Hallo!
Wir Haben viele Mandanten, bei der die Zahlung per Begleitzettelläuft.
Haben auf dem Personal Thementag gehört, daß, wenn der Mandant z.B. eine Banksoftware bzw. das Portal der Bank nutzt, hierüber seine
Aufträge freigeben kann. Auch haben wir gelesen, dass, wenn bisher ein Begleitzettel genutzt wurde, kein Handlungsbedarf
im Programm mehr besteht.
Vertehe ich das richtig, daß der Begleitzettel dann trotzdem noch erstellt wird, der Mandant ihn aber nicht einzureichen hat?
Oder müssen die Auswertungen geändert werden, so dass keine Begleitzettel mehr erstellt wird?
Gilt doch auch für Vorschussabrufe?
Hallo,
vom Rechenzentrum an die Bank übermittelte Zahlungen können auch über das Bankportal freigegeben werden, wenn das Online Banking bei dem Kreditinstitut freigeschaltet ist.
Über Lodas wird der Sammelauftrag weiterhin erstellt, wenn die Auswertung angelegt ist - dieser muss dann jedoch nicht unterschrieben an die Bank weitergegeben werden. Dies gilt auch für Vorschussabrufe.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank
Wir diskutieren das hier gerade durch und sind uns nicht sicher, wie lange die Banken das Begleitzettelverfahren noch "dulden", ohne exorbitante Kosten zu berechnen.
Gibt es dazu schon entsprechende Informationen oder entscheidet das (mal wieder) jede Bank für sich (was letztendlich der Fall sein wird...)?
Danke für Feedback,
mfG
A. Hofmeister
Guten Morgen Herr Hofmeister,
wir haben hierzu von unseren Mandanten bisher nichts gehört, dass dafür extra Gebühren verlangt werden oder die Begleitzettel eingestellt werden.
Aber ich vermute mal wieder das jede Bank hier ihre eigene Suppe kocht und auf kurz oder lang es das Verfahren nicht mehr geben wird.
Viele unsere Mandanten nutzen diesen Begleitzettel auch nicht mehr, sondern lassen sich die von uns übermittelte Datei in ihr Online Banking einstellen und geben diese dort frei.
Gruß
Björn Niggemann
Vielen Dank für die Antwort!
Zumindest liegt da bei mir keine Unkenntnis zum Stand der Dinge - was die Erstellung des Begleitzettels angeht- vor.
Was die Vorgehensweise der Kreditinstitute angeht, stimme ich auch zu. Letztendlich muss die Info dann ja vom Mandant kommen, der dann vom Kreditinstitut auf die (kostenpflichtigen) Änderung angesprochen werden wird.....
Gruss aus dem Rheinland,
A. Hofmeister
Hallo,
nur um Missverständnisse zu vermeiden: Der Begleitzettel enthält die nötigen Hashwerte, die entweder ein Bevollmächtigter online oder die Bank zusammen mit der Unterschrift zu prüfen hat, da nur dadurch Manipulationen der Zahlungsaufträge auszuschließen sind.
Es kann also lediglich auf die Einreichung bei der Bank (Fax etc.) verzichtet werden, der Mandant benötigt diese aber.
Einsparen können die Banken bei der Online-Freigabe die aufwändige Unterschriftsprüfung, was Zeit und Kosten spart und natürlich Fehler verhindert. Und wer weiß, wie lange es noch Faxgeräte gibt...
Herzliche Grüße
R. Sichmann
PS: Bei den Hashwerten scheint es gerade bei DATEV ein Problem zu geben, weshalb ich mich an den Thread hier hänge.
Weiß jemand mehr? Ich hab hier im Forum nichts gefunden, es muss auch nicht LODAS betroffen sein.