Wir haben als Steuerkanzlei Post bekommen von 1&1 DE-Mail, mit dem Inhalt, dass Steuerberater ab 01.01.2018 nach §174 Abs. 3 Satz 4 ZPO verpflichtet wären, eine sichere elektronische Übertragung nach § 130a Abs. 4 ZPO für Zustellungen elektronischen Rechtsverkehrs seitens der Gerichte zu gewährleisten.
Gemäß dem der Information von DATEV
wird nur auf WP und vBP verwiesen:
"WP/vBP müssen tatsächlich also erst auf einem sicheren Übermittlungsweg erreichbar sein, wenn sich die Frage der Erreichbarkeit für ein Gericht konkret stellt. Dabei soll das Gericht nicht in die Situation versetzt werden, die Einrichtung eines sicheren Übermittlungsweges erst anregen oder sich nach den Kontaktdaten hierfür erkundigen zu müssen."
Versucht 1&1 hier nur auf Dummfang zu gehen oder müssen wir als reine Steuerkanzlei ohne wp/vbp und Anwälten ebenfalls ein rechtssicheres elektronisches Postfach (De-Mail) einrichten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
diesen Thread dazu Rechtssicheres elektronisches Postfach für Steuerberater? haben Sie schon gesehen?
M. E. sollte man aber auch diesen Thread und das darin verlinkte Rundschreiben der Freiburger Rechtsanwaltskammer lesen. Danach müssen sich Anwälte bis zur Inbetriebnahme des beA nicht auf die Alternative De-Mail verweisen lassen; sie gehen kein Risiko ein, wenn sie vorläufig elektronisch nicht erreichbar sind.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß unter diesen Umständen gegenüber Nur-Steuerberatern strengere Haftungsmaßstäbe oder andere praktische Verfahrensweisen der gerichtlichen Korrespondenzabwicklung gelten sollten.
Grüße
... und die Diskussion unter der Überschrift Re: De-Mail-Konto befasst sich ebenfalls mit Aspekten des Themas.
Beste Grüße
H. Heitschmidt