Guten Tag Zusammen,
ich rechne seit diesem Monat einen weiteren Mandanten ab, der früher zeitversetzt (in zwei Gruppen) abgerechnet wurde und damit am Schätzverfahren teilgenommen hat. Diese zweite Gruppe gibt es nun nicht mehr und die Beitragsschuld für die Krankenkassen sollen auf den echt ermittelten Beträgen bemessen werden (also im laufenden Monat)
In den Mandantendaten ist der Haken für die Teilnahme am Schätzverfahren noch gesetzt. Muss ich diesen wieder entfernen, damit die Beitragsschuld im laufenden Monat ermittelt werden?
Vielen Dank und viele Grüße
Christian Kazmierzak
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
genau, Sie müssen den Haken entfernen und sollten dann den "ersten" Monat ohne Beitragsschätzung vor dem siebletzten Bankarbeitstag abrechnen (für den Januar wäre dies der 23.01.), damit der echte Beitragsnachweis statt des Schätzungs-BNW an die Kassen übermittelt wird.
Viele Grüße
Mirko Haas
Vielen Dank!
Hallo Herr Kazmierzak,
ich möchte noch etwas zu der Anwort von Herrn Haas ergänzen.
Nachdem Sie die Teilnahme am Schätzverfahren deaktiviert haben, senden Sie bitte nur Stammdaten ins Rechenzentrum.
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich bräuchte dazu bitte einen genauen Fahrplan: bin in der Dezemberabrechnung
Vor der Abrechnung den Haken beim Schätzmandat entfernen und Stammdaten senden und danach die Dezemberabrechnung senden?
Oder nach der Dezemberabrechnung, vor Januarabrechnung den Haken entfernen und Stammdaten senden?
Es wäre toll wenn ich dazu zeitnah:-) eine Antwort erhalte
Hallo,
wie Sie das Schätzverfahren bei einem bestehenden LODAS-Mandanten beenden, finden Sie unter Punkt 2.2.13 der Dokumentennummer 1070158.