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Wann greift Benutzer/Rechteverwaltung, wann Benutzer/Rechteverwaltung online?

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letzte Antwort am 24.01.2018 08:19:21 von agmü
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diesieb
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
687 Mal angesehen

Hallo,

leider hat sich ja Datev von dem guten und verständlichen Programm NuKo getrennt und durch ein nicht immer so einfach zu bedienendes Ersatzprodukt abgelöst. Aber das sehe ja Gott sei Dank nicht nur ich so, wie in anderen Diskussionen zu lesen ist.

Ich habe nun ein Verständnisproblem, wann Rechte der Benutzerverwaltung und wann Rechte der Benutzerverwaltung online greifen.

Gibt es hier irgendein Schriftstück wo die Unterschiede gegenüber gestellt werden bzw. welche Verwaltung die Berechtigungen welcher Programme regelt? Müssen Beschränkungen auf Mandanten für bestimmte Programme in Beiden eingetragen werden, wenn der Mitarbeiter eine SmartCard (für Mail- Verschlüsselung, was nun wohl der Standard ist) besitzt?

Greift Benutzerverwaltung online nur für Mitarbeiter mit SmartCards?

Aktuelles Beispiel Lohn und Gehalt:

Der Mitarbeiter wurde in der Benutzerverwaltung für eine bestimmte Mandantennummer gesperrt. Nun kann er aber laut Aussage des Chefs immer noch über Programmteile darauf zugreifen. Hängt dies mit der gesteckten SmartCard zusammen und den Freigaben in Benutzerverwaltung online?

Ich hoffe, dass ihr mir zu etwas mehr Durchblick im "Rechtebereich" verhelfen könnt.

Vielen Dank

Dieter

DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Kraus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Herr Siebachmeyer,

mit der Rechteverwaltung können Sie den Zugriff auf die installierten DATEV-Programme administrieren. Die Rechteverwaltung online administiert die Rechte in den DATEV-Online-Anwendungen.

Ein Dokument, welches die beiden Programme gegebüberstellt gibt es im Moment nicht.

Das Dokument http://www.datev.de/info-db/1000122 erklärt die Rechte für die Rechteverwaltung online.

Und das Dokument http://www.datev.de/info-db/0904066 gibt einen Überblick, welche Sperren in der Rechteverwaltung gesetzt werden können.

Freundliche Grüße aus Nürnberg

Kevin Kraus

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agmü
Meister
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Nachricht 3 von 3
322 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Kraus,

Ich versuche seit September 2017 intensiv unter Zuhilfenahme des von Ihnen genannten InfoDB-Dokumentes 0904066 die DATEV-Software so für unsere Mitarbeiter einzurichten, Das Dokument ist mit 162 Seiten sehr umfangreich, endet aber in vielen Punkten an der Oberfläche und beinhaltet keine Erklärung des "Feintuning" der Rechte unterhalb der Globalfreigaben.  Insbsondere die Abhängigkeiten werden nur unzureichend beschrieben.  Im Hinblick auf die DSGVO noch suboptimal.

mfg

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 24.01.2018 08:19:21 von agmü
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