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Anregung: Erweiterung des Instanzenzuges

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letzte Antwort am 22.03.2024 09:49:59 von kathrinhinrichsen
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rahänsch
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Weil es mir gerade in der Arbeit auffällt:

Kann man bitte den gerichtlichen Instanzenzug erweitern? Nach dem Erkenntnisverfahren (ggf. über mehrere Instanzen) habe ich relativ häufig Zwangsvollstreckungsverfahren, in denen Schriftsätze erstellt werden müssen. Es wäre meines Erachtens sinnvoll, eine gewisse Zahl von Vollstreckungsverfahren in  den Instanzenzug einzubauen, damit die jeweiligen Gerichte und Az. mit übernommen werden können.

Sieht das auch jemand so oder welches Vorgehen sieht die Datev für diesen Fall vor?

mfG

RA Jens Hänsch

rahayko
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Hallo Herr Kollege,

in welchem Ihrer Fälle weicht denn das Vollstreckungsgericht vom erstinstanzlichen Gericht ab?

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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rahänsch
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Nachricht 3 von 21
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Ich kann keine 2. erste Instanz anlegen - oder doch?

Also:

Mahnverfahren

1. Instanz

2. Instanz

Vollstreckungsverfahren (z.B. bei mir aktuell Antrag des Schuldners nach 850i ZPO)

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rahayko
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 21
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hm, bei uns haben wir den Mahnbescheid als Maßnahme im Schuldnerkonto.

Aber wenn Sie bei Verfahren/Gericht einfach mal auf neue Instanz anlegen klicken, kommen Sie von AG zu LG zum BGH und Mahngericht. Das sollte doch eigentlich reichen, oder? Sie könnten so in einer Akte vier Gerichte angelegt haben.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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rahänsch
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Nein, das reicht eben nicht, weil es nur das Erkenntnisverfahren abbildet, nicht das nachfolgende Vollstreckungsverfahren.

Also Konstellation Inkassoforderung:

Mahnverfahren (-> Widerspruch)

Streitverfahren 1. Instanz (-> Berufung)

Streitverfahren 2. Instanz (all das lässt sich mit dem Instanzenzug derzeit gut abbilden).

Im Ergebnis steht ein Vollstreckungstitel.

1. Vollstreckungsmaßnahme: PFÜB Gehalt. Schuldner beantragt Festsetzung höherer Pfändungsfreigrenzen (§ 850f ZPO) -> Verfahren am AG/Vollstreckungsgericht mit eigenem Az. und ggf. wechselseitigen Schriftsätzen, ggf. Beschwerde (LG) gegen Entscheidung des Vollstreckungsgerichts.

2. Vollstreckungsmaßnahme: Sachpfändung Pkw. Schuldner beantragt Pfändungsschutz -> neues Verfahren am AG Vollstreckungsgericht mit neuem Az., ggf. Beschwerde (LG) gegen Entscheidung des Vollstreckunsgerichts (an Rechtsbeschwerde (BGH) wollen wir mal gar nicht denken).

usw. usf.

All diese Vollstreckungsverfahren lassen sich - obwohl es eigene in sich abgeschlossene Verfahren sind - nicht im Instanzenzug der Akte abbilden. Mein Anliegen wäre, das mal zu ändern.

rahayko
Fortgeschrittener
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Ich gestehe, dass ich mir darüber nie Gedanken gemacht habe.

Ähnlich haben wir das hier mit Eilverfahren und anschließendem Hauptverfahren.

Wir legen dann einfach eine neue Akte an und stellen über die Projektnummer nach außen sicher, dass Gerichte wie auch Gegner nur ein Aktenzeichen von uns erhalten.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
rahänsch
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Nachricht 7 von 21
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Ist natürlich eine Möglichkeit, bläht aber die Anzahl der Akten heftig auf, außerdem kann es dann ja durchaus Probleme mit der Übernahme von Daten aus der einen in die andere Akte geben.

agmü
Meister
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Sehr geehrte Kollegen,

nach meiner - bescheidenen - Erfahrung ist - auch - aktenmäßige Trennung von gerichtlichen Verfahren letztlich unter allen Gesichtspunkten, sei es Übersichtlichkeit, Klarheit der Aktenführung, aber auch hinsichtlich der Kosten, die empfehlenswerte Vorgehensweise.  Soviel zur Theorie:  Mir ist aus eigener Erfahrung bewusst, dass die Praxis dem theoretischen Ideal nicht entspricht.

Den von Ihnen geäußerten Wunsch habe ich bereits vor Jahren an die Entwicklung herangetragen und bohre regelmäßig nach; wenn auch bisher mit bescheidenem Erfolg. Auf die Schnelle wird sich hier aber keine Lösung finden lassen, da hierzu wohl der gesamte technische Unterbau, bis hinunter zu den Stammdaten ausgetauscht werden müsste.

Hier bleibt derzeit nur der manuelle Instanzenwechsel und das jonglieren mit den Aktenzeichen, oder die Neuanlage einer weiteren Akte, was mit der Kopierfunktion relativ schnell geht.

mfkg

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
rahänsch
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Sehr geehrter Herr Kollege Müller,

dann sind wir zumindest schon mal zwei mit dem Anliegen

Und das mit den neuen Akten ist so eine Sache. Ich betreibe schwerpunktmäßig Zwangsvollstreckung - und da für jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme (in der außer der reinen Vollstreckung Schriftsätze anfallen) eine eigene Akte anzulegen, stört bei der oft jahrelangen Vollstreckung über viele Einzelmaßnahmen die Übersichtlichkeit doch ganz erheblich, erst recht, wenn die Kosten dann ja immer wieder in die "Hauptakte" erfasst werden müssten. Da wären erweiterte Instanzen schon gut.

Das mit dem technischen Unterbau erschließt sich mir nicht ganz, aber ich bin kein Programmierer oder Datenbankexperte. Würden da nicht ein paar zusätzliche Datenbankfelder reichen?

mfkG

Jens Hänsch

agmü
Meister
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Sehr geehrter Herr Kollege Hänsch,

auch ich kenne die Jahrzehnte alten Vollstreckungsakten.  Diese sind und bleiben Herausforderungen.  Bei "reinen" Vollstreckungsakten sollte es hinsichtlich der gerichtlichen Instanzen auch mit der derzeitigen Software unkritisch sein.

Es wird schon schwierig, wenn auf die Berufung/Revision ein Urteil aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen wird; oder neben dem "Hauptverfahren" ein "Nebenverfahren" wie ein Befangenheitsantrag odgl. läuft; für diese Nebenverfahren ändern sich häufig auch noch die Parteirollen.

Mit der derzeitigen Gerichtstabe gehen die gerichtlichen Az verloren, wenn in jedem Verfahren wieder auf die I. Instanz zurück gewechselt wird.  Ich hinterlege Az. älterer Verfahren einfach im Feld "Notiz" und kann so notfalls die Az austauschen.

Sofern Sie lediglich die gerichtlichen Aktenzeichen "archivieren" möchten um nachvollziehen zu können, was wann in der Akte gelaufen ist, wäre vielleicht auch die Aktenvita ein geeigneter Ort.

Technisch scheint die Sache nicht ganz so einfach zu sein, da in irgend einer Form den anderen Programmteilen, wie etwa dem Schriftgut mitgeteilt werden müsste, in welcher I. Instanz wir uns gerade befinden. Auch die Bereitstellung der gerichtlichen Kommunikationsdaten für die jeweilige Instanz ist nicht immer leicht.

Technisch machbar ist hier sicher vieles; es ist halt alles eine Frage der Manpower und der Prioritäten.  Vielleicht bewegt sich hier in nächster Zeit wieder einiges mehr.  Ich jedenfalls habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben.

mfkG

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Hänsch,

ich habe Ihren Wunsch in produktbezogenen Anforderungskatalog erfasst.

Alle Anregungen unserer Anwender werden dort gesammelt und dann in Abstimmung mit den Softwareentwicklern, unter Berücksichtigung der sonstigen Anforderungen, bewertet. Danach fließen sie in die weitere Programmentwicklung mit ein. Dort werden die "Wunschlisten" sukzessive abgearbeitet. Einen konkreten Zeitpunkt, ob und wann eine Umsetzung der Anforderung erfolgt, können wir Ihnen aktuell leider nicht mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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rahänsch
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Hallo Frau Kubisch,

danke für die Antwort und die Aufnahme meiner Anregung. Mal sehen, ob mein Wunsch irgendwann einmal Berücksichtigung findet 🙂

mfG

RA Jens Hänsch

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kathrinhinrichsen
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Es ist einfach nur traurig, dass Datev die Bedürfnisse von Anwälten nicht interessiert, zählen Sie doch zu den (zahlenden) Kunden. WEnn es nach mir ginge, wären wir schon längst weg von Datev.

 

-> nach 7 Jahren ist das immer noch nicht umgesetzt! sehr sehr traurig!

 

Dabei wäre es so einfach. Datev müsste bei ZV Schreiben einfach nur das zuständige ZV GEricht ermitteln. Aber das schafft es ja auch leider nicht.

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agmü
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@kathrinhinrichsen  schrieb:

...Dabei wäre es so einfach. Datev müsste bei ZV Schreiben einfach nur das zuständige ZV GEricht ermitteln. Aber das schafft es ja auch leider nicht.


verstehe ich nicht; die Software ermittelt doch schon lange das zuständige Gericht - wenn die Daten sauber gepflegt sind.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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kathrinhinrichsen
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wie denn? Vielleicht bin ich ja nur blind oder zu doof...

Ich habe nur zur Auswahl "Aktenbeteiligter, Gericht, Adressat, kein Empfänger / Eingabe im Schreiben"

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agmü
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@kathrinhinrichsen  schrieb:

wie denn? Vielleicht bin ich ja nur blind oder zu doof...

Ich habe nur zur Auswahl "Aktenbeteiligter, Gericht, Adressat, kein Empfänger / Eingabe im Schreiben"


In ihrem Post hatten Sie von ZV-Maßnahmen gesprochen.  Wenn Sie eine ZV-Maßnahme aus dem Schuldnerkonto anlegen, wird automatisch das "richtige" Gericht ermittelt.

 

Im Rahmen der Schriftguterstellung fehlt es tatsächlich an einer automatischen Gerichtsauswahl.  Ich teile zwar die Einschätzung, dass die Gerichtstabe mehr als antiquiert und nicht mehr zeitgemäß ist; allerdings wird sich diese Situation in den derzeitigen Anwendungen auch nicht mehr ändern. Die Software muss dringend grundlegend modernisiert werden. Daher sollte dieses Projekt priorisiert werden und nur noch gesetzlich notwendige Änderungen in die bisherige Software eingebaut werden.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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kathrinhinrichsen
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ich sprach von "ZV Schreiben" 😉

 

Mir ist das im Prinzip egal... ich kann das Programm nur nicht so nutzen, wie es nötig wäre. Und das an ganz vielen Stellen. Diese STelle ist nun schon seit mindestens 7 Jahren ungelöst... Das nenne ich traurig!

 

Ich frage mich in solchen Momenten immer, was die hunderttausend andere Kunden machen... Ist denen das egal, für was sie viel Geld bezahlen? *kopfschüttel*

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agmü
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@kathrinhinrichsen  schrieb:

ich sprach von "ZV Schreiben" 😉

 


was sollen ZV-Schreiben sein?  wenn es sich um einen Antrag zu Gericht im Rahmen der ZV handelt, handelt es sich um einen normalen Schriftsatz.

 


@kathrinhinrichsen  schrieb:

...

Ich frage mich in solchen Momenten immer, was die hunderttausend andere Kunden machen... Ist denen das egal, für was sie viel Geld bezahlen? *kopfschüttel*


Diese Frage stelle ich mir häufiger; und in der Regel zeigt sich, dass es bei den Anwendern an Kenntnis fehlt, wie funktionsmächtig DATEV Anwalt classic tatsächlich ist.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
kathrinhinrichsen
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Nachricht 19 von 21
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ZV Schreiben sind Schriftsätze an das Zwangsvollstreckungsgericht. Um nichts anderes geht es doch hier die ganze Zeit. Es geht darum, dass ich eine I. Instanz hatte, jetzt aus dem Titel vollstrecke und zB den Titel an das ZV Gericht schicken muss. Wie fertigen Sie das Schreiben? (nein, ich weigere mich das ZV Gericht als I. Instanz anzulegen) Und was ist so schwer daran, dass Datev von allein das für den Schuldner zuständige ZV Gericht findet und in das Schreiben zB "Sachstandsnachfrage PfÜB" einfügt? -> Schaffen andere Programme auch (aber die wurden ja auch von Anwälten erfunden) -> Vorschlag: man kann aus allen Adressaten (nicht nur Aktenbeteiligte) wählen, fertig

funktionsmächtig? haha... ja eben nicht! sieht man ja an den Beispiel hier. Und ich hätte da noch unzählige...

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Wiebelle
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Wir legen in solchen Fällen das Gericht als Beteiligten an (ebenso z.B. in Nachlasssachen). 

 

Oder man sucht das zuständige Gericht aus dem Reiter Gerichte aus. Dann muss man allerdings an die Angabe der Aktenzeichen denken. 😉

 

 

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kathrinhinrichsen
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Auf die Idee bin ich noch nicht gekommen. Ich habe mir das jetzt mal angesehen und Tatsache man kann Institutionen als Beteiligten anlegen 🤣 Aber:

 

"Hinweis: Wenn Sie eine Institution als unmittelbaren Aktenbeteiligten hinzufügen, wird ein Adressat in den Zentralen Stammdaten mit gleichen Daten erzeugt und in der Akte verwendet. Bei einer Aktualisierung der Institutionsverwaltung über das Rechenzentrum wird dieser Adressat nicht verändert."

 

Das finde ich Schwachsinn und verstehe den Grund nicht. Aber ich denke ich werde das jetzt erstmal so machen.

kathrinhinrichsen_0-1711097372910.jpeg

 

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letzte Antwort am 22.03.2024 09:49:59 von kathrinhinrichsen
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