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authentifizierte Erklärung ab 01.01.2018 - wohin mit der Unterschrift

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letzte Antwort am 08.02.2021 12:05:48 von theo
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zwipf_partner
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Sehr geehrte Kollegen,

ab 1.1.2018 wird die authentifzierte Übermittlung der Daten zur Pflicht, die komprimierte Erklärung ist Geschichte.

Wir nutzen die authentifzierte Erklärung schon sein Anbeginn in Fristangelegenheiten und seit einem halben Jahr flächendeckend.

Dass wir dem Mandanten die komplette Steuererklärung inkl. Anlagen und Original-Steuerformulare zur Verfügung stellen, war in unserer Kanzlei bisher schon immer Usus. Darum geht es hier nicht.

Für mich sehr unbefriedigend ist allerdings bei diesem Weg die Art, wie wir uns die Unterschriften einholen müssen/sollen/dürfen.

Hier gibt es unterschiedliche Wege:

1. Man druckt die komprimierte Erklärung aus und lässt diese unterschreiben. Dann hat man zumindest ein Unterschriftsfeld und muss dem Mandanten nicht minutenlang erklären, wo er unterschreiben soll und warum auf dem Formular als Wasserzeichen "nicht für das Finanzamt" steht. Nachteil: Man muss ständig den Übertragungsweg für den Druck im Programm umstellen und das führt zu Fehlern (Zwangsgeld wurde festgesetzt und mit Guthaben verrechnet). Ferner wird die "Telenummer" unterschrieben, die auch später an das Finanzamt übermittelt wird. Also inhaltsgleich.

2. Authentifzierte Erklärung unterschreiben lassen. Probleme hierzu siehe Punkt 1. Und dann verschicken Sie die Erklärungen per E-Mail und müssen in der Mail oder meist am Telefon erklären, wo denn jetzt genau die Unterschrift platziert werden muss. Wenn Unterschriften in der Kanzlei erfolgen, fügen wir per Lineal eine Unterschriftslinie manuell hinzu. Das kann es auch nicht sein.

3. Vollständigkeitserklärung: Das haben wir bisher nicht im Einsatz. Zum einen haben wir hier viel manuellen Aufwand, um das Dokument zu erstellen. Zum anderen: Wie kann ich anhand der Vollständigkeitserklärung sehen, welche Version der Erklärung hiermit freigegeben wird. Floskeln wie "der Erklärung vom tt.mm.jjjj wird zugestimmt" oder "mit Telenummer xyz" führen auch wieder Mehrarbeit und Fehleranfälligkeit.

4. Freizeichnung online: Meines Erachtens der schönste Weg. Aber: Wir haben viele "Privatmandate". Viele haben keinen midentity zur Identifizierung. Viele sind nicht IT-affin. Und für hunderte Mandanten einen Smart-Login (mit Unterberaternummer?) zu kreieren macht auch keinen Sinn.

Mit DATEV hatte ich an der Hotline MItte dieses Jahres diese Thematik angesprochen und es wurde auch in das Tippgeber-System eingepflegt. Leider aber keine Rückmeldung, so dass ich auf die Jahreswechselversion warten muss.

Für mich gibt es aber nur eine Alternative. Das DATEV-Programm muss ein entsprechendes Unterschriftsformular zur Verfügung stellen. Nur dann kann eine Bearbeitung ohne Medienbrüche auch im Hinblick auf die verstärkte elektronische Kommunikation mit den Mandanten erfolgen.

Ich bin ein starker Befürworten, dass es nur noch einen Weg gibt: die authentifzierte Übermittlung. Wir bekommen Fristsicherheit und das Sekreatariat wird im Postausgang entlastet. (auch wenn keine Belege mehr geschickt werden und wir dann mit Beleganforderungen überschüttet werden; bei uns ca. 90% in den letzten 4 Monaten. Aber das ist ein anderes Thema. Hier muss eine elektronische Belegübertragung geschaffen werden)

Bei uns wurde die Überwachung der Unterschriften, die Übermittlung der Erklärungen und das Scannen der Unterschriften nun an das Sekretariat abgegeben.

Liebe Kollegen, habe ich den Kardinalsweg noch nicht gefunden und kann mir jemand weiterhelfen? Was ist bei DATEV geplant? Wie können wir den Prozess mit den Unterschriften schlank machen?

