Hallo,
bei einem Mandanten muss ich für einen Mitarbeiter die o. a. Bescheinigung erstellen.
Die Reha beginnt am 02.02.2018 und dauert bis 22.02.2018. Der Arbeitnehmer ist seit 25.01.2018 arbeitsunfähig. Außerdem war er bereits vom 30.11.2017 bis 31.12.2017 arbeitsunfähig. Ob es sich um die gleiche Vorerkrankung handelt, weiß ich nicht, dazu ich eine Anfrage mit dem sog. EEL-Verfahren gestartet.
Sollte es sich jetzt tatsächlich um eine Vorerkrankung mit dem selben Grund handeln, wie lange muss ich dann das Arbeitsentgelt bezahlen?
Soll es sich nicht um eine Vorerkrankung mit dem selben Grund handeln, wie lange muss ich dann das Arbeitsentgelt bezahlen?
Hallo,
grundsätzlich sind 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Sollten Vorerkrankungen vorhanden sein, so kann diese Anzahl an Tagen in Abzug gebracht werden.
Viele Grüße
T. Reich
Ob es sich um die gleiche Vorerkrankung handelt, weiß ich nicht, dazu ich eine Anfrage mit dem sog. EEL-Verfahren gestartet.
Das elektronische Verfahren bitte nicht überbewerten. Auf zahlreiche Anfragen habe ich bisher nur die Antwort "AU liegt nicht vor" erhalten, also noch nie etwas brauchbares, dann hilft das Telefon.
Auch eine Nachfrage beim Mitarbeiter empfiehlt sich, da die Krankenkassen die Diagnosen schon gerne mal zu ihren Gunsten auslegen.