Hallo!
Wir haben zwei Mitarbeiter die zum 1.1.2017 INTERN eine andere Personalnummer bekamen und somit nicht mehr
von mir in Lodas als Angestellte abgerechnet wurden, sondern von meinem Kollegen als Arbeiter in seinem Mandanten.
Wir haben nun die kostenpflichtige Abrechnungsvorschau Mandant gemacht.
Nun habe ich folgende Fehlermeldung:
Personaldaten/Sozialversicherung/Allgemeine SV-Daten, Register Unfallversicherung
Sie haben für den Arbeitnehmer eine weiterführende Personalnummer erfasst. Die UV-Jahresmeldung
(GdA 92) darf je Arbeitnehmer, Betrieb und Kalenderjahr nur einmal abgegeben werden. Aktivieren Sie
das Kontrollkästchen Personalnummer von den Meldeverfahren zur Unfallversicherung ab 2016 ausschließen.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1032526.
Ich bin dann in den Monat 01/2017 zurück gegangen und habe den Haken entfernt.
Leider kam genau die gleiche Fehlermeldung wieder. Egal ob der Haken drin ist oder nicht.
Kann mir hier jemand weiterhelfen bitte?
Oder soll ich bis in 01/2016 zurückgehen und da den Haken löschen?
Aber dies erscheint mir unlogisch, da er in 2016 ja noch in meinem Mandanten Bestand abgerechnet wurde.
Danke für jede Antwort! Viele Grüße
Hallo,
die Felder weiterführende und bisherige Personalnummer müssen nur gefüllt werden, wenn der Mitarbeiter während des Jahres eine neue Personalnummer erhält, da pro Mitarbeiter nur eine UV Jahresmeldung erstellt werden darf.
In Ihrem Fall hat der Mitarbeiter ab dem 01.01.2017 eine neue Personalnummer erhalten. Es ist daher nicht erforderlich, die weiterführende und bisherige Personalnummer zu erfassen. Ebenso muss auch der Haken „Personalnummer von der DEÜV-UV-Jahresmeldung und dem bisherigen Lohnnachweis ausschließen“ nicht gesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein! Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben die weiterführende Personalnummer bei beiden Mitarbeitern schon im Monat Dezember 2016 eingegeben. Darum verlangt das Programm wahrscheinlich, dass ich den Haken für 2016 setze.
Nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Steuerberater habe ich jetzt bei dem Mitarbeiter im Jahr 2016 ab dem Monat 01/2016 den Haken gesetzt, dann verschwindet bei diesem die Fehlermeldung. Scheinbar verlangt das Programm ab dem Jahr, wo man die weiterführende Personal Nummer eingab, diesen Haken……
Ich habe nun kurz vor Ihrer Antwort die Dezember Abrechnung weggeschickt.....
Bitte geben Sie mir doch nochmals eine kurze Antwort, ob die Anweisungen meines
Steuerberaters passen. Eine Wiederabrechnung des Dezembers wäre problematisch.
DANKE und viele Grüße
Hallo,
die Eingaben weiterführende und bisherige Personalnummer sowie der Haken „Personalnummer von der DEÜV-UV-Jahresmeldung und dem bisherigen
Lohnnachweis ausschließen“, sind in Ihrem Fall für die Meldejahre 2016 und 2017 nicht notwendig.
Diese sind nur zu erfassen, wenn der Mitarbeiter während des Jahres über eine zweite Personalnummer abgerechnet wurde.
Prüfen Sie bitte nach der Dezember-Abrechnung, ob durch Ihre Eingabe die UV Jahresmeldung für das Meldejahr 2016 storniert wurde.
Sollte dies der Fall sein, müssen wir den Sachverhalt näher prüfen. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG