Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Mandant wechselt die Gesellschaftsform von e.K. auf OHG.
Mandantennummer wurde gewechselt und der Mandant auf die neue Mandantennummer kopiert. Nun folgende Frage:
1.) Falls sich nichts ändert ( weder Betriebsnummer noch UV Nummer ) könnte ich ja den Mandanten mit allem ohne Abmeldung ( alte Mandantennummer ) und Anmeldung ( neue Mandantennummer ) fortfahren oder? Laut meinem Verständnis hier kein Systemwechsel oder ähnliches erforderlich..
2.) Was passiert bei neuer AG Nummer bei der Arbeitsagentur? Systemwechsel? Abmeldung alte Nummer? Anmeldung neue Nummer?
oder wie oben Weiterführung einfach mit neuer Betriebsnummer ?
Hilfe
MFG C.Oehme
Hallo
hatte das denn noch gar keiner ???
Hallo Frau Oehme,
ein ähnlicher Fall wurde schon einmal unter https://www.datev-community.de/message/36590 diskutiert.
Beste Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
Ich wollte wissen was hier Datev in beiden Fällen empfiehlt. Bzw. ob ein Systemwechsel erforderlich ist?
Die Diskusion habe ich bereits gelesen, allerdings fehlt mir hier leider mal eine Expertenmeinung ( in diesem Fall von Datev ) und kein Erfahrungsaustausch. Wir wollen hierbei einfach keinen Fehler machen.
MFG
C.Oehme
Hallo Frau Oehme,
vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Leider dürfen wir Ihnen diesbezüglich keine rechtlichen Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Krankenkasse.
Grundsätzlich handelt es sich nur um einen Systemwechsel, wenn das Abrechnungsprogramm gewechselt wird. Ansonsten sind An- und Abmeldungen wegen Sonstiger Gründe (Personaldaten | Personaldaten | Sonstige Angaben: Weiterführende/Bisherige Personalnummer) üblich.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG