Hallo DATEV-Team,
Wie kann man die Stunden im Lohnnachweis berichtigen???
Gibt es hierzu eine Anleitung, wenn ja, unter welchen Schlagwörtern findet man diese???
Existiert dazu ein Video???
Bitte dringend um Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Dobos
Hallo Herr Dobos,
bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei der Datenübermittlung an Berufsgenossenschaften für die Lohnnachweise bei den Angaben zu den UV-pflichtigen Stunden um statistische Werte handelt.
Bitte prüfen Sie zudem, welches Stundenermittlungsverfahren Sie auf Mandantendatenebene hinterlegt haben und ob die Stammdaten für die Personalnummer korrekt eingepflegt sind.
Mit Hilfe der Stammlohnart 400 - Stundenverteilung können Sie jedoch eine manuelle Korrektur der Arbeitsstunden für den Lohnnachweis vornehmen.
Bitte erfassen Sie hierzu zunächst in den Personaldaten unter Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten im Register Unfallversicherung als Verfahren zur Stundenermittlung „Anwesenheitsstunden".
Legen Sie sich als nächsten unter Mandantendaten | Lohnarten die Stammlohnart 400 an und schlüsseln in der Gruppe Bearbeitungsvorschriften im Feld Stundenstatistik f. Lohnkonto und B/N auf „bezahlte Stunden". Setzen bitte zusätzlich den Haken "geleistete Stunden für Unfallversicherung" im Register Steuer/SV/UV.
Erfassen Sie in den Bewegungsdaten die Stunden mit BS 1 und Ihrer eigenen Lohnart zur Stammlohnart 400.
Eine Anleitung finden Sie auch im Dokument Verfahren zur Stundenermittlung unter dem Punkt Anwesenheitsstunden.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Dietl,
haben Sie vielen Dank für Ihre Hilfe, jetzt verstehe ich auch wo der Fehler liegt.
Eine letzte Frage noch, wenn ich das Dokument richtig verstehe, müsste ich so da gesamte Jahr 2017 Monat für Monat berichtigen?
Jedoch zählt diese Jahr noch die Papiermeldung, somit kann ich hier die richtigen Daten eintragen und diese zählen dann für die Statistik?
Vielen Dank
Michael Dobos
Hallo Herr Dobos,
sie können die Gesamtsumme der Stunden auch nur für 12/2017 berücksichtigen. Sie müssen nicht zwingend Monat für Monat korrigieren.
Für die Meldejahre 2016 und 2017 findet ein sog. Parallelverfahren statt. Sowohl der bisherige als auch der digitale Lohnnachweis muss an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden. Der digitale Lohnnachweis wird von den Unfallversicherungsträgern mit dem bisherigen Lohnnachweis verglichen.
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG