Hallo Community,
ich nutze Datev Lohn und Gehalt und habe eine Frage:
Frage: Welche Auswirkungen hat der Hacken oder der fehlender Hacken bei " - nur pflichtig in der Unfallversicherung) im Zusammenhang mit der Befreiung von der RV-Pflicht?
Hintergrund ist: die Minijobzentralle widerspricht mir bei einigen Mitarbeitern die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückwirkend vom Beschäftigungsanfang zum 30.11.17.
Mit freundlichen Grüßen
Martin S.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Martin S.,
das Kästchen "Geringfügig entlohnt - nur pflichtig in der Unfallversicherung" hat Auswirkung auf folgenden Sonderfall:
Der Arbeitnehmer ist privat krankenversichert, er stockt die pauschalen Beiträge zur RV auf und ist bei einem berufsständischen Versorgungswerk versichert, die aufgestockten "RV-Beiträge" gehen an das Versorgungswerk. In dieser Konstellation hat der geringfügig entlohnt Beschäftigte den Beitragsgruppenschlüssel 0/0/0/0.
Diese Personen werden mit dem Personengruppenschlüssel 190 gemeldet. Das Kennzeichen wird zur Unterscheidung benötigt, ob die Beiträge zum Versorgungswerk von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen sind (Normalfall) oder ob der Arbeitgeber den pauschalen Beitrag tragen muss und der Arbeitnehmer nur die Differenz zum Gesamtbeitrag übernimmt (geringfügig entlohnt).
Viele Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG