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LODAS: keine UV-Meldungen bei Einzelwiederholung Dez.

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letzte Antwort am 08.06.2018 13:50:44 von Verena_Heinlein
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sonja
Einsteiger
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Nachricht 1 von 28
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Liebe Community,

warum kommen bei einer Einzelwiederholung im Dezember keine geänderten Auswertungen für die Unfallversicherung?

Ich fragte mich dies bei der Überprüfung der Auswertung. Und auch wie ich die richtigen Daten erhalte.

  Dann ein Tipp hier im Forum : Wiederholungsabrechnung für alle AN .  Hab ich  gemacht und siehe da, die geänderten Auswertungen für die UV kamen.

Wieso muss man eine Gesamtabrechnung machen, um die geänderten Werte für die BG zu erhalten?

Was für ein Arbeits- und Papieraufwand ist das denn .

In diesem Zusammenhang sprach ich mit einem anderen Stb.. Dieser hatte das Problem noch nicht bemerkt und war darüber entsetzt. Unteranderem, weil Auswertungen direkt an den Mandanten gehen.

alterpraktiker
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 28
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Dieses Programmverhalten kann ich bestätigen. Das kann so auf Dauer nicht akzeptiert werden.

Wir haben 95% der Mandanten mit Direktversand, teilweise mit Direktversand an die Arbeitnehmer.

Eine Gesamtwiederholung ist bei einigen Mandanten, wegen der Komplexität der Abrechnung gar nicht möglich.

DATEV muß das Programmverhalten umgehend ändern.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 28
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Hallo liebe Community,

leider ist die Korrektur, wie bereits festgestellt, nur mit einer Wiederabrechnung komplett für 12/2017 möglich. Jedoch haben Sie auch noch mit der Januarabrechnung die Möglichkeit, den digitalen Lohnnachweis zu berichtigen. Hierfür ist lediglich ein Anstoß der Nachberechnung für eine Personalnummer auf 12/2017 mit Wert 1 und BS 96 notwendig.

Ihr Wunsch, die Korrektur mit einer Einzelwiederholung vorzunehmen, ist uns bereits bekannt. Eine umgehende Änderung ist leider nicht möglich.

Die Kollegen werden die Umsetzungsmöglichkeit prüfen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sonja
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Nachricht 4 von 28
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Schade!

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht

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kari
Einsteiger
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Nachricht 5 von 28
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Sehr geehrte Frau Schauer,

Sie schrieben, dass mit der Nachberechnung für eine Personalnummer auf 12/2017 mit Wert 1 und BS 96 in der Januar-Abrechnung der digitale Lohnnachweis für 2017 berichtigt wird. Heißt das, der bisherige Lohnnachweis wird auf diesem Weg nicht berichtigt? Dann würde diese Variante ja zu Abweichungen zwischen beiden Meldungen führen und der Weg wäre in Wirklichkeit kein Weg.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich würde gerne heute noch eine Dezember-Korrektur für eine zum 31.12.2017 ausgeschiedene Mitarbeiterin durchführen.

Danke vorab!

K. Richter

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 28
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Hallo Frau Richter,

bei einer Nachberechnung ab 01/2018 ins Vorjahr 2017 wird sowohl der digitalen als auch der bisherige Lohnnachweis neu erstellt, wenn sich unfallversicherungspflichtige Werte ändern.

Liebe Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
ulis
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 28
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Hallo Frau Mertel,

habe ich den Sachverhalt richtig verstanden:

Die BG-Meldung bzw. die Werte ändern sich bei einer einzelnen Wiederholungsabrechnung 12.2017 nicht, sondern erst wenn ich beim Lohnlauf 1.2018 bei einem AN die 1 / BS 96 anstoße?

Oder aber ich wiederhole den Lohnlauf 12.2017 komplett, dann ändert sich die BG-Meldung sofort?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Scheck

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sonja
Einsteiger
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Nachricht 8 von 28
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Hallo Frau Scheck,

vorweg kann ich Ihnen mitteilen:

wenn man den Dezember komplett wiederholt,  kommen die BG-Meldungen geändert.

