Folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter bekommt den Führerschein (1000,00 EUR) bezahlt. Die Rechnung der Fahrschule geht direkt an unsere Firma. Die Rechnung wurde auch direkt an die Fahrschule überwiesen.
Jetzt soll der Mitarbeiter monatlich die Kosten zurückzahlen.
Wenn jetzt z.B. monatlich 100,00 EUR vom Nettolohn einbehalten werden, wie wird das dann gebucht?
Wie sind die Abzüge zu behandeln?
Arbeitnehmerdarlehen in Lodas geht ja nicht, weil der AN ja tatsächlich kein Geld überwiesen bekommen hat.
Jemand eine Idee?
MfG Schmidt
Danke!
Hallo Herr Schmidt,
wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Rechnung der Fahrschule bezahlt hat, dann ist das ja das Darlehen.
Wobei ich mich frage, warum die Rechnung von der Fahrschule auf den Arbeitgeber ausgestellt wurde, wenn der Arbeitnehmer die Kosten letztendlich doch zahlt ...
Gruß
S. Fuchs
genau das ist das Problem!
Na ja, der AN hatte nicht das Geld für den FS. Deshalb hat der AG gleich an die Fahrschule überwiesen.
Beitrag vom Nutzer gelöscht
War denn von Anfang an klar, dass der AN die Kosten selbst trägt? Sie sollten in jedem Fall aufpassen, wie Sie die Rechnungen der Fahrschule verbuchen oder verbucht haben und ggf. korrigieren!