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Lohnsteuer-Anmeldung bei Mandanten, die ausschließlich Minijobber beschäftigen?!

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letzte Antwort am 16.12.2021 11:57:21 von Uwe_Lutz
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kiel
Beginner
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Guten Tag zusammen!

Ich habe mehrere Mandanten, die ausschließlich Minijobber beschäftigen. Für diese existiert beim Finanzamt kein Lohnsteuer-Signal. DATEV LODAS versendet aber - obwohl bei den Mitarbeitern Pauschalsteuer angehakt ist - im Dezember eine Monats-Lohnsteuer-Anmeldung mit 0-Werten. Dies können die Finanzämter verständlicherweise nicht verarbeiten und ich frage mich jetzt, was ich ändern muss, damit solche Anmeldungen nicht mehr versendet werden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab!

Thomas Kiel

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

Uwe_Lutz
Überflieger
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Was spricht gegen ein A-Signal beim Finanzamt und die jährliche Übermittlung der Null-Anmeldung?

Hallo Herr Hecker,

wir haben schon gelegentlich vom Finanzamt die Aufforderung bekommen, KEINE Lohnsteueranmeldung zu übermitteln, wenn nur Minijobber mit Pauschalversteuerung beschäftigt werden.

Besonders interessant wird es dann, wenn man § 37b-Steuer melden muss/will...

Viele Grüße

Uwe Lutz

kiel
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Moin zusammen!

Ja, Herr Lutz, genau so ist es: das FA möchte eben keine LSt-A bekommen...

Danke für den Tipp, Herr Hecker! So mache ich das. Auch wenn mir nicht klar ist, warum man nicht irgendwo direkt einstellen kann, dass keine Anmeldungen raus gehen sollen und einen Workaround über die Papier-Lösung braucht... Aber solche Fragen stelle ich mir bei der DATEV öfter...

Schönen Tag zusammen!

Thomas Kiel

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CVolz
Fortgeschrittener
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2409 Mal angesehen

Hallo Herr Kiel,

 

leider existiert die ursprüngliche Antwort nicht mehr- wie wurde denn das Problem gelöst, wir haben jetzt auch die Frage?

 

Viele Grüße!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

die Lösung (der Workaround) war:

 

In den Mandantendaten in der Auswertungssteuerung in der Auswertung 23 "Lohnsteuer-Anmeldung" in der Spalte "Datenübermittlung" den Wert auf "Papier" umstellen.

 

Sie erhalten dann (neben einigen Fehlermeldungen) die LSt-Anmeldung auf einem Formular. Dies muss dann natürlich nicht beim FA eingereicht werden.

 

Wichtig ist natürlich, dies wieder umzustellen, wenn doch irgendwann andere Mitarbeiter beschäftigt werden, die über ELStAM abgerechnet werden. Dazu muss dann das Finanzamt aber vermutlich erst wieder das Arbeitgeber-Kennzeichen setzen, da sonst schon die ELStAM-Anmeldung nicht funktionieren wird.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 16.12.2021 11:57:21 von Uwe_Lutz
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