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EEL-Bescheinigung wegen krankem Kind ohne Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 11.03.2018 17:18:29 von Uwe_Lutz
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reniagmbh
Beginner
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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Krankenkasse eines Mitarbeiters braucht eine EEL-Bescheinigung für die Fehlzeiten wegen krankem Kind und eine für die letzten 12 Monate, zur Berechnung.

Die Fehlzeiten waren im 11/2017. Ich habe den Bearbeitungsmonat auf 11/2017 eingestellt und die Bescheinigung angefordert. Per Post kam das Fehlerprotokoll das die EEL-Bescheinigung nicht erstellt werden konnte da im Bearbeitungsmonat 12/2017 keine Fehlzeiten vorlagen. Da war der Bearbeitungsmonat 12/2017 aufgeführt. Wie bekomme ich nun die entsprechende EEL-Bescheinigung?

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

generell kann eine EEL-Bescheinigung für bereits abgerechnete Zeiträume nur mit der nächsten Erst- oder einer Wiederabrechnung erstellt werden.

Die EEL Bescheinigung für das Kinderkrankengeld kann grundsätzlich nur mit einer Lohnabrechnung zusammen erstellt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303308 Entgeltersatzleistung (EEL) – Kinderkrankengeld (Beispiele für LODAS).

Freundliche Grüße


Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG


Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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constanze
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Schauer,

ist das neu, dass man EEL-Bescheinigungen nur noch mit der Lohnabrechnung erstellen kann? Oder gilt das nur für Kinderpflege? Ich dachte eigentlich, dass ging immer unabhängig von der Lohnabrechnung..?! Wozu gibt es dann unter "Mitarbeiter" - "DÜ Entgeltersatzleistung" die Möglichkeit EEL-Meldungen zu senden? Im Neuanwenderkurs im Juni 2017 wurde die Funktion der unabhängigen Meldung eigentlich angepriesen und nun geht es nicht mehr... 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße

Constanze

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Constanze,

dies gilt nur für die Kinderpflege. Für den Fehlzeitengrund Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur können Sie die EEL-Bescheinigung weiterhin über den Menüpunkt Mitarbeiter | DÜ Entgeltersatzleistungen vor der Abrechnung abrufen. Es sei denn, die Bescheinigung ist für einen bereits abgerechneten Zeitraum, z. B. 11/2017. In solchen Fällen kann die EEL-Bescheinigung auch nur mit Abrechnung erstellt werden.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
constanze
Einsteiger
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Hallo Frau Schauer,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Dann werde ich wohl bei allen Krankenkassen anrufen müssen, wenn ich die Aufforderung zur Erstellung einer Meldung bekomme und auf den nächsten Lohn vertrösten.

Viele Grüße

Constanze

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psar55
Beginner
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Hallo Frau Schauer,

dass die Entgeltmeldung für Kinderkrankengeld nicht ohne eine Abrechnung erfolgen kann, ist äußerst ärgerlich. Wird dies in absehbarer Zeit geändert?

Viele Grüße,

Astrid

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heckerlein
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psar55
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Hallo Herr Hecker,

das stimmt einerseits in manchen Fällen und oft bei Steuerberatern, aber

1. es treten immer wieder Fälle auf, dass nach Erstellung der Gehaltsabrechnung z.B. Februar 18 am 22. Februar 18 ein Kind nun am 28. Februar krank wird ........ = sv.net

oder Einzelwiederholung. Dies ist für die nachfolgenden Auswertungen in unserem Betrieb jedoch extrem aufwändig.

2. für Februar also das Entgelt für die Berechnungsgrundlage durchaus bekannt ist,

3. bei Festgehalt bis zu dem Tag wo ein Kind erkrankt (z.B. heute) mir durchaus bekannt ist, ob das Festgehalt der Dame zusteht oder nicht,

4. wir das Elend haben, dass wir mehrere Filialen haben und somit auf sv.net comfort umsteigen müssen ab 1.1.18, weil in unseren Fall das Programm nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt wird

also Zusatzkosten, obwohl wir schon ein Abrechnungsprogramm (DATEV) zahlen.

Und das ist unverständlich,

viele Grüße

Astrid Rasp

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heckerlein
Fachmann
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psar55
Beginner
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Hallo Herr Hecker,

das versuche ich gerade einer Krankenkasse zu erklären die vehement eine Entgeltbescheinigung auf elektronischen Wege einfordert und zwar sofort und nicht erst Ende März ........................

Da werde ich wohl jetzt mal diese Ungeduld ignorieren.

Bei uns scheint leider mal wieder die Sonne nicht. Das Wetter in Regensburg schlägt mir wohl zunehmend mehr auf das Gemüt .

Herzlichen Dank

Astrid Rasp

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heckerlein
Fachmann
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th_
Beginner
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Hallo Frau Rasp,

wenn Sie den Versand der Kindkrank-Bescheinigung an die KK verzögern (z.B. bis zur Abrechnung), vermeiden Sie die ständigen Erinnerungen.

Viele Grüße

Thomas Hollmann

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Per Post kam das Fehlerprotokoll

Und noch mal was ganz anderes in diesem Zusammenhang: Ich würde unbedingt empfehlen, die Fehlerprotokolle auf Rückübertragung zu schlüsseln (und dann zeitnah auszuwerten), da Sie sich so die Postlaufzeit sparen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 11.03.2018 17:18:29 von Uwe_Lutz
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