Hallo Datev,
können in der Kopfzeile der Berechnungs- und Beratungslisten des ESt Programms bitte möglichst kurzfristig die Namen beider Eheleute angegeben werden? Platz genug dafür ist vorhanden und heutzutage dort nur den Ehemann aufzuführen, geht ja gar nicht mehr (sogar die Finanzverwaltung ist da emanzipierter)
Schöne Grüße
Willi Müller