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LODAS: Mutterschutz Nummer 2

18
letzte Antwort am 27.08.2020 10:37:49 von maka
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n_troike
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Hallo zusammen,

auf dem letzten Drücker nun das.

Unsere Mitarbeiterin ist bis einschl. 17.11. in Elternzeit 1 und ab dann nahtlos in Mutterschutz 2.

Erfasst habe ich das in "Mutterschutz" und in den "Fehlzeiten".

Fehler-/Hinweisprotokoll:

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld konnte nicht automatisch ermittelt werden. Es wird kein Antrag auf dem AAG erstellt.

Unter Mutterschutz soll das Kästchen "Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen"

aktiviert werden.

Aber welche letzten drei Werte (vor der Mutterschutzfrist Aug. Sept. Oktober) gebe ich dann dort ein? Es gab ja kein Verdienst vor dieser Schutzfrist 2?

Sie hatte ja Elternzeit 1.

Fehler-/Hinweisprotokoll:

Die EEL - Meldung konnte auch nicht erstellt werden.

Verstehe ich auch nicht.

Kann jemand helfen?

Grüße

Nico

bodensee
Experte
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Nachricht 2 von 19
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was war den der letzte reguläre Verdienst vor Eintritt in den Mutterschutz ?

Ich nehme an das war vor Eintritt in die Elternzeit 1 und davor in den Mutterschutz 1 . Die letzten 3 Monate vor Eintritt in den Mutterschutz 1 sind hier relevant.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
n_troike
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Hallo,

danke.

Ich habe mir einfach die Daten Mutterschutz 1 herangezogen und wieder genauso erfasst für Mutterschutz 2. Kein Fehlerprotokoll.

Aber muss denn eine EEL erstellt werden? Doch erst wenn ich die Elternzeit 2 erfasse.

Vielleicht geht es aber auch um Elternzeit 1 und ich kann den Hinweis einfach ignorieren.

Grüße

Nico

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heckerlein
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

n_troike
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Wow, danke!

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nataliekretschmer
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Hallo Herr Hecker,

ich hab das auch alles so eingeben und bei mir hat er nur die Übermittlung AAG gemacht, aber nicht die EEl für die Berechnung des Mutterschaftsgelds.


Die Krankenkasse will das unbedingt haben! Wie bekomme ich das hin, dass mir das Programm diese Meldung Erstellt? Bisher habe ich nur die AAG Meldungen bekommen...

Ich bin ratlos!

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bodensee
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"Da die letzten abgerechneten Monate außerhalb des Zugriffs im Programm liegen müssen Sie Werte dieser Monate (also die auch bei Mutterschutz 1 Berechnungsgrundlage waren) manuell als abweichende Verdienstangaben erfassen."

Also haben Sie den gleichen Fall wie Frau Nico ? Zweites Kind innerhalb Elternzeit 1 oder direkt danach ? Alle abweichende Verdienstangaben wie von Herrn Hecker beschreiben eingegeben ? Wenn ja muß auch die EEL Bescheinigung erstellt werden, da hier ja die gleiche Datenbasis wie für die AAG Bescheinigung gilt.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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nataliekretschmer
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Das habe ich alles, Problem hier ist nur das der letzte Verdienst aus 2015 ist und da das Programm wohl streikt!

Die Dame in meinem Fall ist vorzeitig aus der Elternzeit raus um ab dem 06.10. den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zubekommen vom AG.

Eine AAG bekomme ich ganz "normal" aber die EEL bleibt leider aus.

Ich werde das jetzt über SV Net melden, da die gute Frau ja auch Ihr Geld braucht...

Leider nicht die schönste Lösung aber gut!

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n_troike
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Hallo,

ich war ja auch glücklich weil ich die Proben bekommen habe mit den Auswertungen.

Der Lohn wurde an das Rechenzentrum gesandt und ich bekam leider keine Auswertungen wieder zurück.

Muss dann auch manuell melden.

Auf dem Lohnzettel ist aber wenigstens der Zuschuss. Damit bekommt Sie wenigstens den schon mal überwiesen.

Grüße

Nico

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nataliekretschmer
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Ja der Zuschuss ist auch schon gezahlt aber das ist einfach nicht schön gelöst!
Da muss Datev wohl nochmal ran weil das kann es ja nicht sein!

Diesen Fall gibt es sicherlich öfters in Deutschland...

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bodensee
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Merkwürdig ist das schon, weil ich hatte schon mehrere solche Fälle und in allen Fällen habe ich das über Datev gelöst.

Das das Programm in 2017 den Lohn aus 2015 nicht mehr weiss ist leider so, demenzielle Früherkrankung des Lodas Systems bzw. Archivs . Aber durch die Eingabe bei abweichende Verdienstangaben und korrektem Ausfüllen bzw. Ändern der Elternzeiträume und Mutterschutzzeiträume hat das ohne SV Net funktioniert.

Daher ist das in ihren beiden Fällen aus meiner Sicht ungewöhnlich und irgendwo muss m.E. ein Erfassungsfehler vorliegen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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nataliekretschmer
Einsteiger
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Ja das das Programm die Daten nicht mehr hat ist halt so, hatte ich mich auch mit Abgefunden, habe diese halt manuell eingefügt!

Ich habe alle eingaben von mir wirklich mehrmals überprüft und auch geguckt wie das vorher eingetragen war und und und aber ich bekomme auf Teufel komm raus keine DÜ Meldung zum EEL!

bodensee
Experte
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Habe jetzt mal in Lexinform nachgeschaut Dokument 1021680 und hier das wesentliche für Lodas kopiert:

Kontrollkästchen Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen

> Aktivieren, wenn die Verdienstangaben nicht automatisch aus den bereits abgerechneten Monaten ermittelt und abweichende Beträge erfasst werden sollen.

Wenn Sie abweichende Verdienstangaben zur Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen wollen:

  • Pflichteingabe:> Geben Sie in den Feldern Laufendes Brutto vereinbart den jeweiligen Brutto-Verdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist ein. Es müssen alle drei Monatswerte erfasst werden.
  • Optionale Eingabe:> Sie können in den Feldern Laufendes Netto vereinbart den jeweiligen Netto-Verdienst der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist erfassen. Die Netto-Beträge werden als Basis zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld herangezogen. Sie können einen Netto-Verdienst für einen, zwei oder alle 3 Monate erfassen.

In Fällen, in denen für die Mitarbeiterin weniger als 3 Vormonate zur Ermittlung des Zuschusses vorliegen, ist nach dem Mutterschutzgesetz § 14 Abs. 1 Satz 6 vorzugehen: "Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen."Achtung:

  • Wenn Sie abweichende Angaben erfassen, müssen zwingend alle 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist erfasst werden.
  • Wenn Sie das laufende Brutto vereinbart manuell vorgeben, gilt dieser Betrag als Basis für die Steuer- und SV-Berechnung. Sind im laufenden Brutto vereinbart steuerfreie Entgeltbestandteile enthalten, muss das laufende Netto vereinbart manuell berechnet und erfasst werden.
  • Wird kein Netto-Betrag erfasst, wird er fiktiv aus dem eingegebenen Brutto ermittelt.

Kontrollkästchen Manuelle Eingaben für EEL verwenden> Aktivieren, wenn die manuell vorgegebenen Beträge auch für die EEL-Meldungen gelten.Im Normalfall müssen Sie die Eingabemöglichkeit nicht aktivieren, weil LODAS sowohl die letzten Entgeltabrechnungszeiträume als auch die laufenden Entgelte automatisch ermittelt.

  • Bei Aktivierung werden die wegen Mutterschutz und AAG erfassten Zeiträume als letzte Entgeltabrechnungszeiträume für EEL verwendet.
  • Außerdem wird damit die Eingabemöglichkeit für tatsächlich laufende SV-pflichtige Brutto-Entgelte freigeschaltet (Felder Laufendes Brutto tatsächlich). Die zu übermittelnden laufenden Netto-Entgelte werden automatisch von LODAS mit einer fiktiven Entgeltabrechnung aus den Brutto-Entgelten ermittelt.
  • Wenn Sie das Kontrollkästchen aktivieren und lediglich die Zeiträume erfassen, ermittelt LODAS die laufenden Netto-Entgelte automatisch aus den abgerechneten laufenden Brutto-Entgelten im Lohnkonto.
  • Nötig ist die Eingabe, wenn rückwirkend eine Verdiensterhöhung für einen der letzten Entgeltabrechnungszeiträume erfolgt, die erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vereinbart worden ist. In diesem Sonderfall müssen Sie das Kontrollkästchen aktivieren und Monate sowie korrigierte Brutto-Entgelte erfassen. Die Netto-Entgelte, die sich aus den eingegebenen Brutto-Werten ergeben, werden von LODAS bei der Meldungserstellung durch eine fiktive Entgeltabrechnung ermittelt.

Achtung:

  • Für die AAG- und EEL-Bescheinigung gelten unterschiedliche Definitionen für die Verdienstangaben, die automatisch berücksichtigt werden.

Wenn das alles so eingegeben ist und dennoch keine EEL Meldung zustande kommt, würde ich Datev Anwenderservice Lodas anrufen und klären lassen woran es liegt. Die können ggf. auch via Fernwartung auf ihren PC aufschalten und vlt. erkennen wo das Problem liegt. Gehen muss dies auch über die Datev.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Uwe_Lutz
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Moin,

EEL-Meldungen, die Monate beinhalten, die in dem nicht mehr abrechenbaren Zeitraum liegen (also aktuell in 2015) können nach meiner Kenntnis nicht über DATEV übermittelt werden.

Das Dokument 1021951 sagt hierzu unter 9.3 Stichwort "Elternzeit":

Liegt dieser Zeitraum im Vorvorjahr, kann keine EEL-Meldung erstellt werden.

Diese Meldungen müssen dann über sv.net gemeldet werden, wenn die Krankenkasse die Meldung auf Papier nicht (mehr) akzeptiert.

Viele Grüße

Uwe Lutz

nataliekretschmer
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Hallo Herr Lutz,

ja diese Feherlmeldung habe ich auch bekommen, das die Werte aus 2015 nicht gehen würden und das dann über Sv.net gemacht werden soll.

Dann ist es also doch richtig so, dass ich keine EEL Meldung über Datev bekomme.

Dann kann ich ja die Sv.net Meldung abschicken.

Schade nur das Datev das nicht macht.

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bodensee
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TOP Herr Lutz, dann hat sich das wohl geändert. Ich habe jetzt nicht mehr im Kopf wann ich den letzten Fall so abgerechnet habe- sicher nicht dieses Jahr und ich weiss dass ich keine manuelle Entgeltmeldung über SV Net erstellt habe.

Ist das dem Grunde nach ja ein wissentlicher Programm BUG.  Denn die Info wann der letzte Zeitraum abgerechnet auch wenn dieser ausserhalb der letzten 2 Jahre liegt ließe sich ja probemlos manuell einsteuern.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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heckerlein
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

bodensee
Experte
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Ich habe jetzt mal kurz recherchiert was ich heute Morgen so im Kopf hatte.

2. Kind während Elternzeit 1

Ende der Mutterschutzfrist 9/2015.

Es wurde die AAG Meldung erstellung und das DÜ Protokoll Entgeltersatzleistung ( KV Mutterschaftsgeld  wurde übermittelt. Eine händische Meldung meinerseits war nicht nötig.

Also muss das Programmseitig in 2016 geändert worden sein, lt. dem sehr hilfreichen Hinweis von Herrn Lutz gilt lt. dem Dokument 1021951 Punkt 9.3 ja seit" 14.04.2016, ab Fehlzeitenbeginn 01.05.2016, wird im Programm LODAS im Rechenzentrum geprüft, ob der letzte Zeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit zum Beginn der arbeitsunfähig abgerechnet ist.".

Damit wäre seit der Umstellung 14.4.2016 inwzischen 1 1/2 Jahre vergangen ohne dass hier von Seiten der Programmmierung nachgebessert worden wäre.

Aber es ist schon erstaunlich wie unser Erinnerungsvermögen und Programmierung auseinanderlaufen. Es war so dass ich meinen Fall im Kopf hatte - in meiner Kanzlei laufen so ca 450-500 Lohnabrechnungen monatlich und bei komplizierten Fragen bin ich fast immer im Boot, Fall 2015, Herr Hecker 2016 und Frau NIco und frau Kretschmer mit 2017 aktuellen Fällen. Nur einer aus der Community  Herr Lutz hatte das richtig auf dem Schirm.

Schönen Feierabend und Sorry für meine zu alte Erinnerung

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
maka
Aufsteiger
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Habe nun den selben Fehler und drei Jahre später funktioniert das immer noch nicht... 

 

maka_0-1598517435665.png

 

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letzte Antwort am 27.08.2020 10:37:49 von maka
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