Hallo allerseits,
sicher stehe ich voll auf dem Schlauch...
Müssen Gutscheine für Mitarbeiter, welche nur zum Kauf von Waren einlösbar sind (uns selbstverständlich unter der 44.- Euro Freigrenze) auf der Lohnabrechnung auftauchen?
Im Zweiten Zuge dann auch auf der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 3)?
Danke vorab und
viele Grüße
Christine Kundler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo allerseits,
demnach taucht der Wert der Gutscheine nicht in Zeile 3 auf.
Muss ich den steuer- und sv freien Sachbezug in der Lohnabrechnung erfassen oder nicht?
Einen schönen Tag wünscht
Christine Kundler
Hallo Frau Kundler,
Muss ich den steuer- und sv freien Sachbezug in der Lohnabrechnung erfassen oder nicht?
der Arbeitgeber muss sämtliche Sachbezüge im Lohnkonto eintragen.
Auf Antrag kann das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Aufzeichnungserleichterung gewähren, wenn durch betriebliche Maßnahmen gewährleistet ist, dass die Freigrenze von 44,00 Euro monatlich eingehalten wird. In diesem Fall müssen die Sachbezüge, die unter der Freigrenze bleiben, nicht mehr im Lohnkonto aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 LStDV).
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo Herr Briefs,
ok, vielen Dank. Aber der steuer- und sv-freie Sachbezug taucht doch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auf. Warum dann die Erfassung im Lohnkonto?
Wo finde ich die entsprechende gesetzliche Vorgabe?
Danke für Ihre Rückmeldung vorab!
Beste Grüße zurück
Christine Kundler
.....
ok... wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Vielen Dank Herr Briefs und einen schönen Tag noch!
Sonnige Grüße
Christine Kundler