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Nachberechnung und Abfindung für 2017

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letzte Antwort am 25.01.2018 11:24:24 von cro
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isabel
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Hallo Zusammen,

mein aktueller Abrechnungsmonat ist 01/18.

Für einen Arbeitnehmer wird eine Nachberechnung in den August 2018 mit einem Gehalt i.H.v. xxx € und einer Abfindung i.H.v. xxx € notwendig. Wenn ich diese Nachberechnung starte, bekomme ich eine Lohnsteuerbescheinigung für 2018.

Ist das korrekt?

Meines Erachtens nach wird die Lohnsteuerbescheinigung auf den Zeitraum ausgestellt, in welchem dann die Zahlung erfolgt. Das wäre ja dann das Jahr 2018. Ist das korrekt so?

Vielen Dank!

isabel
Aufsteiger
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Eine weitere Frage dazu....welche Lohnsteuerklasse legt das Programm zugrunde? Meines Erachtens nach doch die, welche zum Zeitpunkt der Nachberechnung galt?! In diesem Fall hier die 3? (Zur Erläuterung: LSt-Klasse wurde zum November 2017 gewechselt)

Danke für die Hilfe!

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cro
Experte
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

Sie sollten grundsätzlich angeben, welches Lohnprogramm Sie nutzen.

Unabhängig davon müssen Sie entscheiden ob

a) das Zuflussprinzip --> ELStAM aus + LSt-Bescheinigung in 2018 oder

b) das Entstehungsprinzip --> ELStAM aus + LSt-Bescheinigung in 2017

angewendet werden soll.

Wenn das Entstehungspzinzip über die ersten 3 Wochen des Jahres hinaus angewendet wird, sollten Sie das/sich absichern.

Gruß

C. Rohwäder

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

stimmt. Entschuldigung. Ich nutze LODAS.

Wie würde ich denn bei beiden Varianten vorgehen? Und was meinen Sie mit absichern wegen des Entstehungsprinzips?

LG

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cro
Experte
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Hallo,

wenn Sie keine gesonderten Informationen haben, sollten Sie das Zuflussprinzig (wie DATEV es vorgibt = keine Stammdatenänderung nötig) anwenden.

Wenn Sie das Entstehungsprinzip anwenden müssen/wollen, sollten Sie sich grundsätzlich damit einmal auseinandersetzen. Also Suchmaschine, Fachliteratur, etc. Viel Erfolg.

Gruß

C. Rohwäder

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letzte Antwort am 25.01.2018 11:24:24 von cro
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