Hallo Community,
bei einem Einzelunternehmen war bis 09/16 eine Aushilfe beschäftigt. Das Geschäft wurde wegen einer Baustelle vor dem Lokal geschlossen und die Aushilfe abgemeldet. Zum 11/17 wurde das Geschäft wieder aufgenommen und die Abrechnung soll wieder erfolgen.
Von 10/16 bis 10/17 hat jetzt keine Abrechnung stattgefunden. Eine Abrechnung für 11/17 ist nicht möglich, da ja keine "Lücken" bei den Abrechnungsmonaten entstehen dürfen.
Muss ich jetzt für jeden Monat in der keine Abrechnung vorgenommen wurde eine Abrechnung machen?
Kann man das irgendwie umgehen oder wäre es vielleicht sogar sinnvoll den Mandanten noch einmal anzulegen und mit der Abrechnung ab 11/17 zu starten?
Viele Grüße und Danke!
Dennis
Hallo Dennis,
mit Angabe des Programms "LODAS" oder "LOHN und GEHALT" kann Ihnen besser geholfen werden. Das Vorgehen in den beiden Programmen ist hierbei deutlich unterschiedlich...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Uwe,
stimmt, den Zusatz habe ich leider vergessen.
Ich arbeite mit Lodas.
Beste Grüße
Dennis
Extras -> Sonderfunktion -> Hochsetzen
Hilfreich ist auch dieses Dokument: Dok.-Nr.: 1070918
Bitte vorher kurz durchlesen, denn es gibt ein paar Kleinigkeiten zu beachten (z.B. Rücksetzen nicht möglich usw.)
Viele Grüße
Moin,
für LODAS ist das Hochsetzen im Dokument 1020625 beschrieben (das von Nicole Sch verlinkte Dokument bezieht sich auf Lohn und Gehalt).
Wichtig ist dabei aber zu klären, wie/ob die Abmeldung bei der BG erfolgt ist. Wenn diese nicht erfolgt ist, würde ich eher empfehlen, die einzelnen Monate "leer" abzurechnen, da dann die fehlende BG-Meldung noch nachgeholt wird.
Wenn die Abmeldung erfolgt ist, muss nach dem Hochsetzen die Anmeldung wieder entsprechend vorgenommen werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank!
Hat alles super funktioniert.
Viele Grüße