Liebe Community,
eine Mitarbeiterin beginnt jetzt ihren Mutterschutz.
Es besteht eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung (ZVK) / umlagefinanziert.
Gemäß Berechnungsschema zum Antrag auf Erstattung erfolgt nachfolgende Berechnung für die letzten 3 Monate:
Das Bruttoentgelt setzt sich zusammen aus dem Bruttogehalt zuzüglich dem sv pflichtigen Hinzurechnungsbetrag der Umlage (54 €j.
Das Nettoentgelt setzt sich zusammen aus dem Nettobetrag der letzten Abrechnungen zuzüglich dem sv pflichtigen Hinzurechnungsbetrag der Umlage (54€).
Nach dieser Berechnung würde die Mitarbeiterin ein höheres Nettoentgelt während des Mutterschutzes erhalten (durch die hinzugerechnete Umlage).
Ist diese automatische Berechnung korrekt?
Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße
Hallo,
um den Sachverhalt genauer prüfen zu können, wenden Sie sich bitte mit Ihren Ordnungsbegriffen (Beraternummer, Mandantennummer) an uns.
Beste Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG