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ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG

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letzte Antwort am 15.01.2018 16:42:22 von mkolberg
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Community,

Tragt Ihr "elektronisch übermittelte StE ohne KE" zusätzlich noch in den Postausgang ein?

Nutzt Ihr den Kontextbezogenen Link unter "Übermittlung Finanzverwaltung" -> Bearbeitungsstand "erledigt" setzen? Wenn ja wann, sobald angezeigt wird "RZ-Auftrag bearbeitet"??. Was löse ich damit aus?

mkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Solange es in den Steuerprogrammen weder Versionierung noch Aktivitätenprotokoll gibt und wir - trotz gebetsmühlenartig vorgetragenen Wunsch der zeitnahen Vorab- Auslieferung - bei der GesSt und KSt- Berechnung 2018 den Bestand von 2017 überschreiben müssen, legen wir definitiv alles als PDF- Datei in der Dokumentenablage ab.

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letzte Antwort am 15.01.2018 16:42:22 von mkolberg
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