der Pflegekasse schriftliche Unterlagen braucht.
Die 1/2-jährlichen Einkommensmeldungen zur Knappschaft wg. schwankender Einkommen und die U1-Meldungen erledigen wir manuell über Haushausscheckbogen und SV.NET.
Gibt es nicht eine Möglichkeit auch diese Meldungen über Lohn und Gehalt laufen zu lassen?
Hat hier jemand eine Idee?
Danke!
J.Eißing
Hallo Herr Eißing,
die Besonderheiten des Haushaltsscheckverfahrens können über das Programm Lohn und Gehalt nicht abgerechnet und gemeldet werden.
Viele Grüße,
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG