Guten Morgen zusammen,
das Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin startete am 01.10.2017. Aus organisatorischen Gründen musste sie bis zum 6.11.2017 unbezahlten Urlaub nehmen.
Ich habe sie also zum 01.10. eintreten lassen und die entsprechende Fehlzeit eingegeben. Nun kommt die Rückmeldung der Krankenkasse, dass das sozialversicherungsrechtlich so nicht möglich ist, sie muss zum 07.11.2017 angemeldet werden.
In Lodas möchte ich sie ungern wieder abmelden und zum 06.11.17 eintreten lassen. Hat jemand eine andere Idee?
Hallo Frau Linnemann,
da hat die Krankenkasse recht. Sie müssen hier das Eintrittsdatum auf den 07.11.2017 setzen.
Es handelt sich hierbei um den gleichen, Fall wie wenn der Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme erkrankt und erst später anfangen kann.
Gruß
Okay, dann mach ich das so.
Vielen Dank für die Antwort.
Es handelt sich hierbei um den gleichen, Fall wie wenn der Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme erkrankt und erst später anfangen kann.
Die Erkrankung würde aber mit Eintrittsdatum 01.10. und Fehlzeit "krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung" erfasst. Die Anmeldung erfolgt dann automatisch erst mit Ende der Fehlzeit bzw. Beginn der Lohnfortzahlung nach Ablauf der 4 Wochen.
Wie dies nun bei unbezahltem Urlaub korrekt erfasst werden muss, weiß ich aktuell auch nicht.
Eine Änderung des Eintrittsdatums würde ich allerdings nicht vornehmen. Wenn die Mitarbeiterin z.B. innerhalb von 4 Wochen nach dem "neuen" Eintrittsdatum erkrankt war und AAG-Anträge erstellt wurden, würden diese damit storniert, da AAG-Anträge (U1) innerhalb der ersten 28 Tage nach dem Eintritt unzulässig sind.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für die Antwort, Herr Lutz.
Ich frage mich auch, was passiert, wenn ein Mitarbeiter in dieser Fehlzeit erkrankt. Er dürfte theoretisch nicht krankenversichert sein.
Ich habe das Eintrittdatum geändert, damit die Krankenkasse Ruhe gibt Künftig würde ich den Mitarbeiter wenigstens einen Tag beschäftigen und erst ab Tag 2 unbezahlten Urlaub eingeben.