Hallo,
unser AG führt für einige AN eine Direktversicherung ab. Er zahlt nur AG-Beiträge, der AN nicht.
Wie lege ich das an?
Danke!!!
Hallo,
schauen Sie mal in den folgenden Beitrag:
LODAS - Direktversicherung abrechnen
Dort finden Sie auch eine Verlinkung mit Beispielen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
leider ist das Dokument zu dem Link nicht verfügbar.
Und nun?
Einfach im Suchfenster nach dem aktuellen Dokument suchen:
Dok.-Nr.: 1020917
Durch die vielen Änderungen wurde da wohl alles neu verfasst.
Hallo,
danke. Das Dokument habe ich gelesen.
Sehe ich das richtig, dass ich die Direktversicherung anlege und nur den AG-Teil eingebe. An bzw. in der Lohnabrechnung des AN ergibt sich ja dann keine Veränderung? Da keine Gehaltsumwandlung, richtig?
Kann mir bei dem Thema noch jemand helfen? Bitte?
Doch es gibt eine Veränderung - der AG Zuschuss steht drauf. Wenn Sie rechnerische Veränderung meinen : dann ist die Antwort nein.
Auf der Lohnabrechnung der der AG-Zuschuss drauf? Bei mir leider nicht....
Dann stimmt etwas nicht. Haben SIe die Lohnarten laut Dokument angelegt ? Wie sind Sie dann vorgegangen ? Nach Dokument ? Haben Sie den Assistenten zur Einrichtung verwendet ? Wird eine Probeabrechnung ohne bAV denn erstellt ?
Ich habe die Anlage jetzt nochmal gelöscht und erneut per Assistenten angelegt.
Die bAV zeigt es jetzt im Brutto mit an. Kein Netto-Abzug, da ja nur der AG den "Zuschuss" zahlt und dieser vom Konto abgebucht wird, richtig?
Was mich irritiert ist, dass sich am Steuer-u. SV-Brutto nichts ändert. Ich dachte der Bezug von 100 € wäre nur steuerfrei, aber sv-pflichtig. Oder ist das nicht korrekt?
Handelt es sich um einen Neufall ? Existiert nur dieser eine Vertrag über 100 EUR ? Dann sollte es steuerfrei sein. Warum denken Sie es sollte sv-pflichtig sein ? (diese Konstellation gibt es auch, so ist es nicht). Ins Gesamtbrutto darf die bAV nicht, darauf sollten Sie achten. Nur oben in die Bruttobezüge.
Ja, es ist eine Neuanlage der Direktversicherung. Es gibt eine weitere betriebliche Altersvorsorge i.H.v. 50 e und AG-Zuschuss 30 €.
"Es erscheint im Brutto" war falsch ausgedrückt. Es erscheint in den Bruttobezügen.
Wann wäre denn so ein vertrag sv-und steuerfrei?
Da Sie super im Thema stehen (wie ich bemerke), was bedeutet die Möglichkeit im LODAS
- "Voraussetzungen für die Anwendung des §100 EStG sind erfüllt" und
- "Vertrag soll nach §40b EStG pauschalversteuert werden"?
Danke Ihnen ganz sehr für Ihre Hilfe !!!!
Hallo,
vielen Dank für Ihre zahlreichen Beiträge!
Ab 01.01.2018 entfällt die Unterscheidung nach Altzusage (bis 31.12.2004) und Neuzusage (ab 01.01.2005). Aufgrund Ihrer Schilderung vermute ich, dass die Verträge noch nie pauschal versteuert wurden. Aus diesem Grund sind die Verträge zunächst Steuer- und SV-frei, bis die Grenze von 4 % der RV-BBG überschritten wird.
Das Kontrollkästchen „Vertrag soll nach §40b EStG pauschalversteuert werden (nur Pensionskasse und Direktversicherung)“ ist zu aktivieren, wenn die Beiträge nach §40b a.F. EStG pauschalversteuert werden sollen. Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist, dass unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Übergreifende Daten das Kontrollkästchen „Mind. eine Beitragsleistung wurde vor 2018 nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert“ aktiviert ist.
Das Kontrollkästchen "Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG sind erfüllt (nur Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds)" ist zu aktivieren, wenn die folgenden vertraglichen Voraussetzungen für die Anwendung des §100 EStG erfüllt sind:
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG