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Abruf DÜ Protokoll Lohnnachweis wiederholen?

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letzte Antwort am 29.01.2018 09:03:51 von Michaela_Riedel
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eberle18
Beginner
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Hallo,

nachdem die Stammdaten in der Unfallversicherung unter Stand Januar 17 abgeändert wurden - hat man die Möglichkeit danach das DÜ Protokoll Lohnnachweis als Berichtigung abzurufen bzw. nochmals zu übermitteln? Im Programm Lohn und Gehalt.

Müsste man den Monatsabschluss zurücksetzen? Oder welche Möglichkeiten bestehen?

DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
65 Mal angesehen

Hallo,

wenn Sie eine Nachberechnung mit geänderten Werten ins Vorjahr durchführen, wird der digitale Lohnnachweis durch Anwendung des Entstehungsprinzips automatisch berichtigt - vorausgesetzt die Änderungen sind für den rückübertragenen Beitragsmaßstab relevant.


Die rückübertragenen Beitragsmaßstäbe werden in der Übersicht Rückmeldungen UV-Stammdaten
abgebildet.
Folgende Beitragsmaßstäbe können von den UV-Trägern rückübertragen werden:

      1. Entgelt (Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten erwartet)
      2. Arbeitsstunden (Lohnnachweis wird auf Basis von Arbeitsstunden erwartet)
      3. Versicherte (Lohnnachweis wird auf Basis der Versichertenanzahl erwartet)
      4. Einwohnerzahlen (es wird kein Lohnnachweis erwartet)
      5. Privathaushalte (es wird kein Lohnnachweis erwartet)
      6. Sonstige Unternehmen ohne Meldepflicht (es wird kein Lohnnachweis erwartet)

Freundliche Grüße


Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 29.01.2018 09:03:51 von Michaela_Riedel
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