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Staffelung zumutbare Belastung ESt 2015

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letzte Antwort am 29.11.2017 12:58:47 von w_paul
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deisele
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Warum rechnet das ESt-Programm in den Einkommensteuererklärungen 2015, welche jetzt erst erstellt werden, die Staffelung der zumutbaren Belastung nicht? Wir haben sämtliche abweichende Bescheide. Muss ich da was anstoßen das das auch in der ESt 2015 angestoßen wird?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Eisele,

dies wurde im Einkommensteuer-Programm nur ab dem Jahr 2016 umgesetzt. Siehe hierzu die Info im Dokument Außergewöhnliche Belastungen: BFH-Urteil vom 19.01.2017 zur Ermittlung der zumutbaren Belastung .

Viele Grüße

Uwe Lutz

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deisele
Einsteiger
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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bodensee
Experte
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Verbleibt dennoch die Frage warum die Datev diese nicht für Altversionen 2015vorfolgende tut ? .

Es gibt permanent irgendwelche patches und selbst die Fin.verwaltung hat dies sehr schnell für alle Jahre umgesetzt nur unsere Organisation mag aus welchem Grund auch immer nicht. Ich glaube nicht das ich der einzige STB bin der hin und wieder noch Fälle vor 2016 (im Moment 2013-2016) zu bearbeiten und einzureichen hat.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Verbleibt dennoch die Frage warum die Datev diese nicht für Altversionen 2015vorfolgende tut ? .

Es gibt permanent irgendwelche patches und selbst die Fin.verwaltung hat dies sehr schnell für alle Jahre umgesetzt nur unsere Organisation mag aus welchem Grund auch immer nicht. Ich glaube nicht das ich der einzige STB bin der hin und wieder noch Fälle vor 2016 (im Moment 2013-2016) zu bearbeiten und einzureichen hat.

Der Unterschied liegt darin

die Finanzverwaltung muss, DATEV kann.

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bodensee
Experte
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Das  ist schon klar.

Nur der Fin.verw. kostet die Neuregelung Geld die Datev bekommt monatlich welches von uns

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Kein Softwareanbieter fässt alte Programme mehr an, wenn es sich um Jahresversionen handelt. Nur bei extremen Fehlern wird hier noch eine Programmpflege gemacht.

Wo soll man denn da anfangen?

Soll jetzt der Anbieter immer alle Versionen bis 10 Jahre rückwärts pflegen?

Hier muss ich die DATEV und auch andere Anbieter einfach einmal in Schutz nehmen. Das würde einfach den Rahmen komplett sprengen. Wie gesagt, die Finanzverwaltung muss die Änderungen umsetzen, da sie die richtige Steuern ermitteln muss. Während wir nur die Formulare einzureichen haben. Und gelingt auch mit der alten Programmversion. Die Steuerberechnung ist dabei prinzipiell nebensächlich.

Gruß A. Martens

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Wobei zu beachten ist, dass wir vor allem Steuerberater und nicht nur -erklärer sind.

Außerdem müssen auch Bescheide für alte Jahre geprüft werden; auch Wahlrechte müssen unter Umständen für zurückliegende Jahre im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren u.U neu ausgeübt werden. Dafür benötige ich ein Programm, das richtig rechnet. Ich kann meinem Mandanten auch nur einmal sagen, dass das zu schwer oder aufwändig für mich ist.

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bodensee
Experte
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Nachricht 9 von 11
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Das sehe ich tatsächlich anders.

Kein Thema auch ich wünsche keine 10 Jahre zurück, halte ich auch für nicht praktikabel

aber jede Menge andere anbieter von Steuersoftware- klar nicht mit der aufwändigen Datenstruktur der Datev- aber dennoch habe ihre alt Versionen angepasst - Wiso, Haufe, dt. akadem Verlag- das sind zumindest die von denen ich es definitiv weiss.

Da in 2017 es nicht selten vorkommen dürfte eben noch 2015 Erklärugen einzureichen. Die drittletzte hatte ich gestern übermittelt, wäre zumindest 2015 ein schönes Zückerchen gewesen und hierfür hätte sich dann die DAtev anstatt Tadel auch Lob eingehandelt.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
Experte
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Nachricht 10 von 11
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Vor allem das Thema Wahlrechte ist natürlich für Altjahre evtl spannend.

Durch Änderungen könnte es ja auf einmal sinnvoll sein dass die Einzelveranlagung der Zusammenveranlagung vorzuziehen ist, und dann rechnet das Programm leider die AGB falsch bzw. wird dürfen dann händisch das Thema angehen und das in der heutigen digitalen Zeit.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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w_paul
Erfahrener
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Mindestens 3 Vorjahre sollten auf den aktuellen Stand gehalten werden.

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letzte Antwort am 29.11.2017 12:58:47 von w_paul
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