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Direktversicherung LODAS

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letzte Antwort am 23.01.2018 16:29:55 von Verena_Heinlein
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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 13
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Hallo,

unser AG führt für einige AN eine Direktversicherung ab. Er zahlt nur AG-Beiträge, der AN nicht.

Wie lege ich das an?

Danke!!!

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 13
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Hallo,

schauen Sie mal in den folgenden Beitrag:

LODAS - Direktversicherung abrechnen

Dort finden Sie auch eine Verlinkung mit Beispielen.

Viele Grüße

T. Reich

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 13
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Hallo,

leider ist das Dokument zu dem Link nicht verfügbar.

Und nun?

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icko
Einsteiger
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Einfach im Suchfenster nach dem aktuellen Dokument suchen:

Dok.-Nr.: 1020917

Durch die vielen Änderungen wurde da wohl alles neu verfasst.

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isabel
Aufsteiger
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Hallo,

danke. Das Dokument habe ich gelesen.

Sehe ich das richtig, dass ich die Direktversicherung anlege und nur den AG-Teil eingebe. An bzw. in der Lohnabrechnung des AN ergibt sich ja dann keine Veränderung? Da keine Gehaltsumwandlung, richtig?

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 13
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Kann mir bei dem Thema noch jemand helfen? Bitte?

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icko
Einsteiger
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Doch es gibt eine Veränderung - der AG Zuschuss steht drauf. Wenn Sie rechnerische Veränderung meinen : dann ist die Antwort nein.

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isabel
Aufsteiger
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Auf der Lohnabrechnung der der AG-Zuschuss drauf? Bei mir leider nicht....

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icko
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Dann stimmt etwas nicht. Haben SIe die Lohnarten laut Dokument angelegt ? Wie sind Sie dann vorgegangen ? Nach Dokument ? Haben Sie den Assistenten zur Einrichtung verwendet ? Wird eine Probeabrechnung ohne bAV denn erstellt ?

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 13
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Ich habe die Anlage jetzt nochmal gelöscht und erneut per Assistenten angelegt.

Die bAV zeigt es jetzt im Brutto mit an. Kein Netto-Abzug, da ja nur der AG den "Zuschuss" zahlt und dieser vom Konto abgebucht wird, richtig?

Was mich irritiert ist, dass sich am Steuer-u. SV-Brutto nichts ändert. Ich dachte der Bezug von 100 € wäre nur steuerfrei, aber sv-pflichtig. Oder ist das nicht korrekt?

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icko
Einsteiger
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Nachricht 11 von 13
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Handelt es sich um einen Neufall ? Existiert nur dieser eine Vertrag über 100 EUR ? Dann sollte es steuerfrei sein. Warum denken Sie es sollte sv-pflichtig sein ? (diese Konstellation gibt es auch, so ist es nicht). Ins Gesamtbrutto darf die bAV nicht, darauf sollten Sie achten. Nur oben in die Bruttobezüge.

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 13
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Ja, es ist eine Neuanlage der Direktversicherung. Es gibt eine weitere betriebliche Altersvorsorge i.H.v. 50 e und AG-Zuschuss 30 €.

"Es erscheint im Brutto" war falsch ausgedrückt. Es erscheint in den Bruttobezügen.

Wann wäre denn so ein vertrag sv-und steuerfrei?

Da Sie super im Thema stehen (wie ich bemerke), was bedeutet die Möglichkeit im LODAS

- "Voraussetzungen für die Anwendung des §100 EStG sind erfüllt" und

- "Vertrag soll nach §40b EStG pauschalversteuert werden"?

Danke Ihnen ganz sehr für Ihre Hilfe !!!!

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
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Hallo,

vielen Dank für Ihre zahlreichen Beiträge!

Ab 01.01.2018 entfällt die Unterscheidung nach Altzusage (bis 31.12.2004) und Neuzusage (ab 01.01.2005). Aufgrund Ihrer Schilderung vermute ich, dass die Verträge noch nie pauschal versteuert wurden. Aus diesem Grund sind die Verträge zunächst Steuer- und SV-frei, bis die Grenze von 4 % der RV-BBG überschritten wird.

Das Kontrollkästchen „Vertrag soll nach §40b EStG pauschalversteuert werden (nur Pensionskasse und Direktversicherung)“ ist zu aktivieren, wenn die Beiträge nach §40b a.F. EStG pauschalversteuert werden sollen. Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist, dass unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Übergreifende Daten das Kontrollkästchen „Mind. eine Beitragsleistung wurde vor 2018 nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert“ aktiviert ist.

Das Kontrollkästchen "Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG sind erfüllt (nur Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds)" ist zu aktivieren, wenn die folgenden vertraglichen Voraussetzungen für die Anwendung des §100 EStG erfüllt sind:

  • Die Auszahlung erfolgt in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans.
  • Der Vertrag enthält keine Zillmerung (d.h. die Vertriebskosten beim Abschluss des Vertrags werden nicht zulasten der ersten Beiträge einbehalten

Viele Grüße aus Nürnberg

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.01.2018 16:29:55 von Verena_Heinlein
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