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Werkstudent

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letzte Antwort am 19.01.2018 09:13:19 von Uwe_Lutz
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mel80
Einsteiger
Offline Online
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Hallo!

In einem Betrieb sollen Aushilfen, die nebenbei studieren, auf Werkstudent umgestellt werden.

Müssen diese über 450 Euro verdienen oder wieder als Aushilfe umgestellt werden, sobald sie unter 450 Euro verdienen?

Mfg

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
138 Mal angesehen

Hallo Frau Hoffmann,

ja, ein Werkstudent muss eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, damit dieser sozialversicherungsrechtlich als Werkstudent eingestuft werden kann/muss.

Wie bei allen geringfügigen Beschäftigungen kommt es dabei nicht auf den einzelnen Monatsverdienst an sondern auf das "regelmäßige Arbeitsentgelt", so dass eine Unterschreitung der € 450,00 in einem einzelnen Monat durchaus "unschädlich" sein kann, wenn das Durchschnittsentgelt weiterhin über € 450,00 liegt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 19.01.2018 09:13:19 von Uwe_Lutz
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