Thomas Zwipf

Gelöschter Nutzer
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Wir machen das bisher so, dass es ein Anschreiben für den Mandanten und ein Anschreiben für das Finanzamt gibt. Das Anschreiben des FA ist persönlich aus der Sicht des Mandanten gehalten, also so, als wenn er es geschrieben hätte. Dieses Anschreiben soll der Mandant unterschreiben.

Meldet sich der Mandant nicht innerhalb von 10 Tagen, dann wird er im Mandantenanschreiben darauf hingewiesen, dass wir die Erklärung als zugestimmt betrachtet haben und die Daten ohne Rücksprache übermitteln.

Dieses Vorgehen machen wir seit zig Jahren und hatten bisher nie irgendwelche Probleme gehabt. Das heißt natürlich nicht, dass das der Königsweg ist. Wir haben uns aber eben auf diesen pragmatischen Weg entschieden und sind sehr gut damit gefahren. Ansonsten verwaltet man sich und den Mandanten zu Tode.

Gruß A. Martens

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Es gibt bei der elektronischen Übermittlung mehrere Problemkreise. Als ich mir Gedanken darüber machen musste war gerade der Haftungsfall mit der komprimierten Erklärung entschieden. Daraus abgeleitet habe ich für mich die nachstehenden Problemkreise:

  1. Haftung durch die verkürzte Steuererklärung.
  2. Durch die Authentifizierung übertrag ich die Erklärung und übernehme eine gewisse Verantwortung für die übermittelten Daten. Ich unterschreibe ja (elektronisch) den Text "...vollständig...".
  3. Mit der Übermittlung offenbare ich das Mandatsverhältnis. Sendet der Mandant den Vordruck mit den Angaben an das FA teilt er das Mandatsverhältnis mit.
  4. Wann soll die Erklärung eingereicht werden. Ich darf das wohl nicht entscheiden.

Insoweit erhält der Mandant den vollständigen Vordrucksatz mit allen Ergänzungslisten. Damit die Erklärung dann zum FA kommt liegt eine Freigabeerklärung und ein Übermittlungsauftrag bei. Kommt der Vordruck unterschrieben zurück wird übertragen. Klappt seit Einführung ohne Probleme.

Gruß

KP

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zwipf_partner
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Das gilt aber eher für die komprimierte Erklärung, denn bei der authentifizierten wird gar nichts mehr an das Finanzamt gesendet, oder?

Bei einer authentifizierten Erklärung würde ich auch nicht nach 10 Tagen übermitteln, denn hier brauche ich VORHER die Unterschrift (siehe auch Hinweis bei Übermittlung der Erklärung im DATEV EST).

Gruß

Thomas Zwipf

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zwipf_partner
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Ich sehe das genauso.

Zu Punkt 3. Wenn ich die Vollmachtsdatenbank und den Belegabruf nutze, habe ich da schon offenbart. Damit habe ich aber kein Problem. Auch das nutzen wir bei allen Mandanten.

Zu Freigabeerklärung und Übermittlungsauftrag: Hier wäre es schön, wenn so etwas von DATEV im Programm kommen würde und nicht jeder einzelne der ca. 40.000 Mitglieder sich Gedanken darüber machen muss.

Damit wäre die Geschichte rund um die authentifizierte Erklärung sinnvoll geregelt.

Ich weiss, die DATEV macht das nicht gerne. Rechtliche Beratung etc.

Aber irgendeine Möglichkeit muss es da geben. Eventuell auch über Kammern oder Verbände.

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Im Forum des Verbandes wurde das sehr intensiv diskutiert. Sich aus den Hinweisen dort eine Vorlage nach eigenen Wünschen und Ansichten zu entwerfen ist dann Hexenwerk mehr.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 7 von 34
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Das gilt aber eher für die komprimierte Erklärung, denn bei der authentifizierten wird gar nichts mehr an das Finanzamt gesendet, oder?

Das keine Belege an das Finanzamt zu übermitteln sind, wird immer nur ein Traum bleiben. Und bevor ich mir die Arbeit 2 x mache, sende ich gleich alles an das Finanzamt. Das kann mir schließlich keiner verbieten.

Gruß A. Martens

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                    Das keine Belege an das Finanzamt zu übermitteln sind, wird immer nur ein Traum bleiben. Und bevor ich mir die Arbeit 2 x mache, sende ich gleich alles an das Finanzamt. Das kann mir schließlich keiner verbieten.

Gruß A. Martens

Da bekommen Sie aber böse Briefe vom Finanzamt, ansonsten ich bin da ganz Ihrer Meinung. Vor allem mit dem Risiko das nach Anforderung das FA die Belege anders deutet, dann habe ich ein Problem (weil ja in der Regel schon veranlagt ist).

