Hallo Zusammen,
ich habe eine kurze fachliche Frage. Ein MA war auf Dienstreise und hat seine privaten Kosten durch die Nutzung der Minibar mit auf die Hotelrechnung packen lassen. Diese privat Nutzung soll nun von seinem Gehalt einbehalten werden. Werden diese Kosten Netto oder Brutto einbehalten?
Vielen Dank
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Ihnen ein schönes Wochenende
Werter Herr Kazmierzak,
die Antwort von Herrn Hecker ist zweifellos richtig. Aber haben Sie das auch gemeint? Oder haben Sie eher danach gefragt, ob die Kosten der Minibar incl. Umsatzsteuer oder netto berücksichtigt werden, beim Unternehmer/Arbeitgeber also die Vorsteuer in Abzug gebracht wird? Wenn dies der Fall sein sollte, lautet die Antwort natürlich: der Abzug hat brutto zu erfolgen.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Hallo Herr Heitschmidt,
eher das war gemeint. Dann habe ich ja jetzt meine 100% Antwort.
Vielen Dank
Christian Kazmierzak