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Pfändung im aktuellen Monat verschwunden

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letzte Antwort am 22.12.2017 09:52:42 von Monique_Müller
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annawallner
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Hallo zusammen,

ich arbeite seit kurzem mit DATEV LODAS und habe rückwirkend in August 3 Pfändungen bei demselben Mitarbeiter eingegeben und mit entsprechenden Rängen versehen. Es wurde in den darauffolgenden Lohnabrechnungen nie etwas gepfändet. Nun ist es so, dass im aktuellen Monat 12/2017 die Pfändung mit Rang 1 einfach so verschwindet. Kann mir jemand sagen warum das so ist? Was hab ich da falsch eingegeben?

Danke

Viele Grüße

Anna

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Anna,

es kann verschiedene Gründe haben, weshalb eine Pfändung nicht abgerechnet wird. Zum Beispiel kann in der Pfändung mit Rang 1 eine höhere Anzahl an unterhaltsberechtigten Personen erfasst worden sein, weshalb kein pfändbarer Betrag zustande kommt.

Komplett verschwinden sollte die Pfändung jedoch nicht. Es muss immer der Pfändungsrest auf der Brutto-/Netto-Abrechnung angedruckt werden. Diesen finden Sie auf der Abrechnung links unten im Bereich Verdienstbescheinigung.

Bitte prüfen Sie immer das Fehler- und Hinweisprotokoll, ob dort ein Vermerk bezüglich der Pfändung angedruckt ist. Außerdem können Ihnen die Auswertungen 14 (Pfändungswerte) und 17 (Berechnungsschema Pfändung) bei der Prüfung helfen.

Liebe Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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annawallner
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Hallo Vanessa,

bzgl. unterhaltsberechtigten Personen stimmt alles - immer gleich. Am Anfang wurde die Pfändung fälschlicherweise als "Verbraucherinsolvenz" eingegeben - Ich hab sie rückwirkend rausgelöscht und richtig eingegeben - Unten links steht da aber nichts bzgl. Pfändungsrest..

Die beiden Auswertungen sind im Mandanten selber angelegt, jedoch kann ich sie nicht auswählen bei dem Modul "Auswertungen"? Was muss ich hier noch machen?

Ich hab leider erst im Januar meine Datev Lodas Schulung..

Vielen Dank schonmal für Deine Hilfe.

Liebe Grüße

Anna

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Anna,

wir empfehlen Ihnen, in den Pfändungen möglichst keine rückwirkenden Änderungen vorzunehmen. In Ihrem Fall scheint das Rechenzentrum Ihre Änderung nicht verarbeiten zu können. Bitte löschen Sie deshalb im Monat 08/2017 den Beschluss und legen Sie diesen unter einer noch nicht vergebenen Nummer neu an. Als Rang können Sie wieder die 1 verwenden, damit die Pfändung vorrangig behandelt wird.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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annawallner
Beginner
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Hallo Monique,

vielen Dank - jetzt hat es funktioniert!

Was ich jetzt jedoch für ein Problem habe ist, dass von der Pfändung Rang 2 der Nettoabzug 48 (eingegeben in 08/2017) ab 10/2017 verschwindet?? Soll ich den dann auch nochmal löschen und eine neue Nettoabzugsnummer vergeben?

Vielen Dank schonmal.

Viele Grüße

Anna

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Anna,

es freut mich, dass Ihnen mein Lösungsvorschlag weitergeholfen hat.


Sollte es auch in der Pfändung mit Rang 2 Änderungen gegeben haben, kann es nicht schaden, hier genauso vorzugehen. Alternativ können Sie die Pfändung in 09/2017 beenden und neu ab 10/2017 mit dem verbleibenden Rest anlegen, wenn der „Fehler“ erst ab 10/2017 auftaucht.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.12.2017 09:52:42 von Monique_Müller
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