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Gelöschter Nutzer
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Im Zweifel setzte ich einfach das Prüfkennzeichen. Dann müssen die das akzeptieren.

Aber man wird sehen, wie sich das dann tatsächlich verhält. Man kann es ja erst einmal ohne Belege versuchen. Wird dann aber dennoch zuoft die Belege nachverlangt, dann kann man diese dann ja immer wieder beilegen.

Außerdem habe ich nirgends gelesen, dass das beifügen der Belege verboten ist. Es heißt doch immer nur, man soll keine Belege beifügen.

Gruß A. Martens

d_kuehn
Aufsteiger
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Eine standardisierte Freigabeerklärung der Kammer oder der DATEV würde ich mir wünschen. Wir haben jetzt eine von uns zusammengestellte Freigabeerklärung als Standardbrief im ESt-Programm integriert.

Wo ich noch ein Problem sehe, ist die Verbindung zwischen Freigabeerklärung und Steuererklärung, insbesondere wenn es mehrere Versionen/Korrekturen gibt. In der Freigabeerklärung sollte die Version der Steuererklärung verknüpft sein. Kann man die Telenummer als Exportplatzhalter in die Freigabeerkärung (Word-Vorlage) einbinden? Gibt es noch einen anderen Exportplatzhalter, der sich zur Identifierung der Steuererklärung empfiehlt?

DK

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zwipf_partner
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Ja, genau das! Eine Freigabeerklärung mit einem Hinweis auf die Teleonummer (und damit aller erfassten Daten).

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zwipf_partner
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Also in unserer Kammermitteilung heißt es, dass die zugesandten Belege kommentarlos zurückgeschickt werden. Und damit immer neue Tatsachen nach §173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind. Ganz ehrlich, wir würden genau die Belege schicken, die nach ca. 2 - 4 Monaten dann auch angefordert werden. Man weiß ja, welche steuerrelevant sind und welche nicht.

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Leider nicht, nur über Handarbeit.

Da die Idee intelligent ist werden wir wohl den DATEV Standardspruch hören...

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Die Frage der einzureichenden Belege wird wohl in den nächsten Monate für erhebliche Diskussionen sorgen.

Im Austausch mit Kollegen wird die Variante vorgeschlagen den Belegversand mit einer Art "Inhaltsverzeichnis", in dem jeder Beleg aufgeführt ist, zu versehen und dann per Fax an das Finanzamt zu senden. Ob gewünscht oder nicht, das FA kann sich nicht mehr dagegen wehren, dass die Belege nicht vorgelegen hätten.

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Gelöschter Nutzer
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[...] dann per Fax an das Finanzamt zu senden. Ob gewünscht oder nicht, das FA kann sich nicht mehr dagegen wehren, dass die Belege nicht vorgelegen hätten.

Den Faxversand machen ich auch schon seit zig Jahren im Privatbereich. Bei sehr umfangreichen Belegen bin ich schon teilweise auf Email übergegangen. Bisher gab es hier keine großen Probleme. Schön wäre es, wenn man endlich einmal regulär sämtliche Belege mit der Elstererklärung direkt versenden könnten. Dann wäre auch eine echte Feldverknüpfung gegeben, ganz so wie in Rewe. Aber das wird wohl immer nur ein Traum bleiben.

Übrigens, ich arbeitet derzeit noch nicht mit DATEV, aber gibt es denn dort nicht den Audruck eines Sendeprotokolls? In RoSoft ist sowas standardmäßig vorhanden, mit FA-Adresse und allen was dazugehört (Telenummer, StNr., SteuerID, Kontrollnummer etc.).

Gruß A. Martens

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Doch, das gibt es (egal ob auf der komprimierten Erklärung oder auf dem Mantelbogen), die Frage war, ob die Telenummer (mit der die Daten identifiziert werden) auch auf der Freigabeerklärung (selbst erstellt) angedruckt werden kann. Dadurch würde der komplette Vorgang ja in sich dokumentiert. Also der Formularsatz mit Andruck der Telenummer (DATEV Standard) zum Mandanten, Kopie mit komprimierten Erklärung ins DMS, Freigabeerklärung mit Telenummer an Mandant, unterschrieben an mich zurück. Damit ist sichergestellt, dass dem Mandanten auch die richtige Version zugesandt wurde.

