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Einmalzahlung Mehrfachbeschäftigung

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letzte Antwort am 14.11.2017 15:45:10 von Uwe_Lutz
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Beginner
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Hallo,

ich stehe vor dem Problem, dass wir bei einer Mehrfachbeschäftigung über BBG KV auch im November eine Einmalzahlung leisten.

Das KV und PV Brutto wir im laufenden Bezug richtig gekürzt, bei der Einmalzahlung erfolgt keine Kürzung.

Unter "Solzialversicherungsdaten/Mehrfachbeschäftigung/Entgelt über BBG" ist das Gesamtbrutto sowohl in den laufenden Bezügen als auch in den Einmalbezügen eingegeben. (Höhe des laufenden Bezuges und der Einmalzahlung ist identisch!)

Kennt jemand das Problem und kann uns ggf. helfen?

Danke!

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
296 Mal angesehen

Hallo Herr Pohl,

bei den Feldern für die Einmalzahlungen sind die beitragspflichtigen Beträge aus der Beschäftigung, die Sie abrechnen einzutragen. Wenn dort das Entgelt in voller Höhe erfasst ist, ist es nachvollziehbar, dass hier auch in voller Höhe Beiträge abgerechnet werden.

Sofern die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung bereits durch das laufende Entgelt überschritten wurde, ist beim Einmalbezug (sofern aus den Vormonaten keine Beträge der BBG mehr "offen" sind), als beitragspflichtiger Anteil vermutlich eher € 0,00 einzutragen.

Lesen Sie dies auf jeden Fall in den Hilfetexten der entsprechenden Felder noch einmal genau nach.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 14.11.2017 15:45:10 von Uwe_Lutz
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