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Hinweis: Mahnkostenpauschale im gerichtlichen Mahnverfahren

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agmü
Meister
Offline Online
Nachricht 1 von 1
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Als kleine Information in die Runde:

Zur Vermeidung von Monierungen im gerichtlichen Mahnverfahren sollten die Mahnkostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB nicht als Mahnkosten, sondern als sonstige Nebenforderung erfasst werden.

Ich habe gerade vom Mahngericht eine Monierung erhalten, bei der mehrerer Mahnkostenpauschalen zu mehreren Hauptforderungen geltend gemacht werden.  Das System bei den Mahngerichten moniert diese Pauschalen als überhöht und verzögert damit das Verfahren.

mfkg

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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