Ich möchte in Lohn und Gehalt für einen Minijobber die 50er Jahresmeldung erstellen.
Das Programm quittiert mein Bemühen mit der Meldung #LN13331: Es ist kein meldepflichtiges Entgelt vorhanden.
Für den Arbeitnehmer wurde von Februar bis Dezember Lohn abgerechnet.
PGS 109
BGRS 6500
Dem entsprechend sind Eintragungen im Lohnkonto vorhanden.
Woran könnte es liegen, dass LuG die Jahresmeldung verweigert?
Hallo,
bitte prüfen Sie, ob beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte "DEÜV-Meldung/Kammerberechnung" der Haken "Anmeldung stornieren" gesetzt ist.
Wenn der Haken aktiviert ist, wurde keine DEÜV-Anmeldung erstellt oder es wurde eine bereits erstellte DEÜV-Anmeldung wieder storniert.
Wenn der Mitarbeiter nicht über Lohn und Gehalt angemeldet wurde, wird auch keine DEÜV-Jahresmeldung erstellt.
Damit die DEÜV-Jahresmeldung im Programm erstellt werden kann, deaktivieren Sie den Haken "Anmeldung stornieren".
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG