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Festschreibung aufheben UO

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letzte Antwort am 18.01.2018 14:31:29 von Loan_Bui
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sunflower
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
2517 Mal angesehen

Hallo zusammen

wie kann in Unternehmen Online das Festschreibekennzeichen aufgehoben werden?

Z.B.

Problem:

Mandant erfasst Lieferanten im Unternehmen Online (erweitert) mit Buchungsinformationen. Bemerkt, jedoch nicht, dass sich ein Fehler im Betrag eingeschlichen hat (Koma fehlte)

Lieferanten-Rechnungen wurden im REWE verbucht, hier wurde gemerkt, dass der Betrag falsch vorerfasst wurde und entsprechend abgeändert.

Jedoch bekommt der Kunde hierüber über Buchungsinformationen zurück schreiben keine Änderung mit.

Der Kunde möchte den Betrag angepasst haben, geht jedoch nicht ohne das Festschreibekennzeichen aufzuheben? Wie funktioniert dies?

Wie ist hier ansonsten die gängige Praxis?

w_paul
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1784 Mal angesehen

Bitte in ganzen Sätzen.

sunflower
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
1784 Mal angesehen

Wie wird dies bei euch gehandhabt?

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DATEV-Mitarbeiter
Loan_Bui
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
1784 Mal angesehen

Hallo,

der erfasste Datensatz kann nur noch bedingt geändert werden, wenn er einmal bereitgestellt wurde, damit Kanzlei und Mandant den gleichen Stand haben und nicht Mandant nach dem Bereitstellen noch etwas ändert und vergisst an die Kanzlei weiterzugeben.

Es werden ausschließlich die Buchungsinformationen vom Beleg zurückgeschrieben. Diese finden Sie in der Belegübersicht | Weitere Aktionen | Beleginformationen

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Sollte Ihr Mandant Zahlungen überweisen, dann können jedoch jederzeit die IBAN, BIC oder auch Betrag noch abgeändert werden – aber nichtsdestotrotz steht im erfassten Datensatz der falsche Betrag drin.

Alternativ können Sie vor der Bereitstellung der Belege alles nochmal überprüfen lassen beispielsweise durch die Kanzlei oder einem Kollegen.

Selbstverständlich werden wir Ihren Verbesserungsvorschlag mitaufnehmen. Alle Anregungen werden bei uns gesammelt und im Rahmen der Produktplanung und -weiterentwicklung sorgfältig geprüft.

In manchen Fällen ist es sinnvoll, mehrere Maßnahmen zu einem Thema zu bündeln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber treffen können, ob und wann dies umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Loan Bui

DATEVeG

Produktmanagement

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letzte Antwort am 18.01.2018 14:31:29 von Loan_Bui
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