Hallo,
die Lohnsteuerbescheinigung (DATEV) wurde am 20.12.2017 für 01.01.-31.12 gedruckt -
wollte die Daten soeben für die vorausgefüllte Steuererklärung 2017 "einlesen / holen" ...
Rückmeldung:
... es liegen keine Daten vor ...
????
Wann werden diese Daten denn an die Finanzverwaltung übermittelt ?
Grüße
kn
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dokument Nr. 1080498 sagt dazu unter Punkt 4 u.a.
4 Abruf der Daten zur vorausgefüllten
Steuererklärung
....Beachten Sie dabei, dass der Gesetzgeber den datenübermittelnden
Institutionen (Kranken- und Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber) eine Frist
bis Ende Februar des Folgejahrs einräumt, um die steuerlich relevanten Daten für
das abgelaufene Kalenderjahr elektronisch zur Verfügung zu stellen."
Vielleicht noch ein wenig früh?
... handelt sich um einen eigenen Arbeitnehmer -
Unsere Lohnabrechnungen wurden am 20.12.2017 verarbeitet / gedruckt ...
(über DATEV)
Meine Frage ist somit:
Wann werden diese seitens DATEV an die Finanzverwaltung übermittelt ?
Grüße
Klaus Niemeier
Hallo Herr Niemeier,
das hängt auch davon ab, wie die Clearingstellen der Finanzverwaltung die Daten zur Verfügung stellen. Hier klappt der Abruf bei einigen bereits für 2017.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
dann warte ich mal noch 😉
Danke
Grüße
Klaus Niemeier
Hallo Herr Niemeier,
Da ist jedes Jahr "Geduld" angesagt. Ich mache im Regelfall Mitte Februar einen Sammel-Abruf, auch der ist oft noch nicht vollständig. Deshalb rufen wir bei Bearbeitung nochmals einzeln ab. Ich hatte bis gestern noch keinen Erfolg für 2017.
Eben habe ich nach Terminvorstellungen der Finanzverwaltung im Internet gesucht, konnte nichts entdecken und bin auf diese Beiträge gestoßen. Einen Teilrückruf konnte ich für Schleswig Holstein - war noch nicht vollständig aber die Lohnsteuerkarten-Daten kamen, nicht aber die KV. Bei niedersächsischen erhielt ich KV aber keine Lohndaten.
Ich rufe sporadisch mehrmals die Woche ab - Irgendwann schafft es die Clearingstelle der Finanzverwaltung die Daten zur Verfügung stellen.
Viele Grüße aus dem windigen Harz
Franz Knoop
Hallo,
wenn ich mal von den DÜ-Terminen für die Krankenversicherungen etc. ausgehe, macht es wohl erst nach dem 28.02. Sinn, sich mit ESt/VaSt 2017 zu beschäftigen ...
Viele Grüße.