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Pauschale für Jahresabschluss - Aufträge und Umsatzverteilung

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letzte Antwort am 16.01.2018 07:41:28 von Lea_Wrosch
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kleinerotehexe
Aufsteiger
Offline Online
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Hallo,

meine Kollegin und ich haben in der Kanzlei folgendes Problem:

Nehmen wir an, wir haben mit dem Mandanten verschiedene Pauschale vereinbart. Nehmen wir an, den Jahresabschluss 2017 mit 6.000 € pro Jahr, der dann monatlich ab 2018 mit 500 € in Rechnung gestellt wird.

Bisher haben wir mit einem Vorschussauftrag gearbeitet und der dazugehörigen Gegenrechnung zum 31.12.

Hier ist aber der Nachteil, dass der Umsatz während des Jahres nicht in der Umsatzverteilung erscheint, sondern erst bei der Fakturierung des Gesamtauftrags.

Wenn wir nun monatliche Teilaufträge anlegen würden, hätten wir zwar die Umsätze, jedoch werden diese m. E. nicht richtig verteilt, da es dann ggf. einzelne Monate mit viel Kosten gibt und einzelne Monate ohne Kosten. Somit bekommt im Zweifel ein Mitarbeiter einen vollen Monatsumsatz angerechnet ohne Zeiten.

Ist das Problem denn bekannt?

Wie wird das bei Kollegen gelöst?

Viele Dank im Voraus und viele Grüße

Eva

DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
157 Mal angesehen

Hallo,

normalerweise werden Umsätze anhand der erfassten Kosten bzw. Zeiten verteilt. Dazu bucht man die Aufwände auf den (Teil-)auftrag, der den Umsatz erwirtschaftet. Möchten Sie dies nicht, kann in EO comfort z.B. mit der Auswertung Überschussverteilung Gesamtauftrag gearbeitet werden.

Diese Auswertung ermittelt den Anteil des Mitarbeiters am Überschuss fakturierter Gesamtaufträge anhand seiner Kosten- bzw. Zeitanteile. Es werden alle Aufträge berücksichtigt, die innerhalb eines selektierten Zeitraumes endgültig fakturiert wurden. Teilfakturierte Aufträge werden nicht berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Lea Wrosch

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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letzte Antwort am 16.01.2018 07:41:28 von Lea_Wrosch
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