So habe ich es gemacht.

Freundlicher Gruß

S. Janz

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kari
Einsteiger
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Nachricht 9 von 28
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Danke, sehr geehrte Frau Mertel, für Ihre Antwort vom 2.1.

Ich muss nachfragen: Die Korrektur 12/2017 der ausgeschiedenen Mitarbeiterin habe ich bereits am 29.12.2017 vorgenommen. Da kamen - wie angekündigt - keine geänderten UV-Meldungen.

Wenn ich diese Mitarbeterin nun mit der Januar-Abrechnung 2018 nachberechne auf 12/2017 (mit Wert 1 und BS 96), dann ändert sich die bereits korrgierte Abrechnung 12/2017 nicht mehr. Bekomme ich trotzdem korrigierte UV-Meldungen für 2017?

Mit freundlichen Grüßen

K. Richter

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 28
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Hallo Community,

das Vorgehen, wie von Frau Scheck beschrieben, ist korrekt.

Sollten sich unfallversicherungspflichtige Werte ändern, so wird der bisherige und der digitale Lohnnachweis durch eine Nachberechnung eines Arbeitnehmers auf 12/2017 mit der Abrechnung 01/2018 oder mit einer Gesamtwiederholung 12/2017 korrigiert.

Viele Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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kristin
Einsteiger
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Nachricht 11 von 28
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Hallo Community,

sowas Unlogisches, dass bei einer Wiederholungsabrechnung für einen einzelne Arbeitnehmer trotz Änderung der Werte die BG-Meldung nicht korrigiert wird (oder zumindest die Auswertung dazu fehlt). Noch unlogischer, dass dann bei einer Nachberechnung 1/96 dann die Meldung nacherstellt werden soll.

Ich bitte um dringende Änderung dieser Programm- (Un-)-Logik.

Habe mich auch für die Wiederabrechnung komplett entschieden, da ich ja jetzt die korrigierte Meldung möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Ullrich

ulli_preuss
Erfahrener
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Nachricht 12 von 28
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Hallo,

zwischenzeitlich gibt es auch ein Info-DB-Eintrag:  Lohnnachweis zur Unfallversicherung bei Wiederabrechnung einzelne PNR nicht erstellt

Nichtsdestotrotz verwundert und ärgert mich dieses Programmverhalten. Seit Ende 2016 müssen wir uns mit dem digitalen LN beschäftigen, an den nicht sonderlich erfolgreichen Jahreswechsel 2016/17 darf erinnert werden. 

Daraufhin wurde Einiges von DATEV geändert und von den Anwendern angeregt. Wir hatten sogar schon bevor der Infobrief 10/2017 ins Haus flatterte damit angefangen, unsere hinterlegten Daten zu prüfen und ggf. anzupassen.

Und dann kann DATEV trotz der vor über einem Jahr erfolgten Einführung des digitalen LN nicht sicherstellen, dass bei einer nicht ungewöhnlichen Einzelwiederholung einer Dezember-Abrechnung kein neuer LN erstellt wird? Man muss eine Komplettwiederholung (inkl. aller zu bezahlenden Druckleistungen und Verwirrungen beim Mandanten) anstoßen? Was wurde denn das ganze Jahr über in der Entwicklungsabteilung so getrieben? Ist diese, wie schon geschrieben, nicht ungewöhnliche Konstellation nicht vorhersehbar gewesen? 

Ich meckere eigentlich ungern, aber es scheint so, dass mittlerweile nicht mehr vorausgedacht wird, sondern nur noch reagiert. Dieser rumpelige Jahreswechsel 2016/17 hätte doch Anlass dazu geben müssen, gerade diesen Bereich unter besondere Beobachtung zu nehmen, zumal 2017 bereits Daten im RZ vorhanden waren.

Es ist jetzt müßig darüber zu diskutieren, ob dies ein Programmfehler ist oder nicht. Aber eine Einzelnachberechnung schafft das, was eine Einzelwiederholung nicht hinbekommen soll? Das verstehe wer will.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
kari
Einsteiger
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Nachricht 13 von 28
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Hallo Frau Frohmeyer,

Sie schrieben von "Nachberechnung eines Arbeitnehmers auf 12/2017" (Zitat s. 4.1.2018). Also irgendeines?

