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Gutscheine als Sachbezug buchen? LuG

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letzte Antwort am 23.01.2018 12:22:11 von cenzie
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cenzie
Einsteiger
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Hallo allerseits,

sicher stehe ich voll auf dem Schlauch...

Müssen Gutscheine für Mitarbeiter, welche nur zum Kauf von Waren einlösbar sind (uns selbstverständlich unter der 44.- Euro Freigrenze) auf der Lohnabrechnung auftauchen?

Im Zweiten Zuge dann auch auf der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 3)?

Danke vorab und

viele Grüße

Christine Kundler

cenzie
Einsteiger
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Hallo allerseits,

  • Steuerfreier Arbeitslohn • Steuerfreier Arbeitslohn (z.  B. steuerfreie Warenrabatte, steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, steuerfreie Umzugskostenvergütungen, steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, steuerfreier Reisekostenersatz, steuerfreie Aufwandsentschädigungen u. Ä.) ist nicht in Zeile 3 zu erfassen.

demnach taucht der Wert der Gutscheine nicht in Zeile 3 auf.

Muss ich den steuer- und sv freien Sachbezug in der Lohnabrechnung erfassen oder nicht?

Einen schönen Tag wünscht

Christine Kundler

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andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Frau Kundler,

Muss ich den steuer- und sv freien Sachbezug in der Lohnabrechnung erfassen oder nicht?

der Arbeitgeber muss sämtliche Sachbezüge im Lohnkonto eintragen.

Auf Antrag kann das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Aufzeichnungserleichterung gewähren, wenn durch betriebliche Maßnahmen gewährleistet ist, dass die Freigrenze von 44,00 Euro monatlich eingehalten wird. In diesem Fall müssen die Sachbezüge, die unter der Freigrenze bleiben, nicht mehr im Lohnkonto aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 LStDV).

Beste Grüße

Andreas Briefs

cenzie
Einsteiger
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Hallo Herr Briefs,

ok, vielen Dank. Aber der steuer- und sv-freie Sachbezug taucht doch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auf.  Warum dann die Erfassung im Lohnkonto?

Wo finde ich die entsprechende gesetzliche Vorgabe?

Danke für Ihre Rückmeldung vorab!

Beste Grüße zurück

Christine Kundler

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cenzie
Einsteiger
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.....

ok... wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Vielen Dank Herr Briefs und einen schönen Tag noch!

Sonnige Grüße

Christine Kundler

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letzte Antwort am 23.01.2018 12:22:11 von cenzie
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