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Meldung rvBEA beim Öffnen des Mandanten

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letzte Antwort am 26.01.2018 14:07:02 von Verena_Heinlein
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röhligsz
Beginner
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Liebe Community,

bei einem unserer Mandanten möchten wir den Abruf für die rvBEA nicht durchführen. Jedes Mal, wenn der Mandant geöffnet wird, erscheint die Meldung erneut. Wie kann man diese Meldung unterdrücken?

Vielen Dank für die Hilfe,

SZ

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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39 Mal angesehen

Hallo,

um die bereits vorhandenen Eingaben in LODAS zum Rentenantragsverfahren sowie Betriebsrentenstärkungsgesetzt auf die neuen Felder umzusetzen, ist dieser einmalige Abruf der Stammdaten aus dem DATEV-Rechenzentrum erforderlich.

Ein generelles Unterdrücken der Meldung, ohne den Abruf der Stammdaten durchgeführt zu haben, ist nicht möglich.

Sie können lediglich die Teilnahme am elektronischen Datenaustauch mit der Deutschen Rentenversicherung zur Anforderung einer Gesonderten Meldung (rvBEA) unterbinden. Deaktivieren Sie dazu unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten des Kontrollkästchens „Teilnahme an der elektronischen Anforderung der Gesonderten Meldung gemäß §194 Abs. 1 Satz 3 SGB VI“.

Viele Grüße aus Nürnberg

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.01.2018 14:07:02 von Verena_Heinlein
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