Nun hätte ich eine weitere Frage zur bAV und finde leider keine Infos, wie DV-Gruppen-Neuverträge steuerlich bzw. sv-rechtlich gehandhabt werden müssen? Ist die Durchschnittsberechnung noch immer erforderlich sowie die Pauschalierung mit 20 % oder wurden die Gruppenverträge den Einzelverträgen in Steuer + SV gleichgestellt und wie erfasse ich DV-Gruppenverträge in LuG? Schon mal im Voraus vielen Dank für hillfreiche Antworten!
Hallo,
Sie können sich auf Mitarbeiterebene unter Betriebliche Altersvorsorge - Assistent einen Assistenten für die Erfassung der bAV aufrufen. Über diesen Assistenten werden Sie durch die diversen Punkte geleitet. Es wird dort auch abgefragt, ob es sich um eine Gruppenversicherung handelt. Den Punkt "Gruppenversicherung" finden Sie sonst auch auf der Mitarbeiterebene unter betriebliche Altersvorsorge - Direktversicherung - Mappe "Allgemeine Daten" wieder.
Wenn Sie über den Menuepunkt "?" den Punkt "Hilfethemen" aufrufen, dann öffnet sich die Programmhilfe. Über die Mappe "Index" können Sie dann nach den benötigten Begriffen suchen. Wenn Sie z. Bsp. Gruppenversicherung eingeben, dann finden Sie den Punkt "Überblick und Anleitung". Dort finden Sie Erläuterungen und Verlinkungen zum Thema bAV.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
in Lohn und Gehalt erfassen Sie unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge | Direktversicherung die Direktversicherungsverträge entsprechend mit einem Arbeitgeberanteil oder einem Gehaltsverzicht.
Zusätzlich aktivieren Sie in der Registerkarte Allgemeine Daten den Haken "Gruppenversicherung".
Die Direktversicherungsbeiträge werden dann automatisch bis zu 2.148 Euro jährlich pauschaliert. Die Beiträge werden mit 20 % Pauschalsteuer und sozialversicherungsfrei abgerechnet. Beiträge, welche die Grenze in Höhe von 2.148 Euro jährlich übersteigen, werden in der Steuer und Sozialversicherung laufend abgerechnet.
Viele Grüße,
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und bei der Allianz wurde ein neuer Gruppenvertrag abgeschlossen, in dem sich allerdings gegenwärtig nur 1 MA befindet und dieser muss/sollte noch nach Einzelvertrag abgerechnet werden - so die Info!!