Hallo alle zusammen,
ich habe einen Mandanten, wo der Lohn erst ab dem 01.01.2018 läuft. Vorher hatte er keine Angestellte. Bei der BG ist er aber seit 2012 Mitglied.
Nach Rücksprache mit der BG wurde mir gesagt, dass ich über das Lohnprogramm einen digitalen Lohnnachweis für 2017 übermitteln soll, da ich sonst mit dem digitalen Lohnnachweis für 2018 Probleme bekomme. Die Stammdatenabfrage ist bereits gelaufen und ich habe auch erfolgreiche Rückmeldung erhalten.
Jetzt ist meine Frage, ob die BG recht hat und ich was veranlassen soll oder ob es sich um eine Fehlinformation handelt. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass der digitale Lohnnachweis für 2018 abhängig von 2017 ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke schon mal im voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Übermittlung des digitalen Lohnnachweis 2018 hängt nicht von der Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweis 2017 ab.
Damit der digitale Lohnnachweis 2018 erstellt wird, ist lediglich die UV-Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2018 erforderlich.
Beste Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG