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Übermittlung EÜR bei Ehegatten

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letzte Antwort am 20.12.2017 11:07:42 von Stephan_Hirsch
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tax
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Hallo Datev-Community,

wie kann für Ehegatten eine EÜR an das Finanzamt übermittelt werden, bei einem Fall von geringer Bedeutung (§ 180 III Nr. 2 AO)?

Es soll keine gesondert und einheitliche Feststellungserklärung abgegeben werden.

Ist die Übermittelung mit dem ESt-Programm möglich?

VG

Tax

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
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Hallo Tax,

die Anlage EÜR kann aus dem Programm DATEV Einkommensteuer elektronisch übermittelt werden.

Entweder gemeinsam mit der zugehörigen ESt-Erklärung - bei Bedarf aber auch alleine und ohne gleichzeitige Einreichung einer ESt-Erklärung. In diesem Fall aktivieren Sie zusätzlich zu den entsprechenden Kontrollkästchen zur elektronischen Datenübermitlung im Mantelbogen ESt 1A das Kontrollkästchen Elektronische Datenübermittlung NUR der Anlage(n) EÜR, das Sie im rechten oberen Bereich des Erfassungsformulars Anlage EÜR finden.

Beachten Sie bei der alleinigen Übermittlung der Anlage EÜR, dass im Hintergrund trotzdem die ELSTER-Fähigkeit der gesamten ESt-Erklärung geprüft wird – auch wenn diese nicht übermittelt wird. Evtl. bestehende ELSTER-Fehler zur ESt-Erklärung müssen also auch für die alleinige Übermittlung der Anlage EÜR bereinigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch
DATEV eG

P.S.:
Eine Zuordnung zu den Ehegatten (z. B. 50/50) findet auf der Anlage EÜR, die betriebsbezogen aufgebaut ist, nicht statt. Die Zuordnung zu den Ehegatten erfassen Sie im Rahmen der ESt-Erklärung beim Betrieb bzw. bei der Tätigkeit in den Anlagen L, G oder S.

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tax
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Hallo Herr Hirsch,

danke für ihre Antwort.

Ich erstelle für einen Mandanten (Ehemann und Ehefrau) die ESt-Erklärung. Hier möchte ich eine EÜR übermitteln, deren Gewinn auf beide - Ehemann und Ehefrau- aufzuteilen ist.

Die Anlage EÜR muss in der EST aber einem Betrieb zugeordnet werden.

Ist die Übermittlung im meinem Fall nur über eine weitere Mandantennummer möglich, bei der im ESt-Programm nur die EÜR übermittelt wird?

VG

tax

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cro
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Hallo tax,

reicht es denn nicht, wenn das "halbieren" in der Anlage G dargestellt wird? Ich würde das da übers Knie brechen.....

Gruß

C. Rohwäder

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tax
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Das Finanzamt möchte eine Anlage EÜR.

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
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Hallo Tax,

Sie können die Anlage EÜR entweder aus dem ESt-Bestand der Ehegatten übermitteln oder bei Bedarf einen eigenen Bestand anlegen, aus dem dann nur die Anlage EÜR übermittelt wird.

In beiden Fällen müssen Sie einen Betrieb erfassen (Anlage L, G oder S), den Sie beiden Ehegatten („Steuerpflichtiger und Ehefrau") zuordnen. Dadurch wird in der Anlage EÜR in Zeile 8 bei „Betriebsinhaber" der Schlüssel 3 für „Beide Ehegatten/Lebenspartner(innen)" gedruckt und elektronisch übermittelt.

Im Erfassungsformular zur Anlage EÜR erfassen Sie oberhalb der Zeile 1 im Feld „Name / Bezeichnung" einen beliebigen Text, der in Zeile 1 des amtlichen Formulars in die Zeile „Name des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft" gedruckt und elektronisch übermittelt wird.

Bei der elektronischen Datenübermittlung der Anlage EÜR übermittelt das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung zusätzlich die Namen der Ehegatten sowie die Steuernummer der zugehörigen ESt-Erklärung, damit die Finanzverwaltung die Anlage EÜR einer ESt-Erklärung zuordnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 20.12.2017 11:07:42 von Stephan_Hirsch
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