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Arbeitgeberdarlehen und geldwerter Vorteil

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letzte Antwort am 22.11.2017 11:13:33 von karsi
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karsi
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

da die Angaben in den Dokumenten etwas widersprüchlich sind, hier die Frage in die Runde.

Angaben zum Sachverhalt:

- AG ist kein Finanzdienstleister sondern Industrieunternehmen

- mehrere AN haben je ein zinsloses Darlehen seit etwa Mitte des Jahres (600 - 2500,- €)

- monatliche Tilgung zwischen 50 und 100€

- Laufzeit 12 Monate und bei den 2500,-  sind es 42 Monate

- wenn ich gemäß Dok 5303219 den geldwerten Vorteil berechne, liege ich bei allen unterhalb der Sachbezugsfreigrenze von 44,- €

- Abrechnung mit LODAS

Fragen:

1. Greift die SB Freigrenze überhaupt, da AG kein Finanzdienstleister ist?

2. Muss ich die Darlehen im Lodas erfassen?

3. Sehe ich das in der Probeabrechnung irgendwo oder erst mit der regulären Abrechnung über die Auswertung 15?

Dankeschön vorab.

Karsi

ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo,

da die höchsten Darlehensbeträge bei 2.500 € liegen, sind Sie fein raus:

Darlehen an Arbeitnehmer (Grundlagen)

2 Zinsen


2.1 Zinsvorteil = geldwerter Vorteil

...

Aus Vereinfachungsgründen wird der Zinsvorteil nicht mehr als Sachbezug versteuert, sobald die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums die Steuerfreigrenze von 2.600 EUR nicht übersteigt (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 - IV C 5 - S 2334/07/0009).

Die Darlehen sollten Sie in LODAS erfassen, da dadurch eine Kontrolle und der regelmäßige Abzug vom Netto gewährleistet wird.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
karsi
Einsteiger
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Dankeschön also war ich doch richtig ... aber lieber einmal zuviel gefragt

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

zu 1.)

Sie schmeißen hier § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG durcheinander. Die EUR 44,00 dürfen nicht nur für Produkte/Dienstleistungen des eigenen Arbeitgebers Berücksichtigung finden. Hier einige Erläuterungen zu Sachbezügen, wenn Sie in ihrer Kanzlei das Lexikon haben:

Sachbezüge - Lexikon Lohn und Personal

zu 2.)

Wenn die Darlehensraten über den Lohn einbehalten werden sollen, müssen sie auch dort erfasst werden. Sie behalten so auch die Darlehen "im Auge", das Geld kann nicht vor Tilgung der Rate vom Konto des Arbeitnehmers "verschwinden" usw.. Ich finde es nicht zweckmäßig, ein Arbeitgeberdarlehen außerhalb der Lohnabrechnung zu führen. Ein geldwerter Vorteil müsste auch zum Lohnkonto genommen werden.

zu 3.)

Was wollen Sie sehen? Die Darlehenssumme wird unten links in der Verdienstbescheinigung der Probeabrechnung angezeigt, ein eventueller geldwerter Vorteil müsste im Bruttobereich als eigene Lohnart ausgewiesen werden. Genauer kann ich hier leider nichts sagen, da wir mit Lohn und Gehalt abrechnen

Viele Grüße

T. Reich

Nachtrag:

Da war ich wohl zu langsam beim Beenden. Bin unterbrochen worden.

heckerlein
Fachmann
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karsi
Einsteiger
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Dankeschön

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letzte Antwort am 22.11.2017 11:13:33 von karsi
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