Moin in die Runde,
ich bekomme folgende Fehlermeldungen:
Dazu zur Erläuterung: Der MA ist seid Juli 2017 dort beschäftigt und erhält 450 € als Minijobber. Die Lohnart ist die gleiche, wie bei allen anderen Minijobbern auch, bisher war eine nachträgliche Abrechnung von Fehlzeiten immer problemlos. Mit der Abrechnung Januar bekomme ich nun die vorstehende Fehlermeldung.
Jemand eine Idee?
Viele Grüße
Mirko Haas
Hallo Herr Haas,
prüfen Sie mal, ob bei diesem Mitarbeiter die Entlohnungsform auf "Stundenlohn" steht und nicht auf "Gehalt". Dann werden nämlich m.E. die Ausfallstunden für den Erstattungsantrag gewünscht.
Sie müssten dies zur Korrektur dann rückwirkend für Dezember 2017 entsprechend ändern.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
das war auch mein erster Gedanke, ist aber tatsächlich auf Gehalt geschlüsselt.
Viele Grüße
Mirko Haas
Hallo Herr Haas,
schade, war ein Versuch.
Selbst testen kann ich das gerade nicht - einen entsprechenden Fall habe ich gerade nicht vorliegen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
ist ja Wochenende, da habe ich dann ja genügend Zeit zum rumprobieren .
Ich werde an dieser Stelle berichten.
Viele Grüße
Mirko Haas
Hallo Herr Haas,
genau dasselbe Problem ist bei uns heute auch aufgekommen. Wir haben schon alles durchgetestet, aber keine Lösung für das Problem. Auch wir sind für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Des Rätsels Lösung kann so einfach sein:
Die Lohnart "Aushilfslohn" war Stundenlohnart gespeichert, entsprechend konnte diese natürlich nicht umgerechnet werden, da bei dem MA ein Festlohn hinterlegt war.