Guten Tag,
ich habe folgenden Fall: Der das ganze Jahr krankheitsbedingte Sohn (28 Jahre alt, keine Behinderung,) wurde mangels Erwerbs von den Eltern in deren Haushalt er lebt, finanziell unterstützt. In welcher Formularzeile der Einkommensteuererklärung kann ich den abzugsfähigen Höchstbetrag von € 8.652,00 ansetzen, damit dies bei der Einkommensteuerberechnung gem. § 33 A EStG berücksichtigt wird. Wenn ich die Anlage U des Est.programmes ausfülle, werden die Daten nicht in die Berechnung aufgenommen, zumal die Anlage U des Est.-Programmes auch nicht die Einkünfte und Bezüge abfragt.
Kann mir hier jemand eine Lösung bieten???
Komische Frage in einem Datev-Forum. Anlage Unterhalt ist für Unterhaltsleistungen an Bedürftige Personen.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=6D1709185EFEEEF353F9
Die Anlage U ist für den Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten.
Für alle anderen Unterhaltsarten muss die Anlage Unterhalt verwendet werden. Wenn dort alle Punkte "abgearbeitet" werden,funktioniert auch die Berechnung tadellos.
Viele Grüße
Die Einkünfte und Bezüge werden auf der Anlage Unterhalt bei den Angaben zu unterstützten Personen abgefragt.
Du musst die Anlage Unterhalt benutzen.