In dem von Herrn Preuß verlinkten Dokument 1001213 (vielen Dank Herr Preuß!)

heißt es nun aber, man muss "Für einen aktiven Arbeitnehmer eine Nachberechnung mit BS 96 und Wert 1 auf 12/2017 erfassen".

Was sind aktive Arbeitnehmer?

Im Januar 2018 will ich die im Dezember ausgeschiedene und bereits im Dezember korrigierte Mitarbeiterin nachberechnen.

Im Januar 2018 wäre diese Mitarbeiterin aus meiner Sicht nicht mehr aktiv.

Ist sie dennoch geeignet, die Korrekturen der UV-Meldungen für 2017 durch Nachberechnung zu erzeugen?

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 28
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Hallo,

für die Nachberechnung sollten Sie einen Arbeitnehmer verwenden, welcher im Dezember auch „aktiv" war, d.h. abgerechnet wurde. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Nachberechnung auch für eine im Dezember ausgetretene Personalnummer anstoßen können.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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karin-baers
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe jetzt gerade für einen Mandanten, bei dem der Januar schon abgerechnet war eine Wiederabrechnung Januar mit Nachberechnung 1/96 für 2 Arbeitnehmer auf den Dezember gemacht. Trotzdem bekomme ich kein korrigiertes DÜ-Protokoll für den Lohnnachweis digital! 

Ich bekomme langsam echt die Krise. Ich arbeite seit über 14 Jahren mit Lodas und war eigentlich immer recht zufrieden. In den letzten 2-3 Jahren hat sich das allerdings gewaltig gewandelt. Mittlerweile ruckelt es immer öfter und das eine Neuerung problemlos durchläuft kenne ich nur noch aus der Erinnerung.

Hat jemand eine Idee, was ich in meinem Fall noch Probieren könnte, um den LN zu bekommen?

Frustrierte Grüße,

K. Baers

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 28
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Hallo Frau Baers,

es tut uns leid, dass sich Ihr Bild von unseren Programmen in den letzten Jahren gewandelt hat und hoffen, dass wir Sie wieder von uns überzeugen können.

In folgendem Info-Dokument finden Sie im Punkt 7.5 weitere Informationen, die die Nachberechnung in das Vorjahr in Verbindung mit der Datenübermittlung an die Berufsgenossenschaft betreffen:

Dokument 1070821 "Nachberechnung laufendes Jahr (NB) - Nachberechnung Vorjahr (NBVJ)

Falls Ihnen dies nicht weiterhilft, wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen im Programmservice. Dort kann Ihr Sachverhalt anhand der Ordnungsbegriffe (Berater- und Mandantennummer) eingehender geprüft werden.

Freundliche Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
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karin-baers
Einsteiger
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Hallo Frau Mertel,

ich habe bereits am vergangenen Freitag (05.01.18) eine Anfrage über die Servicekontakte zu diesem Thema gestellt. Hierzu bekam ich bisher jedoch keine Reaktion seitens der Datev erhalten.

Zur Klarstellung: Was genau ist gemeint mit "wenn sich unfallversicherungspflichtige Werte ändern"?

In einem Fall (den ich über Servicekontakte anfragte) wurde bisher gar kein Digitaler Lohnnachweis übermittelt. Also bisher 0,00 € UV-pflichtiges Entgelt.

Im zweiten Fall wurde nur ein Arbeitnehmer gemeldet, der in 2017 eingetreten ist. Es gibt aber insgesamt 3 UV-pflichtige Arbeitnehmer. also bisher uv-pflichtiges Engelt gemeldet, korrektes uv-Entgelt liegt aber höher

Die jeweiligen Fehler in den Stammdaten wurden behoben, so das jetzt die korrekten Werte für 2017 an die BG gemeldet werden könnten. Nach meinem Verständnis sind die beiden oben geschilderten Sachverhalte "Änderungen der unfallversicherungspflichtigen Werte". Liegt da vielleicht das Missverständnis, warum die Übermittlung bei mir trotz Wiederabrg. Januar 18 mit Nachberechnung 1/96 auf den Dezember 17 nicht klappt?

