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PGS 900

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letzte Antwort am 05.02.2018 15:57:14 von Nina_Schöneweis
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joei1230
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
367 Mal angesehen

Hallo!

Wir rechnen einen Haushaltsscheckteilnehmer mit der PGS 900 (keine Meldepflicht) ab, da er für die Abrechnung seiner Pflegeassistentinnen mit der Pflegekasse schriftliche Unterlagen braucht.

Die 1/2-jährlichen Einkommensmeldungen zur Knappschaft wg. schwankender Einkommen und die U1-Meldungen erledigen wir manuell über Haushausscheckbogen und SV.NET.

Gibt es nicht eine Möglichkeit auch diese Meldungen über Lohn und Gehalt laufen zu lassen?

Hat hier jemand eine Idee?

Danke!

J.Eißing

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
118 Mal angesehen

Hallo Herr Eißing,

die Besonderheiten des Haushaltsscheckverfahrens können über das Programm Lohn und Gehalt nicht abgerechnet und gemeldet werden.

Viele Grüße,

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.02.2018 15:57:14 von Nina_Schöneweis
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