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DS-GVO Datenschutzgrundverordnung - es wird Ernst ab dem 25.5.2018

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letzte Antwort am 05.06.2021 15:53:03 von metalposaunist
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DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 74
15671 Mal angesehen

Wir haben das Thema seit Mitte September auf unseren Veranstaltungen dabei. Die Landingpage http://www.datev.de/dsgvo​ enthält relativ viele Grundinformationen zur geänderten Gesetzeslage. Vielen Kanzleien und Unternehmen ist die Themenstellung nicht wirklich bekannt, geschweige denn, dass man die Details für sein Unternehmen erkennt. In vielen Fällen besteht aber Handlungsbedarf. Ich versuch kurz aufgelistet die wichtigsten Fragen aus unseren Veranstaltungen zusammenzufassen

1. Haben Sie Mandantenverträge, die Ihnen die personenbezogene Speicherung der Mandantendaten erlaubt?

2. Sind Ihre AGB an die neue Gesetzgebung angepasst?

3. Ist ihre Website der neuen Gesetzgebung angepasst? (z.B. Impressum, Hinweis auf sogenannte Trackingtools)

4. Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten?

5. Haben Sie bereits die Einverständniserklärung zur Auftragsverarbeitung http://www.datev.de/av unterschrieben?

6. Werden Sie Ihre Mitarbeiter auf die neue Gesetzeslage hin informieren?

7. Werden Sie das Thema DS-GVO bei Ihren Mandanten ansprechen?

8. Haben Sie die http://www.datev.de/brv Benutzer- und Rechtsverwaltung eingerichtet? (Sie Fragen sich warum? weil laut Gesetzeslage
     z.B. nachzuweisen ist, wann wer etwas gelöscht)) hat.

9. Wie senden und empfangen Sie datenschutzrelevante Daten, die durchs Internet kommen?

Hier ein paar Links, die wir auf unseren Veranstaltungen angesprochen haben

http://www.dsin.de​; http://www.lda.bayern.de; https://www.datenschutz-wiki.de/Aufsichtsbehörden_und_Landesdatenschutzbeauftragte

Es gibt sicherlich noch mehr Fragen dazu und noch ist ausreichend Zeit, das Thema in Ihrem Unternehmen zur Chefsache zu machen.

Ich lade alle ein, mit uns hier Ihre Erfahrungen und Hilfestellungen auszutauschen.

mkolberg
Meister
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Nachricht 2 von 74
1794 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Knödel,

Danke, daß das Thema auf TOP gebracht wird.

Sie sprechen diverse Vertragsänderungen, Vereinbarungen bzw. Infos an.

Frage:

Wann uns wo wird die Genossenschaft dem Datenschutzbeauftragten der Kanzlei Material und Prozeßbeschreibungen der DATEV- Mehrwert- Installation in die Hand geben, die notwendig sind, um das Mindestmaß der Dokumentation durchführen zu können.

Auch wären einfache juristisch abgesicherte Mustererklärungen hilfreich, so daß nicht jede Kanzei das Rad neu erfinden muß und später kein Jurist diskutieren muß, ob nun die individuelle Formulierung in einer Mandanten bzw. Mitarbeiterinformation dem Gesetz Genüge getan hat, wenn doch eine Panne passiert sein sollte.

Problematisch ist, daß wir selber nicht nachweisen können, ob sich die DATEV- Programme an all die Grundsätze halten und wenn z.B. aus der Kassen und Warenerfassung genauso unverschlüsselte emails gesendet werden, wir aus unserem Rechnungsschreibe- Programm, dann benötigen wir eine schriftliche Bestätigung vom Hersteller dieser Programme, daß das alles OK ist.

Weiteres Beispiel ist die Dokumentenablage, die beim Aus- und Einchecken vertrauliche Dokumente irgendwo im lokalen Dateisystem (LW: C:)  ablegt, wo diese möglicherweise von unbefugten Personen eingesehen werden können. Sicherlich ist alles OK, aber wie wird diese lokale Datenspeicherung im schönen Leizordner dokumentiert?

Es geht nicht um die Theorie, sondern um die Umsetzung in der real existierenden nach DATEV- Leitfaden aufgebauten Kanzlei. Da erwartet man doch, daß man von der Genossenschaft eine fertige Muster- Dokumentation erhält, wo lediglich noch Computername und MA- Namen ergänzt werden müssen, obwohl... Wozu senden wir eigentlich per Installationsmanager alle Daten an das RZ? Per Benutzersteuerung liegen auch alle Zugriffsrechte vor.

Da sollte doch eine Komplettdokumentation mit allen abzuzeichnenden Info- Briefen für die Kanzlei per Knopfdruck möglich sein.

wkoerdel
Einsteiger
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Nachricht 3 von 74
1792 Mal angesehen

Hallo Frau Knödel,

meine Fragen:

Ich habe mit allen Mandanten Vollmachten zum Abruf der Daten -"Datev-Elster"

Reicht diese Vollmacht für alle Fragen des Datenschutzes ?

Wenn ja, muss ich mir auch eine Vollmacht von den Kindern geben?

Nur wenn volljährig?

Mit Datev habe ich eine neue Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen.

Mit dem Systempartner auch ist klar.

Ich ziehe teilweise das Honorar per Lastschrift ein.

Muss ich auch mit der Bank eine Vereinbarung abschließen.

Wenn ich schon was mache, dann richtig.

Mfg Werner Kördel

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DATEV-Mitarbeiter
Luisa_Streif
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 74
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Sehr geehrter Herr Kolberg,

gerne beantworten wir Ihre Fragen:

Wann uns wo wird die Genossenschaft dem Datenschutzbeauftragten der Kanzlei Material und Prozeßbeschreibungen der DATEV- Mehrwert- Installation in die Hand geben, die notwendig sind, um das Mindestmaß der Dokumentation durchführen zu können.

DATEV wird sicherstellen, dass eine gesetzeskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten mithilfe der DATEV-Programme auch unter den Regelungen der DS-GVO möglich sein wird. Die rechtlichen Anforderungen werden in den bestehenden Prozessen der DATEV-Programme umgesetzt mit dem Ziel, einen zusätzlichen Lernaufwand für die Anwender zu vermeiden. Hierfür werden die bereits bestehenden Programmfunktionen - sofern erforderlich - ausgebaut bzw. abgerundet, so dass der Anwender seine bereits bestehenden Verarbeitungsprozesse weitestgehend beibehalten kann. Programmübergreifende bzw. automatisierte Funktionen, beispielsweise zur Löschung oder Extraktion von personenbezogenen Daten, sind nicht vorgesehen. Um Sie bei der Umsetzung der Anforderungen zu unterstützen, stehen Ihnen umfangreiche Unterstützungsangebote zur Verfügung. Diese können Sie unter www.datev.de/dsgvo abrufen. Zu den von Ihnen genutzten Programmen finden Sie bereits jetzt DS-GVO-relevante Information in den Leistungsbeschreibungen unter www.datev.de/leistungsbeschreibung. Darüber hinaus wird rechtzeitig zur Anwendung der DS-GVO eine Dokumentation zur Umsetzung der Anforderungen in den DATEV-Programmen in der Info-DB bereitgestellt.

Auch wären einfache juristisch abgesicherte Mustererklärungen hilfreich, so daß nicht jede Kanzei das Rad neu erfinden muß und später kein Jurist diskutieren muß, ob nun die individuelle Formulierung in einer Mandanten bzw. Mitarbeiterinformation dem Gesetz Genüge getan hat, wenn doch eine Panne passiert sein sollte.

In der Dokumentation zur Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO wird es auch Hinweise zur Umsetzung der Informationspflichten geben. Für individuelle Erklärungen ist Unterstützung durch das DATEV-Consulting möglich.



Problematisch ist, daß wir selber nicht nachweisen können, ob sich die DATEV- Programme an all die Grundsätze halten und wenn z.B. aus der Kassen und Warenerfassung genauso unverschlüsselte emails gesendet werden, wir aus unserem Rechnungsschreibe- Programm, dann benötigen wir eine schriftliche Bestätigung vom Hersteller dieser Programme, daß das alles OK ist.

Bei bestimmungsgemäßer Nutzung, kann der Anwender die DATEV-Programme so nutzen, dass die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden. Insbesondere kann er die Verschlüsselung von E-Mails über sein E-Mail-Programm selbst steuern (z.B. DATEV E-Mail-Verschlüsselung).



Weiteres Beispiel ist die Dokumentenablage, die beim Aus- und Einchecken vertrauliche Dokumente irgendwo im lokalen Dateisystem (LW: C:) ablegt, wo diese möglicherweise von unbefugten Personen eingesehen werden können. Sicherlich ist alles OK, aber wie wird diese lokale Datenspeicherung im schönen Leizordner dokumentiert?

Die Dokumentenablage erfolgt im lokalen Dateisystem auf einem Laufwerk. Durch die Standard-Betriebssystemeinstellungen hat nur der eingeloggte Benutzer Zugriff auf dieses Laufwerk.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

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DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Interessant ist mittlerweile die Häufung der Anfragen bei uns im Haus durch Unternehmenskammern und Branchenverbände.

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 6 von 74
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Hallo Frau Knödel,

können Sie auch verraten, welche interessanten Fragen z.B. die Steuerberaterkammer oder der Steuerberaterverband zu diesem Thema an die Datev hat?

In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, endlich das KOB Forum kostenlos (gerne ohne Seminarflat) für alle Berufsträger mit Smartcardzugang kostenlos zu öffnen. Eine Diskussion gehört nämlich dort hin und nicht in den öffentlichen Bereich.

Schöne Grüße

Willi Müller

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bfit
Meister
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Nachricht 7 von 74
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Hallo Herr Müller,

warum verlegen wir die Diskussion dann nicht in den Bereich "Kollegen helfen Kollegen". Auch mich würde ein solcher Austausch sehr interessieren. Vielleicht äußert sich die DATEV dann auch konkreter zu den ihr gestellten Fragen.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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willimüller
Fachmann
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Hallo Frau Fitschen,

ein Arbeitskreis "Kanzleiorganisationsbeauftragte" halte ich für dieses Thema besonders geeignet. Dort müsste diese Diskussion  ja eigentlich sowieso schon mit Volldampf laufen 🙂

Schöne Grüße

Willi Müller

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bfit
Meister
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Nachricht 9 von 74
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Hallo Herr Müller,

da muss ich Sie enttäuschen, dem ist nicht so. Der letzte Beitrag, den ich aufgrund der Suche im KOB-Forum gefunden haben, ist aus Oktober und hat nur ein paar Antworten. Danach kamen nur noch zwei kurze Hinweise von DATEV.

Viele Grüße,

Birthe Fitschen

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andreashofmeister
Allwissender
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Letztendlich ist das Diskutieren der entsprechenden Fragestellungen hier allerdings m.E. wenig zielführend. Die Umsetzung muss jeder individuell vornehmen. Natürlich haben sowohl die Kammern als auch DATEV selbst  (Seminar "Datenschutz aktuell- Die neue Datenschutzgrundverordnung") dazu schon entsprechende Handlungs"vorgaben" aufgrund des neuen Rechts aufgezeigt.  Die dort schon (teilweise) kopfschüttelnd diskutiert wurden.

M.W. wollen die Kammern in den nächsten Wochen dazu auch nochmals entsprechende "Empfehlungen" geben.

Natürlich kann man hier über die Auslegung und Notwendigkeit diskutieren. Aber warum denn dann im KOB-Forum? Die DS-GVO wurde in den KOB-Erfas angesprochen und auch dort diskutiert. Umgesetzt werden können die Maßgaben allerdings auch nur individuell. Und die DS-Abteilung der DATEV ist ausgebucht. Zumindest bisher. Es geht ja alle an, auch die anderen Interessierten, die hier mitlesen (Mandanten etc.). Von daher kann diese Interessentengruppe ja auch daraus Nutzen ziehen. Und nicht in einem "Extra"-Forum.

VG. A. Hofmeister

DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 74
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Helfen die Seminare vielleicht für den Einstieg?

https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/praesenzseminare/datenschutz-aktuell/

Oder unter www.datev.de/shop und dann in der Suche "dsgvo" sind noch weitere Angebote

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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Baier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Wie H. Hofmeister richtig schreibt, war der Themenkomplex Datenschutz, DSGVO sowie die Benutzer- und Rechteverwaltung großes Thema der letzten KOB-Erfahrungsaustausche.

Wir werden uns sicherlich auch in den nächsten KOB-Erfas dazu wieder austauschen - als Themenschwerpunkt oder im Rahmen der "offenen Runden".
Die Termine für Frühjahr stehen fest und sind jetzt buchbar www.datev.de/shop/70160.

Grüße,

Tobias Baier

DATEV-Produktmanager und Berater
für Kanzlei-Organisationsbeauftragte (KOB)
andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 13 von 74
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Hallo Frau Knödel,

das Seminar war auf jeden Fall hilfreich. Das Seminar durch den StB-Verband Köln dazu (fand vorher statt) war m.E. aber noch aufschlussreicher, da ein wenig mehr auf die Belange der Kanzleien und Fragestellungen eingegangen  werden konnte.

Aber trotzdem ein guter Einstieg, zumal gute ergänzende Arbeitsunterlagen!

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rganter
Fortgeschrittener
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Nachricht 14 von 74
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Sehr geehrte Frau Streif,

erstmal vielen Dank für Ihre Darlegungen.

Aber, diese Aussage ist so nicht korrekt (ja ja, die Admins):

"Die Dokumentenablage erfolgt im lokalen Dateisystem auf einem Laufwerk. Durch die Standard-Betriebssystemeinstellungen hat nur der eingeloggte Benutzer Zugriff auf dieses Laufwerk."

Interessanter Threat

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DATEV-Mitarbeiter
Corinna_Wähner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Kördel,

die am 01.08.2016 veröffentlichte "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" dient dazu, die Vertretungs- bzw. Bekanntgabevollmacht elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Vollmacht ist speziell für die Vollmachtsdatenbank aufgelegt worden. Es ist daher nicht die Absicht des BMF, hiermit datenschutzrechtliche Themen abzudecken. Ob trotzdem mit dieser Vollmacht alle Datenschutzvorschriften eingehalten werden, können wir leider rechtlich nicht beurteilen.

Vielleicht helfen Ihnen aber unsere FAQs zur DS-GVO weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Wähner

DATEV eG

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DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 74
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Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat mächtig Inhalt auf die Seiten gebracht https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html

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DATEV-Mitarbeiter
Heike_Schueller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 17 von 74
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Die Diskussion, ob der Datenschutzbeauftragte (DSB) auf dem Internetauftritt genannt werden muss, ist zwar in diesem Thread noch nicht gefallen, aber in den IT- und Unternehmer-Clubs war dieser Aspekt ein permanentes Thema, deswegen werfe ich es hier mit ein.

Nach der DS-GVO müssen Betroffenen im Rahmen der Informationspflichten gem. Art. 13/14 DS-GVO u.a. die Kontaktdaten des DSB mitgeteilt werden, und dies hat u.a. in leicht zugänglicher Form zu erfolgen (Art. 12 DS-GVO).

Eine gesetzliche Pflicht, die Standardinformationen auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen, leitet sich zwar daraus nicht ab, aber in der Praxis wird es wohl das gängigste Mittel sein.

In der vergangenen Herbstrunde wurde häufig befürchtet, dass eine juristische Abmahnwelle auf uns zurollen würde, sofern der DSB nicht auf der Web-Site steht, bei mehr als neun Personen in der Belegschaft.

Wie halten Sie es zukünftig mit der Veröffentlichung des DSB?

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mkolberg
Meister
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Nachricht 18 von 74
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"Kontaktdaten" also eine Email- Adresse in Form von: "DSB@ SteuerkanzleiXY.de" werden auf die Internet- Seite angegeben, aber nicht der Name des DSB.

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silberbauer
Fortgeschrittener
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Nachricht 19 von 74
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Wir haben mittlerweile auf extern umgestellt und der DB wird genannt werden, wozu er auch (schriftlich) seine Zustimmung erteilt hat.

Auch die Anzeige gegenüber der Behörde wird rechtzeitig erfolgen.

Das Thema kann einen nur umtreiben und für Sachsen nur so viel: 10 neue Leute für die Behörde eingestellt - warum wohl?!

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Sehr geehrter Herr Kollberg,

gibt es mittlerweile irgendwelche Vorlagen. Wer kann eigentlich bei Datev von den 5000 Mitarbeitern auf die Daten zugreifen ?

Irgendwie erscheint mir das alles leicht brotlos und Datev möchte irgendwelches Unterstützungsangebot verkaufen.

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mkolberg
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Nachricht 21 von 74
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Ich habe irgenwo gelesen, daß von DATEV Ende April irgend etwas Konkretes kommen soll.

Ich bin - genauso, wie Sie - gespannt, ob jeder das Rad neu erfinden muß, oder ob von Irgendwo her eine Mustervorgehensweise für alle Steuerkanzleien kommt, mit dem Ziel, eine Rechtssicherheit zu schaffen.

Nur wenn alle Kanzleien gleich agieren und bei identischer Software- Nutzung identische Dokumentationen vorlegen, bekommen wir die Kuh endgültig und revisionssicher vom Eis.

Zur Frage: "Wer kann zugreifen"?
Als Kanzlei- Mitarbeiter habe ich die Erfahrung, daß jeder aus der Hotline (externes Unternehmen) auf alle Daten zugreifen kann und ein Nichtvorliegen der tagesaktuellen TAN dieses technisch nicht verhindert.

grandfunck
Fachmann
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Moin, moin,

irgendwie habe ich die Hoffnung ja auch noch nicht aufgegeben, so doll ist mein Erfindergeist auch nicht und es gibt anderes zu tun. Aber vielleicht kommen ja Mustervorlagen als Ostergeschenk von DATEV oder dem Verband.

Von diesem habe ich den Link zum Bund.de erhalten, es gab wohl eine Datenschutzkonferenz, die eine Reihe von Kurzpapieren als Info geschaffen hat. Ich hab' mal runtergeladen und hoffe irgendwan in den nächsten Tagen (vielleicht noch vor Ostern) Zeit und Ruhe zur Lektüre zu finden.

https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html

btw.: Kennt sich jemand hier damit aus, ob andere Berufsgruppen oder ander EU-Länder ähnlich unter Druck sind, wie wir StB hier und jetzt? Eigentlich sind die Grundlagen ja für jede Praxis sehr ähnlich (z. B. Datenerhebung für Steuererklärungen, Buchhaltung mit Personenkonten, Lohnbuchführung oder auch Email-Komplex incl. Versand, Empfand, Speicherung oder die eigene Personalsituation incl. Zeitaufschreibung...), da müßten sich doch ergänzbare Vorlagen sinnvoll von unseren Organisationen erstellen lassen. Die Zeit hätte auch ausreichen können, gilt die VO doch schon seit fast zwei Jahren.

Vielleicht hilft ja das Glauben an den Osterhasen, der Weihnachtsmann kommt wohl zu spät.

Schöne Grüße in die Runde von

Wolfgang Funck,

der erst spät gemerkt hat, daß der Echtname nur auf seinem eigenen Rechner angezeigt wird.

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 23 von 74
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Sie werden lachen - wir müssen diesen Quatsch sogar für unseren Gartenverein machen. Nicht ganz so umfangreich, aber trotzdem. Ich freue mich jetzt schon drauf den ganzen Mitlgliedern (70+) zu erklären, was ich da für einen Blödsinn nun schon wieder unterzeichnet haben will ...

MfG
T.Kahl
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mkolberg
Meister
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Nachricht 24 von 74
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Vermutlich hat jeder der "Gartler" einen individuellen Email- Verteiler auf seinem Privat- PC. (Neben den verschiedenen Verteilern auf dem Büro- PC ohne zentrale "Adressaten") Versuchen Sie da einmal die Löschung oder einfach nur die Korrektur eines individuellen Datensatzes durchzuführen.

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0815
Fachmann
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Nachricht 25 von 74
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Das ist dann in der Tat mit Kanonen auf Spatzen.

Andererseits bin ich nicht böse, wenn die Leute, die immer und immer wieder meine (private) E-Mail-Adresse mit 20 anderen, die ich nicht kenne, in den Adressaten packen, anstatt BCC, mal einen Schuss vor den Bug bekommen ...

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DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 26 von 74
1727 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

ich hab gerade das Dokument 1000562 aus der Info-DB ausfindig gemacht. Würde Ihnen das helfen? Ich kann es leider nicht beurteilen.

Gruß

mkolberg
Meister
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flori2004
Beginner
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Nachricht 28 von 74
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Hallo zusammen,

wird es denn seitens der DATEV Handlungsempfehlungen geben in wie weit man zwischen Kanzlei und Mandanten tätig werden muss?

Vielen Dank.

Beste Grüße

Florian Reichardt

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DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 29 von 74
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Hallo Zusammen,

würde dieser Fragebogen https://www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf

schon mal weiterhelfen? Den empfehlen wir unseren Teilnehmern vom ​

neben der Landingpage www.datev.de/dsgvo.

Bei den Empfehlungen, die unsere Teilnehmer sich immer wieder untereinander dazu geben ist herauszuhören, dass man sich sehr ungern, möglicherweise auch berufsrechtlich kritisch, in die Rechtsberatung zur DSGVO begibt.

Gruß

Katja Knödel

DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 30 von 74
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Hier ein Thread, bei dem es um die Verschwiegenheitserklärung geht

https://www.datev-community.de/thread/9887

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letzte Antwort am 05.06.2021 15:53:03 von metalposaunist
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