Liebe Community,
es gibt ja jetzt die neue Auswertung "Kontenzwecke prüfen". Wenn diese Auswertung Konten findet, die ihrer Ansicht nach nicht bebucht werden sollen, erscheint ein rotes Zeichen und beispielsweise der Text
"Es sind Konten bebucht, die bei der eingestellten Gewinnermittlungsart nicht zulässig sind. Bei vorliegender Gewinnermittlungsart sind folgende nicht zulässigen Konten nicht bebucht:"
Danach erscheint ein Link zu einem LEXinform Dokument. Wenn Sie nun wissen wollen, welche Konten das Programm denn genau moniert, müssen Sie die Fehlermeldung anklicken, unten erscheint dann eine Auflistung der betroffenen Konten. Ich schreibe dies hier, weil ich nach dem Doppelpunkt die Auflistung gleich in der Hauptanzeige erwartet hätte und nur durch Zufall die Anzeige entdeckte.
Eine Frage noch an die DATEV, warum sind bei einer GbR/EÜR die Konten "Reisekosten Unternehmer" und "Reisekosten Unternehmer, n. abz. Anteil" (Konto 4670 und 4672 in SKR03) nicht zulässig?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
bei der Übersicht über alle Mandanten, erstellt aus den Bestandsdiensten Rechnungswesen, finde ich außer den roten ( ! ) keinerlei Hinweis auf die betroffenen Konten.
Muß das jetzt wirklich gedruckt und manuell abgearbeitet werden, nur um zu sehen, daß das altbewährte Verrechnungskonto "1704" nicht mehr genutzt werden soll? darf?
Das sieht ganz danach aus.
Im Dokument 9226362 heißt es:
"In der Spalte Kontenzweckprüfung sehen Sie die jeweiligen Fehlermeldungen, die beim Mandanten ermittelt wurden. Um zu ermitteln, welche Konten beim jeweiligen Mandanten betroffen sind, öffnen Sie den betroffenen Mandanten zur Bearbeitung im entsprechenden Wirtschaftsjahr. Wählen Sie im Menü Auswertungen | Kontenzweckprüfung. Sie
erhalten den Arbeitsbereich Kontenzwecke prüfen, in dem Sie sehen, welche
Konten hinsichtlich des Kontenzwecks nicht korrekt bebucht sind (z. B. wenn der
Kontenzweck eines Kontos nicht zur eingestellten Gewinnermittlungsart passt)."
Ergänzung:
@Datev,:
Ich bekomme bei einer Sonderbilanz die Fehlermeldung "Es sind Konten bebucht, die bei der eingestellten Rechtsform nicht zulässig sind" und es sind in der Detailansicht sämtliche bebuchte Konten angegeben. Dies liegt vermutich daran, dass ich keine Rechtsform eingegeben habe. Dies wollte ich jetzt ändern. Dazu folgende Frage: Welche Rechtsform muss ich denn bei einer Sonderbilanz eingeben, damit es dann für die Zukunft passt?
Außerdem betreffen die angezeigten Fehler immer wieder das Konto #1792 Sonstige Verrechnung (SKR03) im Zusammenhang mit EÜR. Welches Konto soll ich stattdessen verwenden?
Ich habe die von Ihnen verlinkten Hilfedokumente gelesen, kann aber für beide Fälle keine Lösung finden.
Hallo Frau Fitschen,
für Sonder- und Ergänzungsbilanzbestände erfassen Sie die Rechtsform Einzelunternehmen.
Beim Konto 1792 Sonstige Verrechnung (SKR03) bei einer EÜR kommt es darauf an was Sie auf dieses Konto buchen. Soll es anstelle eines nichtvorhandenen Bankkontos genutzt werden, kommt das Konto 1371 Verrechnungskonto Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG, nicht ergebniswirksam in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Dietrich
Produktmanagement und Service Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo Mayer,
bei dieser Frage darf ich auf die Antwort von Herrn Wielgoß verweisen:Kontenzweckprüfung: hier RK Unternehmer bei EÜR etc
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Dietrich
Produktmanagement und Service Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo Herr Kolberg,
Welches Konto muss den jetzt statt 1704 für die 10-Tagesregel benutzt werden?
Vielen Dank und besten Grüße
Was kümmert den Bilanzierer die "10- Tages Regel"?
Da wird das Konto seit Ewigkeiten als Verrechnungskonto genutzt; mittlerweile mit der neuen jahresübergreifenden OPOS … und was nun?
Hinweis ignorieren und weiter nutzen oder besteht wirklich ein Handlungsbedarf?
Hallo Herr Kolberg,
ja es besteht Handlungsbedarf.
Zum Jahreswechsel 2019/20 ist die Umstellung der Wertaufbereitung auf Basis von Kontenzwecken geplant. Das Konto 1704 ist für einen Sachverhalt vorgesehen, der bei bilanzierenden Unternehmen nicht vorkommt. Der Ausweis erfolgt dann in einer Bilanz als Auffangposten Sonstige Aktiva/Passiva. Natürlich können Sie das Konto weiterhin individuell nutzen. Es ist aber nicht ausreichend lediglich die Kontenbeschriftung zu ändern, auch der Kontenzweck muss an den Sachverhalt angepasst werden, der darauf gebucht wird. Wir empfehlen die Anpassung baldmöglichst, denn dann ist auch ein korrekter Vorjahresvergleich gewährleistet.
Ausführlich nachlesen können Sie auch im Dokument 1000007 Der Kontenzweck - Stellschraube für Ihre Auswertungen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Dietrich
DATEV eG
Produktmanagement und Service Jahresabschluss
Hallo Frau Dietrich. Nun habe ich nach vielen Lexinform Dokumenten auch hier in der Community die Fragen zur Kontenzweckänderungen gelesen, es fehlt mir jedoch konkret ein Hinweis zu den Konten die als nicht zur Gewinnermittlungsart passen angegeben sind. Als Beispiel nennen wir mal das Konto 3509 im SKR 04. Im Dokument 0906049 (Buchungsregeln Jahresabschluss Gewinnermittlung) wird diese angegeben für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, bei der Prüfung der Kontenzwecke jedoch als nicht zulässig angegeben. Ja was denn nun, wo finde ich denn nun das Konto das #3509 ersetzt? Das muss ich doch nicht selber erfinden, da fehlt mir der Hinweis. Also ich gehe davon aus das wenn ich die buchungsregeln befolge auch die korrekten Konten dann angegeben sind oder wenn diese geändert werden müssen der Hinweis, auf welches Konto - Danke und schönes WE.
Hallo Herr Rominger,
das Konto ist korrekt für eine Gewinnermittlung nach §4 (3) EStG. Bitte prüfen sie welche Gewinnermittlungsart in den Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen hinterlegt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Dietrich
Produktmanagement und Service Jahresabschluss
DATEV eG