Hallo DATEV-Team, hallo liebe Community,
ich habe von einem Seminarteilnehmer LSt erfahren, dass man am Besten den Übermittlungszeitpunkt (und damit wohl auch Erstellungszeitpunkt) der Lohnsteuerbescheinigungen 2017 möglichst auf Februar 2018 legen soll. Ansonsten wird standardmäßig die LSt-Bescheinigung mit der Dezember-Abrechnung 2017 erstellt - und spätere eventuelle Korrekturen können nicht mehr erneut übermittelt werden an das FA was die LSt-Bescheinigung betrifft. Ich nutzte LODAS und habe hier keine Einstellungsmöglichkeit gefunden. In den Foren habe ich vom Erstellungstermin über die Auswertungssteuerung gelesen (aber gleichzeitig, dass von solch manuellen Einstellungen abgeraten wird). Von DATEV habe ich im Lauf des Jahres einmal gelesen, dass so eine Auswahlmöglichkeit bei Jahreswechsel 2017/2018 kommen soll.
Kann mir hierzu jemand helfen und gibt es da einen akutellen Stand, ich finde nämlich nichts...
Dankeschön.
B.D.
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Ich wüsste auch nicht welchen Vorteil das bringen sollte. Letztlich ist es m ir egal, wann genau die Übermittlung passiert.
Hallo Her Hecker,
Grund für den Wunsch, den Übermittlungstermin auswählen zu können, ist der § 41 c Abs. 3 Satz 1 EStG:
Nach Ablauf des Kalenderjahres ... ist die Änderung des Lohnsteuerabzugs nur bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig.
Wenn man dies akribisch liest, darf ich keine Änderung der Abrechnung mit neuer LSt-Bescheinigung mehr erstellen, sobald die LSt-Bescheinigung übermittelt ist. Und um da gar keine Diskussionen aufkommen zu lassen, was ist eine Änderung und was ist eine (zulässige) Korrektur, wäre es m.E. sinnvoll, wenn die Übermittlung nicht sofort vorgenommen werden würde.
Dies betrifft z.B. auch alle Fälle, in denen man Anfang Januar 2018 Änderungsmeldungen für das ELStAM-Verfahren mit Rückwirkung auf Dezember bekommt. Diese dürfen (sofern die Abrechnung bereits erstellt ist) im Regelfall nicht mehr berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
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Hallo,
ich bitte ebenfalls DATEV um Aufklärung. Bei meiner Frage habe ich in den Ausführungen nicht erwähnt, dass ich bei den Infos in Lexinform gefunden habe, dass eine Auswahlmöglichkeit beim Programm Lohn und Gehalt besteht. Deshalb frage ich mich, wieso es das bei LODAS anscheinend nicht gibt.
Vielen Dank.
Schöne Grüße
B.Drebinger
Moin,
ich hatte eine entsprechende Rückfragen mal über unseren DATEV-Außendienstler stellen lassen und auch eine Rückmeldung erhalten:
Dies soll wohl in L+G möglich sein, und man prüft eine Umsetzung auch in LODAS.
Schöne Grüße
Mirko Haas
Hallo Community,
wollte mal nachfragen, ob es mittlerweile schon eine Lösung für Lodas gibt.
Habe mich gerade durch die Hilfe/Lexinform gewühlt, aber nichts gefunden.
Herzliche Grüße
Hallo,
die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt über LODAS mit der Dezemberabrechnung oder bei Austritt eines Arbeitnehmers.
Bei der Umsetzung, dass die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann, geht es nicht nur um die Ergänzung eines Feldes in LODAS. Hierbei ist auch das DATEV Rechenzentrum anzupassen, sowie die Berechnungslogiken von Nachberechnungen und der Wechsel zwischen Zufluss- und Enstehungsprinzip zu beachten.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird es in den nächsten beiden Jahren keine Änderung in LODAS geben.
Neben den gesetzlichen Änderungen liegt der Fokus natürlich dennoch auch auf Ihren Wünschen. So wird beispielsweise mit der DVD 13.0 ein Kundenwunsch umgesetzt, der es ermöglicht, einen permanenten Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG