abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rechtssicheres elektronisches Postfach für Steuerberater Pflicht?

3
letzte Antwort am 04.01.2018 12:42:10 von heitschmidt
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
petrareichenbach
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1161 Mal angesehen

Wir haben als Steuerkanzlei Post bekommen von 1&1 DE-Mail, mit dem Inhalt, dass Steuerberater ab 01.01.2018 nach §174 Abs. 3 Satz 4 ZPO verpflichtet wären, eine sichere elektronische Übertragung nach § 130a Abs. 4 ZPO für Zustellungen elektronischen Rechtsverkehrs seitens der Gerichte zu gewährleisten.

Gemäß dem der Information von DATEV

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/wirtschaftspruefung/teilnahme-am-elektronischen-rechtsverkehr-rechtslage-bei-wpvbp-und-deren-berufsgesellschaften/

wird nur auf WP und vBP verwiesen:
"WP/vBP müssen tatsächlich also erst auf einem sicheren Übermittlungsweg erreichbar sein, wenn sich die Frage der Erreichbarkeit für ein Gericht konkret stellt. Dabei soll das Gericht nicht in die Situation versetzt werden, die Einrichtung eines sicheren Übermittlungsweges erst anregen oder sich nach den Kontaktdaten hierfür erkundigen zu müssen."

Versucht 1&1 hier nur auf Dummfang zu gehen oder müssen wir als reine Steuerkanzlei ohne wp/vbp und Anwälten ebenfalls ein rechtssicheres elektronisches Postfach (De-Mail) einrichten?

peter
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
240 Mal angesehen

Hallo,

diesen Thread dazu Rechtssicheres elektronisches Postfach für Steuerberater?  haben Sie schon gesehen?

Gruß
Peter
0 Kudos
christiankunz
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
240 Mal angesehen

M. E. sollte man aber auch diesen Thread und das darin verlinkte Rundschreiben der Freiburger Rechtsanwaltskammer lesen. Danach müssen sich Anwälte bis zur Inbetriebnahme des beA nicht auf die Alternative De-Mail verweisen lassen; sie gehen kein Risiko ein, wenn sie vorläufig elektronisch nicht erreichbar sind.

Ich kann mir kaum vorstellen, daß unter diesen Umständen gegenüber Nur-Steuerberatern strengere Haftungsmaßstäbe oder andere praktische Verfahrensweisen der gerichtlichen Korrespondenzabwicklung gelten sollten.

Grüße

0 Kudos
heitschmidt
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
240 Mal angesehen

... und die Diskussion unter der Überschrift Re: De-Mail-Konto befasst sich ebenfalls mit Aspekten des Themas.

Beste Grüße

H. Heitschmidt

0 Kudos
3
letzte Antwort am 04.01.2018 12:42:10 von heitschmidt
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage