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Digitaler Lohnnachweis LODAS

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letzte Antwort am 11.12.2017 09:22:24 von Monique_Müller
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isabel
Aufsteiger
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Hallo,

ich bekomme in der Lohnabrechnung folgenden Hinweis:

"Digitaler Lohnnachweis (DSLN): Die die Mitgliedsnummer XXX findet keine Datenübermittlung des Lohnnachweises für das Meldejahr 2016 statt. Der Beitragsmaßstab der Mitgliedschaft stimmt nicht mit den zurückgemeldeten Daten überein. Erfassen Sie in LODAS die von der DGUV zurückgemeldeten Stammdaten und wiederholen die Abrechnung."

Das Problem hierbei liegt darin, dass für 2016 noch unser Steuerberater den Lohn abgerechnet hat.

Wie muss ich jetzt hier verfahren?

Danke!

heckerlein
Fachmann
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isabel
Aufsteiger
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Hallo Herr Hecker,

danke für Ihre Antwort.

Was mich allerdings irritiert, ist, dass diese Fehlermeldung jetzt erst mit der August - Lohnabrechnung auftritt.

Ein weiterer Punkt ist, dass ich für das Meldejahr 2016 die Auswertung 422 "DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung" und auch 424 "Meldeverlauf Unfallversicherung" erhalten habe.

Sie haben aber Recht damit....im Januar 2016 sind unter Mandantendaten->Sozialversicherung->Unfallversicherung->Mitgliedschaften-> Gefahrtarifstellen keine Gültigkeitszeiträume eingetragen.

Aber warum erhalte ich dann das DÜ-Protokoll?

Verstehe ich gar nicht....

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.... Danke!

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo Zusammen,

im Laufe das Jahres wurden die Prüfkriterien für den Digitalen Lohnnachweis im Rechenzentrum immer wieder verschärft. Mit dem Ziel direkt auf Fehler hinzuweisen und die Datenübermittlung in 2017 zu gewährleisten.

Wenn Sie eine Fehlermeldung erhalten, sind die Daten vermutlich nicht vollständig erfasst.

Da wir über die Community nicht einsehen können, welche Daten fehlen bzw. mit welcher LODAS-Version Sie arbeiten, wenden Sie sich in diesem Fall bitte über einen anderen Weg an uns.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.12.2017 09:22:24 von Monique_Müller
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