Leider stellt DATEV diese Telenummer nicht für die Schriftguterstellung bereit, das macht leider unsinnige Mehrarbeit. Oder Digitalisierung zu Fuß.

Gruß

KP

P.S.: Sie können mich gerne einmal zwecks Gedankenaustausch besuchen.

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Gelöschter Nutzer
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Derzeit habe ich leider wenig Zeit dafür. Werde aber gerne später einmal darauf zurückkommen.

Gruß A. Martens

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DATEV-Mitarbeiter
Simone_Klinner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

statt der Komprimierten Erklärung bietet die Finanzverwaltung ab VZ 2017 ein sogenanntes "Freizeichnungsdokument" an. Das Freizeichungsdokument enthält ein Unterschriftenfeld mit folgendem zusätzlichen Text:

Hinweis bei Authentifizierung

Die mit der Steuererklärung / dem Antrag angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149, 150 und 181 Absatz 2 AO, der §§ 25, 46 und 51a Absatz 2d EStG sowie § 14 Absatz 4 des Fünften VermBG erhoben.

In der maschinell erstellten Erklärung wurden keine Änderungen vorgenommen.

Diese Steuererklärung ist elektronisch authentifiziert.

Bei der Ausfertigung dieser Steuererklärung / dieses Antrags hat mitgewirkt:

xxxx

Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes erstellt.

Die vorstehenden Daten dieser Steuererklärung, die durch einen Angehörigen der

steuerberatenden Berufe erstellt und elektronisch übermittelt werden/wurden, habe ich auf

Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Ich habe keine Änderungswünsche.

_____________________________________

Datum, Unterschrift

Das Freizeichnungsdokument darf nicht bei der Finanzverwaltung eingereicht werden, es dient ausschließlich dem Innenverhältnis zwischen Steuerberater und Mandanten.

Ein Wasserzeichen ist nicht mehr aufgedruckt. Ebenfalls im Zuge der Umstellung durch die Finanzverwaltung, entfällt der Druck der Telenummer auf dem neuen Freizeichnungsdokument.

Das Freizeichnungsdokument wird duch das Elster-Modul der Finanzverwaltung erzeugt und ist nicht editierbar.

Auf den Formularen und dem Protokoll zur Elektronischen Datenübermittlung in den DATEV-Steuerprogrammen wird weiterhin die Telenummer gedruckt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Informations-Datenbankdokument 1080946.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Klinner

DATEV eG

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Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung bezieht sich leider auf die Hinweise in den gedruckten Formularen. Der betroffene Kollege hatte ja die komprimierte Erklärung an den Mandanten geschickt, darin aber keine Hinweise auf Lebenssachverhalte gefunden, die auf seine Situation passten - in den Formularen war aber ein Hinweis vorhanden. In der Folge musste der Kollege haften.

Das neue Freizeichnungsdokument entspricht im Inhalt der komprimierten Erklärung, ob das Dokument unterschrieben zu mir zurück kommt oder zum FA geht ist damit egal, interessant im Sinne der Haftungsrechtsprechung sind doch die in den Erklärungsvordrucken enthaltenen Hinweise, diese sind im Freizeichnungsdokument natürlich nicht enthalten.

Im Sinne der Risikominimierung muss immer auch die Rechtsprechung des BGH in die Überlegungen einbezogen werden, da bringt ein neuer Name für den gleichen Inhalt nichts.

Wenn wir jetzt noch die Telenummer als Variable für die Schriftguterstellung bekommen wäre es doch perfekt, so kann jede Kanzlei für sich entscheiden ob sie risikofreudig (also die Freizeichnungserklärung verwendet) arbeitet oder nicht (also den vom BGH vorgezeichneten Weg beschreitet).

Gruß

KP

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zwipf_partner
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Danke, das mit dem Formular ist mal eine Aussage und wird heute auch per E-Mail verteilt:

Änderungen im Prozess der Steuerdeklaration zum 01.01.2018

Immerhin gibt es nun das Formular, leider von der Finanzverwaltung. Ich bleibe auch skeptisch, ob das vor den Gerichten halten wird, auch wenn das Formular dann gängige Praxis wird. Für die Finanzverwaltung wäre es auch kein Thema gewesen zB die Telenummer als eindeutige Identifikation des zu übermittelnden Datensatzes einzusteuern.

Aber: Wir sind auf dem richtigen Weg - für die automatisierte Abwicklung - aber die rechtliche Sicherheit gehört eben dazu. Die Finanzverwaltung wird meine persönliche Haftung wenig interessieren. Beim authentifzieren Formular war da auch wenig Einsichtigkeit.

Auch stimme ich dem Kollegen zu, dass wir sobald wie möglich die Verknüpfung der Dokumente mit dem Steuerprogramm brauchen (in Arbeit soweit ich weiss) UND dass diese Belege auch für die Übertragung markiert werden können. Nur so macht das ganze Sinn. Mich nerven die massenweise Beleganforderungen jetzt schon nach einem Viertel Jahr.

Schöne Feiertage

Thomas Zwipf

mapex
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habe ich das richtig gelesen, dass das vorgefertigte Formular, welches DATEV bereitstellen möchte ursprünglich von der Finanzverwaltung entworfen wurde? So verstehe ich es zumindest aus der Diskussion heraus.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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mapex
Fachmann
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Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung bezieht sich leider auf die Hinweise in den gedruckten Formularen. Der betroffene Kollege hatte ja die komprimierte Erklärung an den Mandanten geschickt, darin aber keine Hinweise auf Lebenssachverhalte gefunden, die auf seine Situation passten - in den Formularen war aber ein Hinweis vorhanden. In der Folge musste der Kollege haften.

ich muss mich leider etwas dumm stellen, weil ich erstens kein Berater bin und zweitens diese ganze Geschichte mit dem Haftungsproblem und dem BGH Urteil nicht gelesen habe.

Mir ist zwar grundsätzlich bewusst, dass es ein Haftungsproblem geben kann, wenn man Daten übermittelt und zwar der Form, dass man anständig dokumentieren muss, was man erstellt hat, was der Mandant zum prüfen hatte und das auch genau dieses dann übermittelt wird.

Aber kann mir mal jemand versuchen laienhaft zu erklären, wo diese sehr speziellen Befürchtungen herkommen und was es mit dem Fall auf sich hatte (oder einen Hinweis, wo ich dieses Urteil herbekomme).

Ich möchte mal sensibel dafür werden, damit man in der Kanzlei Vorkehrungen trifft. Wir werden zwar eh welche treffen, aber wenn schon, dann möchte ich das gleich richtig machen, sonst hat die Mühe keinen Nutzen. Danke

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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Alles nähere findet sich im LexInform Dok. 0929297 (BFH III R 12/12)

Die Freizeichnung i. S. der Finanzverwaltung ist nichts anderes als komprimierte Erklärung. Näheres findet sich hier: https://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-aktuell/tb-118-17-me-freizeichnungsdokument

Gruß

KP

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grandfunck
Fachmann
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Moin, moin,

ganz grob - so wie ich es verstanden habe -: In den normalen, althergebrachten Formulare stehen eine Vielzahl von Feldern zur Verfügung und es gibt Texte zu diesen und weitere Erläuterungen in den Anleitungen. Der Steuerpflichtige erkennt daraus (oder sollte/könnte/müßte erkennen) welcher Sachverhalt steuerrelevant sein könnte. Die Richter gehen wohl davon aus, daß jedermann und jederfrau alles genau durcharbeitet.

Komprimiert gibt es nur die Felder mit Einträgen, es fehlen also die freien Zeilen nebst Texten und Erläuterungen. Wenn der StB dem Mandanten nur die komprimierte Version zusendet, kann dieser nicht erkennen welche anderen Felder, die ihn betreffen könnten, nicht ausgefüllt wurden. Damit hat - nach BGH - der StB seine Pflichten verletzt und darf haften.

Die Folge daraus: Seit dem Bekanntwerden des Urteils bekommen die Mandanten die komplette (Einkommen-)Steuererklärung als Duplikatdruck zur Ansicht, Durcharbeit, Unterschrift mit der Bitte um Rückgabe an den StB. Dieser darf den Stapel dann zu seiner (nicht mehr wirklich papierlosen Akte) nehmen und aufbewahren. Zusätzlich gibt es dann noch die komprimierte Erklärung mit gleichem Inhalt aber ohne Leerfelder, die nach Unterzeichnung an das FA gegeben wird. Dieses kann dann wiederum damit über die Telenummer die von der DATEV übermittelten Daten der Steuerakte zuordnen.

Da wir nach BGH ja die komplette Erklärungen dem Mandanten vorlegen müssen, sind diese in den letzten Jahren natürlich viel umfangreicher geworden, bekommt doch jetzt auch der einfache Angestellte alle Formulare incl. Land-und-Forstwirtschafte, Rente, Weinbau usw.usf. Vorsicht ist bekanntlich die Mutter der Porzellan-Steuerberater. Ok., dieser Absatz ist Sarkasmus, aber ich warte noch auf ein Urteil in diese Richtung. Vielleicht der Nebenerwerbswinzer in Schleswig-Holstein, für den ich keine Anlage Weinbau eingereicht habe.

Also viel (zu viel) Arbeit und viel Ablagevolumen beim Berater, der ja nachweisen muß, welche Daten er verarbeitet hat und daß der Steuerpflichtige deren Übertragung an das FA erlaubt hat.

Auch ich wünsche mir von der DATEV die Möglichkeit, alle zu übertragenden Daten in einen Brief o. ä. übernehmen zu können, dem dann eine einheitliche (und nicht von jedem StB selbst zu entwickelnde) Vollständigkeitserklärung nebst Freizeichnung etc. pp. enthalten ist. So ähnlich wie die Briefvordrucke sollte dies doch möglich sein, zumindest die zu übertragenden Daten genau zu protokollieren. Wann es möglich sein wird, daß alle Mandanten irgendwie elektronisch selbst freizeichnen werden, steht für mich in den Sternen.

Zu Weihnachten darf man sich ja etwas wünschen. In diesem Sinne angenehme Feiertage wünscht

WF

kristin
Einsteiger
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Hallo,

das die Telenummer auf dem Freizeichnungsdokument fehlt, ist sehr schlecht. Ich bitte Datev darum, dass zu ändern bzw. das auch an die Finanzverwaltung weiterzugeben, wenn sie es selbst nicht ändern kann.

Wir haben jetzt unsere ersten Steuererklärungen für 2017 fertig und nach einer Zwischenlösung gesucht. Nun gibt es ja unter Protokolle ein Protokoll zur Elektronischen Datenübermittlung, auf dem die Telenummer steht und man könnte dieses Protokoll an das Freizeichnungsdokument anhängen. Nun ist uns hier allerdings folgendes Problem aufgefallen:

Das Datum auf dem Freizeichnungsdokument ist nicht das Datum (z.B. 8.2.2018), wenn man es ausdruckt. Es wird ein altes Datum gedruckt (u.E. das Datum der letzten Änderung, z.B. 2.2.2018).

Auf dem Protokoll zur Elektronischen Datenübermittlung wiederum steht dann, "zur Überprüfung ausgedruckt: 08.02.2018".

Wieso stimmt das nicht überein? bzw. wieso wird das Datum auf dem Freizeichnungsdokument nicht mit dem Datum des Ausdrucks versehen ???

Ich bitte hier um dringende Nachbesserung.

MfG

Kristin Ullrich

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DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Wolrab
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

die Anforderung, dass die Telenummer auf dem Freizeichnungsdokument gedruckt wird, haben wir bereits gegenüber der Finanzverwaltung vorgebracht.

Mitte des Jahres soll es hierzu eine Prüfung und ggf. Überarbeitung des Layouts geben.

Das „Datum der Ausfertigung" auf dem Freizeichnungsdokument ist der Tag, an dem das Telemodul die PDF-Daten erzeugt. Dies passiert bereits bei der ELSTER Datenprüfung. Wir haben auf dieses Datum keine Einflußmöglichkeit.

Das Datum zum Status „gedruckt zur Überprüfung" auf dem ELSTER-Protokoll ist das Datum, wann tatsächlich der Ausdruck erfolgte.

Wenn Sie ein identisches Datum benötigen, sollten Sie unmittelbar vor dem finalen Druck des Freizeichnungsdokumentes neu berechnen und Freizeichnungsdokument und Protokoll gemeinsam ausdrucken.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Wolrab

DATEV eG

silke_erdmann
Einsteiger
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Hallo,

kann man das Freizeichnungsdokument auch selbst anpassen?

VG

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guenther
Erfahrener
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Das Thema wurd kürzlich auch in der Xing-DATEV-Gruppe ausführlich diskutiert.

mfg Thomas Günther
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DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Wolrab
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

das Freizeichnungsdokument wird über das Telemodul der Finanzverwaltung erzeugt. Es ist nicht möglich dieses Dokument nachzubearbeiten.

Wie bereits oben geschrieben soll es Mitte des Jahres hierzu eine Prüfung (Druck der Telenummer)  und ggf. Überarbeitung des Layouts geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Wolrab

DATEV eG

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sunflower
Aufsteiger
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Hallo,

gibt es hierzu Erneuerungen?

Danke!

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letzte Antwort am 08.02.2021 12:05:48 von theo
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