Hallo Liebe Datev Community,
zur Zeit erstellen wir den Jahresabschluss für einen Mandanten, der selbst bucht mit Fremdsoftware. Bisher haben wir die Zweibereichs Lösung genutzt und Handels sowie Steuerbilanz erstellt. Seit letztem Jahr gibt es keine Abweichung mehr zwischen Handels und Steuerbilanz.
Der Mandant stellt jetzt auf selbst auf Datev um und wir wollen ihm unseren Bestand übergeben. Aber nur das Handelsrecht, geht das?
Wir würde dafür auch eine neue Mandantennummer anlagen und ein neues Rechnungswesen, wenn wir das Steuerrecht loswerden können.
Notfalls könnten einfach die Buchungsstapel exportiert und eingespielt werden, Fraglich ist dann nur wie ich das Anlagevermögen ohne Steuerrecht überspielt bekomme. Es ist zu viel um es manuell einzugeben.
Danke für eure Hilfe und viele Grüße
Alexander
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr XXXX,
Viele Grüße.
Auf Wunsch des Nutzers Namensnennung in der Anrede nachträglich durch dirk.jendritzki entfernt.
Wenn es keine Abweichungen mehr gibt, dann läßt sich unnötige Bereich wieder entsorgen.
Den Mandanten sollte es aber nicht stören, wenn beide Bereiche vorhanden sind.
Der Aufwand mit einer neuen Mandantennummer bringt viel mehr Probleme, als daß er Probleme löst.
Zumal es, wenn man doch wieder einen steuerrechtlichen Bereich benötigt, man diesen erst wieder mühsam einrichten muss. Bei einer Kollegin ist das schief gegangen und es wurde das AV nicht mit in den neuen steuerrechtlichen Bereich überführt. Sie hat dann echte Klimmzüge machen müssen, bis Sie das wieder bereinigt hatte.
Ich lasse daher einfach den zweiten Bereich nebenher mit laufen. Frist doch kein Brot.
Gruß A. Martens
Hallo Herr Martens,
genau den Fall Ihrer Kollegin habe ich auf dem Tisch:
erst zwei Bereiche bis 2014, dann wieder Einheitsbilanz. Das Steuerrecht lief "ausgegraut" nebenher. Ist der Bereich vielleicht in 2015 stillgelegt worden? Keine Ahnung.
Jetzt für 2018 ist erneut steuerrechtlicher Bereich erforderlich, also habe ich den steuerrechtlichen Bereich wieder erweitert.
Und zack, das Anlagevermögen ist nicht fortgeschrieben im steuerlichen Bereich.
Wie hat Ihre Kollegin das denn gelöst? Alles manuell nachtragen kann doch nicht die Lösung sein, wäre hier auch enorm umfangreich.
Danke schon jetzt für eine Rückmeldung,
Gruß
Susanne Koch
Ein interessantes Thema zu dem ich einen weiteren Aspekt hinzufügen möchte. Kann das Löschen eines Bereichs in Konflikt mit Aufbewahrungsvorschriften geraten? Auch wenn der zweite Bestand "gleich" ist, so ist er doch Teil der Buchführung / Teil des Jahresabschlusses. Bereits genutzte Bestände dürften daher m. E. nicht gelöscht werden, max. im neuen Geschäftsjahr mit nur einem Bestand weiterarbeiten? Gibt es hierzu Erfahrungswerte?
Der Bereich wird nur für die Zukunft gelöscht, in den Altjahren sind 2 Bereiche und die bleiben auch.
Hallo Frau Koch,
es gibt 2 Alternativen, damit die Bereiche wieder identisch sind. Die Vorgehensweisen sind im Informationsdokument Nr. 1036513 beschrieben.
Anlagenbuchführung: Abweichungen zwischen den Bereichen feststellen
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Meiner
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEV eG
Hallo Frau Meiner,
herzlichen Dank für den Hinweis auf das Dokument! Das hat mir die Angelegenheit sehr vereinfacht - und das Wochenende gerettet
Viele Grüße
Susanne Koch