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Der Jahreswechsel 2017/2018 hat begonnen!

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letzte Antwort am 12.01.2018 12:04:05 von andreashofmeister
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community,

der Jahreswechsel hat begonnen: Gerne möchten wir Sie deshalb zusätzlich zum Beitrag Nachgefragte Themen im Service informieren.

Digitaler Lohnnachweis 2017 – Vor der Lohnabrechnung 12/2017 prüfen

Für LODAS und Lohn und Gehalt werden die Lohnnachweise 2017 mit der Dezember-Abrechnung erstellt. Damit das Erstellen der Lohnnachweise problemlos abläuft, empfehlen wir dringend, noch vor der Dezember-Abrechnung eine Vorab-Kontrolle durchzuführen.

Falls Sie die UV-Stammdaten für 2017 noch nicht abgerufen haben, ist dies zwingend vor der Abrechnung 12/2017 vorzunehmen. Der Stammdatenabruf ist Voraussetzung für die Erstellung des digitalen Lohnnachweises und der DEÜV-UV-Jahresmeldung (GdA 92). Die Datenübermittlung kann nur dann erfolgen, wenn in den Programmen die Rückmeldungen der Stammdaten für das aktuelle Meldejahr 2017 vorhanden sind.

Für LODAS:

Zur Prüfung der Ergebniswerte steht Ihnen die Auswertung 420 – Einzelaufstellung Unfallversicherung und ggf. das Übernahmeprotokoll in LODAS zur Verfügung.

Es besteht Handlungsbedarf, wenn einer der folgenden aufgelisteten Sachverhalte auf den Mandanten/das Unternehmen zutrifft. Wie Sie im jeweiligen Fall genau vorgehen, finden Sie im genannten Dokument in der Info-Datenbank.

Für Lohn und Gehalt:

Prüfen Sie die Ergebniswerte mit Hilfe der Einzelaufstellung Unfallversicherung.

Um sicherzustellen, dass alle relevanten Stammdaten zur Unfallversicherung vorhanden sind, nutzen Sie den Unfallversicherungsassistenten über die aktuelle Brennpunktmaske.

Abrechnung Januar 2018

Die Abrechnung 01/2018 ist ab Dienstag, den 12.12.2017 möglich.
Bitte beachten Sie:

  • Aufgrund der Jahreswechsel-Änderungen im Rechenzentrum war zwischen 06:00 und 08:30 Uhr keine Lohnabrechnung/Lohn-Eilverarbeitung im DATEV-Rechenzentrum möglich. Probeabrechnungen konnten dennoch gesendet werden.
    • Die aktuelle Programmversion beinhaltet noch keine gesetzlichen Änderungen. Es könnte ggf. eine Wiederabrechnung 01/2018 notwendig sein. Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald die neue Programmversion bereitsteht.

    Infoservice Januar 2018

    Der Infoservice Januar 2018 ist aktuell für den 29.12.2017 geplant. In diesem werden Sie alle gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2017/2018 finden sowie Informationen zu den aktuellen Änderungen in den Programmen der Personalwirtschaft.

    Wenn Sie den Infoservice auch gerne nutzen möchten, können Sie diesen hier abonnieren.

    Verarbeitungs-/Versandzeiten 2017/2018

    Bitte beachten Sie unsere Versandzeiten während der Feiertage, damit Sie Ihre Lohnauswertungen rechtzeitig zugestellt bekommen. Im Dokument 0908039 - Datenverarbeitung und Auswertungsversand an Feiertagen (Verarbeitungsläufe) finden Sie diese im Überblick.

    DÜ-Termine 2018

    Der neue DÜ-Kalender für das Jahr 2018 ist im Dokument 1090003 - Kalender mit DÜ-Terminen zur Lohnabrechnung zu finden.

    Hier nochmal die wichtigsten Dokumente für Sie auf einen Blick:

    1090001 - Checkliste für den Jahreswechsel mit LODAS compact / classic / comfort
    1090002 - Checkliste für den Jahreswechsel mit Lohn und Gehalt compact / classic / comfort
    1011662 - Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft

    Die gesetzlichen Änderungen finden Sie ebenfalls unter www.datev.de/gesetzesaenderungen.

    Alle notwendigen Informationen zum Jahreswechsel können Sie sich unter www.datev.de/jahreswechsel-lohn aufrufen.

    Ihr Community-Team Personalwirtschaft wünscht Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Vorweihnachtszeit und schöne Weihnachtsfeiertage.

    Beste Grüße

    Daniela Eichler, Katharina Dietl, Kristin Frohmeyer, Michaela Riedel, Monique Schauer, Nina Schöneweis, Sabine Hauch, Simone Druse, Vanessa Mertel, Verena Heinlein, Wolfgang Stein

    Beste Grüße Monique Müller
    Personalwirtschaft | DATEV eG
    grandfunck
    Fachmann
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    Moin, moin,

    der Jahreswechsel läuft leider nicht überall rund.

