Die Frau eines Mandanten erwartet Mitte 2018 ein Kind. Er möchte, dass Sie die vollen 1.800€ an Elterngeld erhält.
Dazu muss in den letzten 12 Monaten ein Netto von 2.770€ bezahlt werden. (65%)
Bekommt Sie die vollen 1.800€ auch, wenn Sie beispielsweise ab 01.01.18 angestellt wird und für 6 Monate 5.540€ verdient?
Oder würde für die 6 Monate dann nur die 2.770€ als Höchstgrenze als Berechnung herangezogen werden?
Falls ich etwas falsch verstanden habe, bitte um Korrektur
Lg
Soll die Dame nur wegen des Elterngeldes eingestellt werden ?
MIr ist auch sofort Gestaltungs-/Sozialleistungsmissbrauch durch den Kopf gegangen.