Eine zweite Anfrage an die Datev werde ich nicht stellen, solange meine erste nicht beantwortet wurde.

Freundlich Grüße,

K. Baers

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mariahagen
Einsteiger
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Hallo an alle,

super, dass ich diesen Beitrag gerade noch gelesen habe.

Wollte eine MA bei der die GTS nicht stimmte korrigieren!

Das mache ich dann wohl besser mit Januar!

Danke an die Community!!!

Aber trotzdem habe ich das Kuriosum, dass die Liste 145 nicht zur DÜ 147 passt (es wurde mehr gemeldet) und die Liste 420 nicht zur 422 (auch hier wurde mehr gemeldet).

Wofür gibt es denn dann die Einzelaufstellung?

Viele Grüße

P.S. Ich arbeite seit über 30 Jahren mit DATEV und seit dem digitalen BG-Nachweis (ver)

zweifle ich zumindest im Bereich Lodas!

heckerlein
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ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo Frau Schauer,

jetzt habe ich mal eine Frage. Ich war ja nun auch in die "Falle" mit der Einzelwiederholung getappt, bei der der digitale LN nicht angepasst wurde. Nun habe ich glücklicherweise (?) eine AU-Bescheinigung für 12/2017 nachgereicht bekommen, allerdings für einen Gehaltsempfänger. Dadurch wird ja eine automatische NB angestoßen.

Reicht diese automatische NB für die Korrektur des digitalen Lohnnachweises aus und wird der geänderte Bruttowert aus der Einzelwiederholung dabei herangezogen?

Vielen Dank

· Viele Grüße, U. Preuß ·

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Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

@Frau Baers: Unter einer Änderung der unfallversicherungspflichtigen Werte versteht man u.a. eine Korrektur in den Gefahrtarifstellen (z.B. rückwirkende Zuordnung Hauptgefahrstelle) oder auch die Neuberechnung des uv-pflichtigen Entgelts, die z.B. durch eine Umstellung der UV-Pflicht in einer Lohnart ausgelöst wurde. Zusammengefasst kann man sagen, dass durch eine Änderung in den Stammdaten eine neue UV-Meldung erstellt wird,  sobald sich Werte ändern.

@Herr Hecker: Für die Abweichung zwischen der Abrechnungsvorschau und der tatsächlichen Wiederabrechnung 12/2017 gibt es aktuell leider keine Erklärung. Die Kollegen prüfen hierzu den Sachverhalt. Sobald ich Neuigkeiten habe, melde ich mich wieder.

Bezüglich eventueller Gutschriften können Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns wenden.

Zur letzten Anfrage vom 17.01.2018 um 16:29 Uhr: Durch die rückwirkende Erfassung der Fehlzeit in 12/2017 wird eine automatische Nachberechnung angestoßen. Durch diese werden die UV-Lohnnachweise noch einmal neu aufbereitet.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
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ulli_preuss
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Hallo Frau Schauer,

vielen Dank für Ihre Antwort(en).

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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mhaas
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*Mund auf - Mund zu - Mund auf - Mund zu*

*kopfschüttel*

Ich sag mal lieber nichts dazu ...

Lang may yer lum reek
heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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mhaas
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Sagen wir mal so, Herr Hecker: Ich bin sprachlos. Und das soll bei mir schon was heißen.

Lang may yer lum reek
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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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mhaas
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Ich bekomme schon Rabatte von brasilianischen Kaffeebauern ...

Lang may yer lum reek
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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 28 von 28
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Hallo,

es gibt Neuigkeiten! Zum 07.06.2018 wurde das Programmverhalten zur Wiederabrechnung einzelner PNR in Verbindung mit dem digitalen Lohnnachweis geändert.

Unter dem Beitrag keine Änderung der Auswertungen 145 und 420 erhalten Sie weitere Informationen dazu.

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.06.2018 13:50:44 von Verena_Heinlein
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