    Probeabrechnung 1/2018, Fehlerprotokoll: Meldung 92 kann nicht erstellt werden. "Die von Ihnen verwendete Mitgliedsnummer ist in diesem Verzeichnis nicht enthalten. " Anruf bei der Unfallkasse Nord: Fehler ist bekannt, liegt an DATEV, unsere Mitgliedsnummern sind richtig gespeichert, wir haben mehrfach derartige Anfragen, immer handelt es sich um Berater die mit DATEV arbeiten. Weiter wurden kurzfristig neue Gefahrtarife angekündigt.

    Das Fragezeichen in unseren Köpfen ist groß. DATEV der Marktführer kann das nicht, was andere Programme/Anbieter können?

    Oder liegt der Fehler doch bei der BG?

    Oder doch bei uns? Erste Prüfung, ja die BG-Stammdaten sollten automatisch abgerufen werden, wurden sie aber nur für die lfd. Nr. 1 (alte Mitgliedsnr. mit Punkten), für die lfd. Nr. 2 (fortlaufende Mitgliedsnr. o. Punkte) ist diese offensichtlich nicht durchgeführt worden, also haben wir dies manuell angestoßen.

    Egal wo der Fehler liegt, der Zeitaufwand zur Klärung und Berichtigung ist völlig unverhältnismäßig hoch, dazu bei einer UK, die den Beitrag nach Jahresarbeitstagen berechnet (ein AN volles Jahr gut 60 €), also vom Beitrag her eigentlich nichts, aber trotzdem viel zu viel Verwaltungsgedöns.

    Vielleicht bekommen wir es selbst geregelt, vielleicht hat ja auch jemand anderes vergleichbare Probleme schon bewältigt. Wir bleiben optimistisch und hoffen auf eine baldige Lösung, nur wie sag' ich's meiner Mandantin mit einer Arbeitnehmerin im Haushalt?

    Fragende Grüße

    WF

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    andreashofmeister
    Allwissender
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    Hätte Ihnen die Lektüre des Dokumentes Nr. 1000625 "Abfrage Stammdaten Unfallversicherung" denn weitergeholfen (Punkt 4, Unfallversicherungsträger, die nicht an der Datenübermittlung teilnehmen)?

    MfG

    AH

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    grandfunck
    Fachmann
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    Vielen Dank für den Hinweis, Herr Hofmeister, aber leider nein.

    "Unsere" UK Nord (Betr.Nr. 16716004) ist in dem Dokument gar nicht genannt. Wir warten jetzt noch auf die Rückmeldung der manuell angeforderten BG-Stammdaten ab.

    Die Mitarbeiterin der UK war am Telefon sehr locker, der Bescheid soll nach dem Telefonat kommen - ohne weiteres Zutun unserer Seite. Herrlich einfach im ganzen modernen Digitalgedöns ;-), vor allem wenn es um Kleinbeträge geht. Der digitale Meldeaufwand übersteigt die Beiträge in Kleinstfällen leider bei weitem.

    Ärgerlich ist für mich dabei dreierlei: DATEV gibt mit 1/2018 ein Fehlerprotokoll heraus, das nicht weiterhilft und die UK sagt locker: Es liegt ein DATEV-Fehler vor. Unklar ist für uns auch warum der automatische BG-Abruf nur für die Nicht-mehr-Haupt-BG erfolgte und nicht für die die "richtige" Haupt-BG. Hierzu hatte ich vor einigen Wochen auf einer DATEV-Veranstaltung den Vortragenden noch gefragt, ob es sinnvoll ist die "BG-Leiche" noch in 2017 zu löschen, was nicht für nötig gehalten wurde.

    Beidem sollte m. E. n. von unser Genossenschaft vorgebeugt werden, vor einem Jahr war das BG-Chaos ja groß genug.

    Schöne Grüße

    WF

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    andreashofmeister
    Allwissender
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    Hätt ja sein können UK-Nord gibt es ja viele (lt. dem Dokument).

    Aber hier lesen ja genug Lohn-Spezialisten mit......das wird bestimmt noch gelöst....

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    grandfunck
    Fachmann
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    Moin, moin,

    da gehe ich auch von aus, Rudelintelligenz und -wissen sollte die Kuh schon vom Eis holen. Bei den milden Temperaturen ist es ja eh nur ein kühles Bad.

    Aber warum BG, digital und DATEV-Lohnabrechnung schon wieder so unnötige Probleme (s. a. "Einzelberichtigungen 12/17 bringen keine berichtigte BG-Meldung") bringen? Da bleibt für mich nur Kopfschütteln.

    Aber gleich steht erst mal die Aufschaltung zur neuen Rechteverwaltung an. Dazu gab's hier im Forum ja nur gute Meldungen (soweit ich mich erinnere), ich hoffe Ähnliches melden zu können und nicht zu spät Wochenende zu haben (um dann in Ruhe noch etwas Abarbeiten zu können).

    Schöne Grüße

    WF

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    andreashofmeister
    Allwissender
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    Na  dann, viel Erfolg!

    VG

    AH

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    letzte Antwort am 12.01.2018 12:04:05 von andreashofmeister
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