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Unterhaltsleistungen an 28-jährigen Sohn, Berücksichtigung bei der Steuerberechnung

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letzte Antwort am 22.05.2019 15:29:54 von kokosnuss81
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birdie
Einsteiger
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Guten Tag,

ich habe folgenden Fall: Der das ganze Jahr krankheitsbedingte Sohn (28 Jahre alt, keine Behinderung,) wurde mangels Erwerbs von den Eltern in deren Haushalt er lebt, finanziell unterstützt. In welcher Formularzeile der Einkommensteuererklärung kann ich den abzugsfähigen Höchstbetrag von € 8.652,00 ansetzen, damit dies bei der Einkommensteuerberechnung gem. § 33 A EStG berücksichtigt wird. Wenn ich die Anlage U des Est.programmes ausfülle, werden die Daten nicht in die Berechnung aufgenommen, zumal die Anlage U des Est.-Programmes auch nicht die Einkünfte und Bezüge abfragt.

Kann mir hier jemand eine Lösung bieten???

w_paul
Erfahrener
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Komische Frage in einem Datev-Forum. Anlage Unterhalt ist für Unterhaltsleistungen an Bedürftige Personen.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=6D1709185EFEEEF353F9

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sue
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Die Anlage U ist für den Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten.

Für alle anderen Unterhaltsarten muss die Anlage Unterhalt verwendet werden. Wenn dort alle Punkte "abgearbeitet" werden,funktioniert auch die Berechnung tadellos.

Viele Grüße

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hansch
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
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Die Einkünfte und Bezüge werden auf der Anlage Unterhalt bei den Angaben zu unterstützten Personen abgefragt.

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kokosnuss81
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Du musst die Anlage Unterhalt benutzen.

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letzte Antwort am 22.05.2019 15:29:54 von kokosnuss81
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